23.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 20/29 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 50/2013 DES RATES
vom 22. Januar 2013
zur Durchführung des Artikels 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates vom 2. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 2. März 2011 die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 angenommen. |
(2) |
Nach Ansicht des Rates liegen keine Gründe mehr dafür vor, eine Organisation weiterhin in der Liste in Anhang III zur Verordnung (EU) Nr. 204/2011 aufzuführen. |
(3) |
Der Eintrag zu einer Person sollte aus der Liste in Anhang III zur Verordnung (EU) Nr. 204/2011 gestrichen und stattdessen in die Liste in Anhang II zu der Verordnung aufgenommen werden. |
(4) |
Die Angaben zu bestimmten Personen, die in den Listen in den Anhängen II und III zur Verordnung (EU) Nr. 204/2011 aufgeführt sind, sollten aktualisiert werden. |
(5) |
Die Anhänge II und III zur Verordnung (EU) Nr. 204/2011 sollten daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge II und III zur Verordnung (EU) Nr. 204/2011 werden gemäß dem Anhang zu der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. NOONAN
(1) ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 1.
ANHANG
Die Anhänge II und II zur Verordnung (EU) Nr. 204/2011 werden wie folgt geändert:
1. |
In Anhang II:
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2. |
In Anhang III:
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