4.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 354/1


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 26. November 2013

zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

2013/C 354/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 292 in Verbindung mit Artikel 165 und Artikel 168,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Körperliche Aktivität, einschließlich regelmäßiger sportlicher Betätigung und Bewegung, während des gesamten Lebens bringt erhebliche Vorteile, nämlich ein geringeres Risiko in Bezug auf Herz-Kreislauferkrankungen, auf manche Krebsarten und auf Diabetes, Verbesserungen bei der muskuloskelettalen Gesundheit und der Gewichtskontrolle sowie positive Auswirkungen auf die geistige Entwicklung und kognitiven Prozesse. Gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist körperliche Aktivität für alle Altersgruppen wichtig, insbesondere aber für Kinder, Erwerbstätige und Senioren.

(2)

Körperliche Aktivität ist Voraussetzung für eine gesunde Lebensweise und die Gesundheit der Erwerbstätigen und trägt somit zur Verwirklichung der zentralen Ziele der Strategie „Europa 2020“ bei, insbesondere in Bezug auf Wachstum, Produktivität und Gesundheit.

(3)

Obwohl die Behörden in einigen Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität (health-enhancing physical activity — HEPA) in den letzten Jahren verstärkt haben, ist der Bewegungsmangel in der Union nach wie vor unannehmbar groß. Die Mehrheit der europäischen Bürger geht nicht in ausreichendem Maße körperlicher Aktivität nach, wobei 60 % nie oder nur selten Sport treiben oder sich körperlich betätigen. Mangelnde körperliche Aktivität in der Freizeit scheint bei den sozial und wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerungsschichten besonders verbreitet zu sein. Gegenwärtig gibt es keine Anzeichen für eine Umkehrung dieses Negativtrends in der EU insgesamt.

(4)

Bewegungsmangel wurde weltweit in Ländern mit hohem Einkommen als Hauptrisikofaktor für vorzeitige Sterblichkeit und Krankheit ermittelt, auf den jährlich über eine Million Todesfälle in der WHO-Region Europa alleine zurückzuführen sind. Die durch den Bewegungsmangel in der Union verursachten Schäden sind gut belegt, ebenso wie die erheblichen direkten und indirekten Kosten, die der Wirtschaft aufgrund mangelnder körperlicher Aktivität und der damit verbundenen Gesundheitsprobleme, insbesondere in Anbetracht der überwiegend schnell alternden Gesellschaften Europas, entstehen.

(5)

Jüngste Untersuchungen haben gezeigt, dass übermäßiges Sitzen ein Risikofaktor für den Gesundheitszustand sein kann, unabhängig vom Einfluss körperlicher Aktivität. Diesen Erkenntnissen sollte Rechnung getragen werden, wenn in der Union über weitere Maßnahmen in diesem Bereich nachgedacht wird.

(6)

Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was den Grad an körperlicher Aktivität anbelangt. Einige Länder haben den Anteil der Bürger, die das empfohlene Mindestmaß an körperlicher Aktivität erreichen, erheblich gesteigert, andere jedoch stagnieren oder haben sogar Rückschritte gemacht. Gegenwärtige Strategien haben bislang nicht wesentlich zur Reduzierung des Bewegungsmangels in der EU insgesamt beigetragen. Es bestehen noch erhebliche Möglichkeiten, um von erfolgreichen Ansätzen für die Entwicklung und Umsetzung einer Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität zu lernen.

(7)

Leibeserziehung in der Schule kann ein wirksames Mittel sein, um das Bewusstsein für die Bedeutung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität zu stärken, und Schulen können leicht und effizient für die Durchführung von entsprechenden Maßnahmen herangezogen werden.

(8)

Eine Reihe von Politikbereichen, insbesondere Sport und Gesundheit, kann zur Förderung körperlicher Aktivität beitragen und den Unionsbürgern neue Möglichkeiten bieten, sich körperlich zu bewegen. Um dieses Potenzial vollkommen auszuschöpfen – und somit den Grad an körperlicher Aktivität zu steigern —, bedarf es einer sektorübergreifenden Strategie für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, die sämtliche einschlägigen Ministerien, Organe und Organisationen auf allen Ebenen, insbesondere die Sportbewegung, einbindet und die bestehenden und laufenden politischen Arbeiten berücksichtigt. Mehr Informationen und bessere Daten zum Umfang körperlicher Aktivität und zur Politik für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität sind unbedingt erforderlich, um diesen Prozess zu fördern; sie werden zudem benötigt, um die bisherige Politik zu bewerten, damit die künftige Politik wirksamer gestaltet und durchgeführt werden kann.

(9)

In den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität (EU PA LL) (1), auf die sich der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten in ihren Schlussfolgerungen vom 27. November 2012 (2) zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der Rat in seinen Schlussfolgerungen zum Thema „Gesundes Altern“ (3) bezieht, wird ein sektorübergreifender Ansatz empfohlen, der alle thematischen Bereiche mit Bedeutung für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität abdeckt.

(10)

In der Mitteilung der Kommission „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ aus dem Jahr 2011 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, an der Erstellung nationaler Leitlinien auf der Grundlage von EU PA LL weiterzuarbeiten, einschließlich eines Überprüfungs- und Koordinierungsprozesses, und eine Empfehlung des Rates in diesem Bereich zu erwägen.

(11)

In der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport 2011-2014 (4) wird anerkannt, dass die Zusammenarbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten im Sport in einigen prioritären Bereichen, darunter die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, verstärkt werden muss. Im Juli 2012 hat sich die Expertengruppe „Sport, Gesundheit und Beteiligung“, die Mitte 2011 im Rahmen des Arbeitsplans eingerichtet wurde, für eine neue Unionsinitiative zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität ausgesprochen.

(12)

In den Schlussfolgerungen des Rates zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität vom 27. November 2012 wurde die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen auf EU-Ebene anerkannt und die Kommission aufgerufen, einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vorzulegen, einschließlich eines einfachen Beobachtungsmechanismus auf der Grundlage von Indikatoren, mit denen die thematischen Bereiche der EU PA LL für körperliche Aktivität abgedeckt werden —

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

1.

auf eine wirksame Politik zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität (HEPA) hinzuwirken, indem sie einen sektorübergreifenden Ansatz entwickeln, der Politikbereiche wie Sport, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Verkehr — entsprechend den EU PA LL für körperliche Aktivität — sowie andere maßgebliche Sektoren einbezieht und nationalen Besonderheiten Rechnung trägt. Hierzu zählen:

a)

die fortschreitende Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien und einer sektorübergreifenden Politik zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten,

b)

die Ermittlung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung dieser Strategien oder Politik, gegebenenfalls im Rahmen eines Aktionsplans;

2.

den Grad an körperlicher Aktivität und die Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität anhand des einfachen Beobachtungsmechanismus (5) und der im Anhang festgelegten Indikatoren unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten zu überwachen;

3.

innerhalb von sechs Monaten nach Annahme dieser Empfehlung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten nationale HEPA-Kontaktstellen (6) zu benennen, die den obengenannten Beobachtungsmechanismus unterstützen, und diese Benennung der Kommission zu melden.

Die nationalen Kontaktstellen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität werden insbesondere damit beauftragt sein, die Bereitstellung von Daten zu körperlicher Aktivität für den Beobachtungsmechanismus zu koordinieren; diese Daten sollten in die bereits vorhandene europäische Datenbank der WHO zu Ernährung, Adipositas und körperlicher Aktivität (NOPA) einfließen; darüber hinaus sollten sie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Dienststellen zur Politik für gesundheitsfördernde körperlicher Aktivität erleichtern;

4.

untereinander und mit der Kommission eng zusammenarbeiten, indem sie im Rahmen der einschlägigen Strukturen für Sport und Gesundheit auf EU-Ebene einen Prozess des regelmäßigen Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität einleiten, als Grundlage für eine verstärkte Politikkoordinierung.

FORDERT die Kommission auf,

1.

die Mitgliedstaaten bei der Annahme nationaler Strategien, bei der Entwicklung sektorübergreifender Ansätze für eine Politik zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und bei der Durchführung entsprechender Aktionspläne zu unterstützen, indem sie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, wirksames Gruppenlernen (peer learning), die Vernetzung und die Ermittlung erfolgreicher Ansätze für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität erleichtert;

2.

die Einrichtung und die Inbetriebnahme des HEPA-Beobachtungsmechanismus im Einklang mit den im Anhang genannten Indikatoren voranzutreiben und sich dabei auf die in diesem Bereich bereits vorhandenen Formen der Überwachung und Datenerfassung zu stützen und soweit wie möglich bestehende Informationen und Daten heranzuziehen, indem sie

a)

mit Hilfe wissenschaftlicher Experten gezielte Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten und die Schulung von Mitarbeitern der nationalen HEPA-Kontaktstellen — auch im Hinblick auf die Datenerfassung — und gegebenenfalls für andere Vertreter einschlägiger Behörden bereitstellt;

b)

prüft, ob die im Rahmen dieses Beobachtungsmechanismus erfassten Daten genutzt werden können, um alle drei Jahre europäische Statistiken zur körperlichen Aktivität zu erstellen;

c)

der WHO hilft, die NOPA-Datenbank in Bezug auf die Aspekte der körperlichen Aktivität weiterzuentwickeln und sie zu diesem Zweck an den im Anhang festgelegten Beobachtungsmechanismus anpasst;

d)

die WHO bei der Erstellung und Herausgabe länderspezifischer Übersichten über die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und bei der Analyse von Tendenzen in diesem Bereich unterstützt und eng mit ihr zusammenarbeitet;

3.

alle drei Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung Bericht zu erstatten, und zwar auf der Grundlage der Informationen, die nach der im Beobachtungsmechanismus festgelegten Berichterstattungsregelung übermittelt werden, sowie anderer relevanter Informationen zur Entwicklung und Umsetzung der Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, und den Zusatznutzen dieser Empfehlung bewerten.

Geschehen zu Brüssel am 26. November 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. A. BARAKAUSKAS


(1)  Die EU-Leitlinien für körperliche Aktivität sind in den Schlussfolgerungen, die der Vorsitz im Anschluss an die informelle Tagung der EU-Sportminister im November 2008 vorgelegt hat, begrüßt worden.

(2)  ABl. C 393 vom 19.12.2012, S. 22.

(3)  ABl. C 396 vom 21.12.2012, S. 8.

(4)  ABl. C 162 vom 1.6.2011, S. 1.

(5)  Der Beobachtungsmechanismus wird eine Reihe von Mindestanforderungen an die Berichterstattung über allgemeine Aspekte der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität umfassen, die von allen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden können. Er wird in enger Synergie und Abstimmung mit der WHO umgesetzt, wodurch eine doppelte Datenerfassung vermieden wird.

(6)  Die Kontaktstelle wird der Hauptansprechpartner in dem betreffenden Mitgliedstaat sein; sie liefert Informationen und Daten entsprechend der als Anhang beigefügten Indikatorentabelle, die in den Fragebogen aufgenommen wird, den die WHO den Kontaktstellen übermittelt.


ANHANG

Vorgeschlagene Indikatoren zur Bewertung des Grads an gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der diesbezüglichen Politik in der EU, unter Berücksichtigung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität (EU PA LL) (1)

Thematische Bereiche der EU PA LL

Vorgeschlagene Indikatoren und Variablen/Einheiten

Datenverfügbarkeit

Internationale Empfehlungen und Leitlinien für körperliche Aktivität

(EU PA LL 1-2)

1.

Nationale Empfehlung zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

Ja/Nein

 (5)

2.

Erwachsene, die die Mindestempfehlung der WHO für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität bzw. gleichwertige nationale Empfehlungen erreichen

Prozentsatz der Erwachsenen, die pro Woche mindestens 150 Minuten eine gemäßigte körperliche Aktivität oder 75 Minuten eine intensive körperliche Aktivität bzw. eine gleichwertige Kombination aus beidem ausüben

 (5)

3.

Kinder und Jugendliche, die das von der WHO empfohlene Mindestmaß an gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität erreichen bzw. gleichwertige nationale Empfehlungen befolgen

Prozentsatz der Kinder und Jugendlichen, die täglich oder zumindest an 5 Tagen pro Woche mindestens 60 Minuten eine gemäßigte bis intensive körperliche Aktivität ausüben

 (5)

Sektorübergreifender Ansatz

(EU PA LL 3-5)

4.

Nationaler Koordinierungsmechanismus für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

Ja/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (5)

5.

Speziell für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität bereitgestellte Finanzmittel

nach Sektor (Gesundheit, Sport, Verkehr usw.):

Gesamtförderung

pro Kopf

nach BIP (KKP pro Kopf in Euro)

 (2)

„Sport“

(EU PA LL 6-13)

6.

Nationale Politik und/oder Aktionsplan für den Breitensport

Ja/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (5)

7.

Gesundheitsorientierte Sportvereine (Programm „Sportvereine für Gesundheit“)

Umsetzung der im Rahmen des HEPA Europe/TAFISA-Projekts entwickelten Leitlinien: Ja/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (3)

8.

Rahmen zur Förderung des Zugangs sozial und wirtschaftlich benachteiligter Bevölkerungsschichten zu Freizeit- oder Sporteinrichtungen

Rahmen vorhanden: Ja/Geplant innerhalb der nächsten 2 Jahre/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (4)

9.

Zielgruppen der nationalen Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität

Nach Zielgruppen (Gruppen, die körperliche Aktivität besonders nötig haben — z. B. benachteiligte Bevölkerungsschichten, Personen, die sich besonders wenig bewegen, ältere Menschen, ethnische Minderheiten usw.)

 (5)

„Gesundheit“

(EU PA LL 14-20)

10.

Überwachung und Kontrolle der körperlichen Aktivität und der sitzenden Tätigkeiten

Körperliche Aktivität und sitzende Tätigkeiten werden im nationalen Gesundheitsüberwachungssystem berücksichtigt: Ja/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (4)

11.

Beratung zu körperlicher Aktivität durch Angehörige der Gesundheitsberufe

Beratung zu körperlicher Aktivität: Ja/Nein; wenn ja, Kostenrückerstattung im Rahmen der Dienste der Grundgesundheitsfürsorge: Ja/Nein

 (4)

12.

Kurse über körperliche Aktivität im Rahmen der Ausbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe

Anzahl der Stunden für Krankenschwestern, Ärzte

verpflichtend oder fakultativ

klare Bewertung und Akkreditierungsstrukturen, die die jeweiligen Lernergebnisse widerspiegeln

 (3)

„Bildung“

(EU PA LL 21-24)

13.

Leibeserziehung in Grund- und weiterführenden Schulen

Anzahl der Stunden pro Schulstufe

verpflichtend oder fakultativ

national oder subnational geregelt

 (4)

14.

Programme zur Förderung körperlicher Aktivität im schulischen Umfeld

Nationale oder subnationale Programme vorhanden: Ja/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (3)

15.

Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität im Rahmen der Ausbildung von Sportlehrkräften

Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität ist ein Modul in der Ausbildung von Sportlehrkräften auf Ebene des Bachelor- und/oder Master-Abschlusses: Ja/Nein; verpflichtend oder fakultativ

 (3)

16.

Programme zur Förderung eines „aktiven Schulwegs“

Nationale oder (gegebenenfalls) subnationale Programme zur Förderung eines „aktiven Schulwegs“ (z.B. „begleiteter Fußweg“, Radfahren) vorhanden: Ja/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (4)

„Umwelt, Städteplanung, öffentliche Sicherheit“

(EU PA LL 25-32)

17.

Umfang der per Fahrrad/zu Fuß zurückgelegten Wege

Hauptbeförderungsmittel für tägliche Aktivitäten (Auto, Motorrad, öffentliche Verkehrsmittel, zu Fuß, mit dem Rad usw.)

 (5)

18.

Europäische Leitlinien zur Verbesserung der Infrastrukturen für körperliche Aktivität in der Freizeit

Die Leitlinien werden bei der Planung, beim Bau und bei der Verwaltung der Infrastrukturen systematisch angewandt:

Ja/Noch nicht, aber geplant innerhalb der nächsten 2 Jahre/Nein

 (3)/ (4)

„Arbeitsumfeld“

(EU PA LL 33-34)

19.

Programme zur Förderung eines „aktiven Arbeitswegs“

Nationale oder (gegebenenfalls) subnationale Anreize für Unternehmen oder Arbeitnehmer zur Förderung eines „aktiven Arbeitswegs“ (z. B. zu Fuß, mit dem Rad) vorhanden: Ja/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (4)

20.

Programme zur Förderung körperlicher Aktivität am Arbeitsplatz

Nationale oder (gegebenenfalls) subnationale Anreize für Unternehmen zur Förderung körperlicher Aktivität am Arbeitsplatz (z. B. Gymnastikraum/Fitnessstudio, Duschen, Treppen steigen usw.) vorhanden: Ja/Nein

 (4)

„Ältere Menschen“

(EU PA LL 35-37)

21.

Programme für Interventionen der Gemeinden zur Förderung körperlicher Aktivität bei älteren Menschen

Programme für Interventionen der Gemeinden zur Förderung körperlicher Aktivität bei älteren Menschen vorhanden: Ja/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (4)

„Indikatoren/Bewertung“

(EU PA LL 38)

22.

Nationale Strategien für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität, die einen Plan für die Bewertung umfassen

x von y nationalen Strategien für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität (Sport, Gesundheit, Verkehr, Umwelt, nach Sektor) enthalten eine klare Bewertungsabsicht bzw. einen klaren Bewertungsplan

 (5)

„Sensibilisierung der Öffentlichkeit“

EU PA LL 39)

23.

Nationale Sensibilisierungskampagne zu körperlicher Aktivität vorhanden

Ja/Nein; wenn ja, näher erläutern

 (4)


(1)  Die Informationen und Daten, deren Übermittlung den Mitgliedstaaten im Rahmen des einfachen Beobachtungsmechanismus empfohlen wird, sollen im Laufe der Zeit verbessert werden. Dieser Beobachtungsmechanismus sollte durch die in dieser Empfehlung vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit und des Kapazitätenaufbaus unterstützt werden.

(2)  Daten noch nicht erfasst.

(3)  Daten in NOPA noch nicht erfasst, aber Erfassung geplant.

(4)  Daten verfügbar (z.B. in Länderaufstellungen enthalten oder über andere verfügbare Quellen zugänglich), aber noch nicht validiert bzw. noch zu aktualisieren.

(5)  Daten in NOPA verfügbar und validiert.