30.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 217/97


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 9. Juli 2013

zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

2013/C 217/24

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Eurogruppe kommt bei der wirtschaftspolitischen Steuerung des Euro-Währungsgebiets eine besondere Verantwortung zu. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die engen Verflechtungen innerhalb des Euro-Währungsgebiets klar zutage gefördert und die Notwendigkeit einer kohärenten Gesamtpolitik deutlich gemacht, die diesen Verflechtungen zwischen den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (im Folgenden „Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets“), Rechnung trägt und eine wirksame politische Koordinierung, mit der rasch auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds reagiert werden kann, ermöglicht.

(2)

Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben sich mit der Unterzeichnung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion am 2. März 2012 zu einem Paket weitreichender zusätzlicher Reformen und zu Maßnahmen der politischen Koordinierung verpflichtet. Mit dem Inkrafttreten der so genannten Zweierpaket-Verordnungen (3) (im Folgenden „Zweierpaket“) im Jahr 2013 wird die haushalts- und wirtschaftspolitische Koordinierung im Euro-Währungsgebiet weiter vertieft.

(3)

An der weiteren Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (im Folgenden „WWU“) wird weiter gearbeitet. Am 28. November 2012 legte die Kommission in einer Mitteilung ein Konzept für eine vertiefte und echte WWU vor. Darin wurden Grundlagen und Ziele einer echten WWU formuliert und Instrumente und Schritte zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Das Konzept sollte Gespräche auf europäischer Ebene in Gang bringen. Am 12. September 2012 präsentierte die Kommission einen Fahrplan für eine Bankenunion. Diesem Vorschlag waren Vorschläge für zwei Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus beigefügt. Am 5. Dezember 2012 legte der Präsident des Europäischen Rates einen Bericht vor, der in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission, dem Vorsitzenden der Eurogruppe und dem Präsidenten der EZB erstellt wurde und einen detaillierten und zeitgebundenen Fahrplan für die Schaffung einer echten WWU enthielt. Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf einem Rahmen für eine integrierte Finanz-, Haushalts- und Wirtschaftspolitik sowie auf demokratischer Legitimität und Rechenschaftspflicht.

Am 14. Dezember 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten unter Anerkennung der wirtschaftlichen Interdependenz der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und der Vorteile, die Stabilität im Euro-Währungsgebiet seinen Mitgliedern und der Union insgesamt bringen kann, Maßnahmen für den Fahrplan für die Vollendung der WWU.

(4)

Das Europäische Parlament wurde umfassend in das Europäische Semester einbezogen und hat in seiner Entschließung vom 20. November 2012„Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ seinen Standpunkt zur Vertiefung der WWU dargelegt.

(5)

Im Euro-Währungsgebiet wurde sehr entschlossen auf die Krise reagiert. Das Engagement sämtlicher Mitgliedstaaten und Unionsorgane zur Wahrung der Integrität des Euroraums wurde nie in Frage gestellt. Um jedoch eine wirksame Koordinierung auf Ebene des Euro-Währungsgebiets sicherzustellen, müssen die Wirksamkeit der Steuerungspolitik im Euro-Währungsgebiet und das Krisenmanagement der Eurogruppe weiter verbessert werden. Eine stärkere Koordinierung ist auch nötig, um eine kohärente Gesamtpolitik für das Euro-Währungsgebiet und die Umsetzung der erforderlichen politischen Maßnahmen zu gewährleisten. Die Erreichung dieser Ziele wird das Vertrauen der Bürger und der Märkte stärken und somit zu wirtschaftlicher Erholung und Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet beitragen.

(6)

Die Umsetzung des Zweierpakets wird die haushaltspolitische Überwachung im Euro-Währungsgebiet weiter stärken. Das Zweierpaket sieht für die Eurogruppe die Aufgabe vor, die Haushaltsentwürfe einzelner Mitgliedstaaten und die Haushaltsaussichten für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes zu besprechen, um einen angemessenen finanzpolitischen Gesamtkurs zu gewährleisten. Als Grundlage für diese Gespräche dienen die Stellungnahmen der Kommission zu den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und die von der Kommission für das gesamte Euro-Währungsgebiet vorgenommene Bewertung der Haushaltspläne und der Wechselwirkungen zwischen diesen. Um eine Haushaltskonsolidierung über das gesamte Euro-Währungsgebiet hinweg zu erreichen, muss die Schuldenquote wieder auf einen kontinuierlich rückläufigen Kurs gebracht werden. Dies ist mit einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Konsolidierungspolitik bei gleichzeitiger Steigerung des Wachstumspotenzials des Euro-Währungsgebiets möglich.

Gemäß der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist eine strukturelle Haushaltsanpassung in Richtung des nominalen Referenzwerts vorgesehen, bei der die von Land zu Land unterschiedlichen kurz- und mittelfristigen Risiken für die Tragfähigkeit des Schuldenstands zu berücksichtigen sind, und die automatischen Stabilisatoren sollen auf dem Anpassungspfad ihre Wirkung entfalten können. In der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist eine allmähliche Anpassung an die mittelfristigen Haushaltsziele mit einer jährlichen strukturellen Verbesserung um einen Richtwert von 0,5 % vorgesehen. Dies kann unter Berücksichtigung der konjunkturellen Bedingungen und des Risikos für die Tragfähigkeit des Schuldenstands länderspezifisch differenziert werden. Die Glaubwürdigkeit der mittelfristigen Haushaltspolitik würde gestärkt, wenn bei der Zusammensetzung der staatlichen Ausgaben und Einnahmen den mit den verschiedenen Ausgabeposten und Einnahmequellen verbundenen Auswirkungen auf das Wachstum besser Rechnung getragen würde. Ferner könnte das Wachstumspotenzial der Wirtschaft durch weitere Strukturreformen und durch Nutzung der Möglichkeiten gesteigert werden, die der bestehende haushaltspolitische Rahmen der Union bietet, um den Bedarf an produktiven öffentlichen Investitionen mit den Zielen der Haushaltsdisziplin im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Einklang zu bringen.

(7)

Die Mehrzahl der Risikoindikatoren für die EU-Finanzmärkte und das Marktklima haben sich im Vergleich zu 2012 verbessert, da die sich selbstständig entfaltenden, destruktiven Vertrauensspiralen an Wirkung verloren haben. Allerdings ist weiterhin eine signifikante Marktfragmentierung festzustellen. Die verbesserte Refinanzierungslage der Banken hat sich bisher noch nicht in einer Belebung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft niedergeschlagen, und zwischen den Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor große Unterschiede bezüglich der Kreditvergabe der Banken und der Finanzierungskosten des Privatsektors. Die größte Herausforderung bleibt in der aktuellen Lage die Erleichterung eines geordneten Schuldenabbaus im Bankensektor und im nichtfinanziellen Privatsektor bei gleichzeitiger Förderung der Vergabe neuer Kredite für produktive Zwecke in der Realwirtschaft und insbesondere bei KMU.

(8)

Die weitere Bereinigung der Bankbilanzen und, sofern erforderlich, Stärkung der Eigenkapitalpolster würden dazu beitragen, dass die Kreditkanäle wieder funktionieren. Durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority — EBA) durchgeführte Bewertungen der Qualität der Vermögenswerte und Stresstests werden in diesem Zusammenhang die Transparenz der Bankbilanzen herstellen und dazu beitragen, verbleibende Schwachstellen auszumachen und dadurch das Vertrauen in den Sektor insgesamt zu stärken. Die Gefahr einer weiteren Fragmentierung und weiterer Verwerfungen auf den Finanzmärkten verdeutlicht, wie wichtig es für das Euro-Währungsgebiet ist, bei der Schaffung der Bankenunion schnelle Fortschritte zu erzielen und kurzfristige Konzepte für die Abwicklung von Banken zu vermeiden.

(9)

Strukturreformen werden im gesamten Euro-Währungsgebiet benötigt, um die Funktionsweise der Produkt- und Arbeitsmärkte zu verbessern, dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, den laufenden Anpassungsprozess zu stärken und eine nachhaltige Neuverteilung der Ressourcen zu gewährleisten. Zudem haben Strukturreformen zentrale Bedeutung für den Abbau von Ungleichgewichten und der Verschuldung. In Mitgliedstaaten mit Defiziten führt eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit zu höheren Nettoexporten, was einer Neuausrichtung der Wachstumsmuster zugunsten produktiverer, weniger arbeitsintensiver Sektoren handelbarer Güter zugutekommt, die wirtschaftliche Erholung stützt und die Schuldenquote verringert. In Mitgliedstaaten, die derzeit einen Leistungsbilanzüberschuss aufweisen, könnten Reformen zur Verbesserung der Wettbewerbsposition einen Beitrag zur Neuverteilung von Ressourcen und zur Förderung der Investitionen in Sektoren nichthandelbarer Güter leisten. Dies würde der Binnennachfrage in der Zusammensetzung des Wachstums mehr Gewicht verleihen und die Anpassung im Euro-Währungsgebiet ausgewogener machen. Die Krise hat sich auf die Beschäftigungslage in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets großenteils asymmetrisch ausgewirkt, und am stärksten sind die Mitgliedstaaten getroffen, in denen die Binnennachfrage infolge der Kehrtwende bei den Leistungsbilanzen am stärksten eingebrochen ist. Sofern eine spürbare und schnelle Absorption der zyklischen Arbeitslosigkeit ausbleibt, könnten Hysterese-Effekte mit einer Verstetigung und abnehmenden Sensibilität der Arbeitslosigkeit gegenüber der Lohndynamik eintreten. Deshalb sind Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt weiterhin dringend erforderlich, um Gefahren für den sozialen Zusammenhalt und das künftige Wachstumspotenzial im Euro-Währungsgebiet einzudämmen. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben sich mit der Unterzeichnung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion am 2. März 2012 dazu verpflichtet, ihre nationalen Pläne für größere wirtschaftspolitische Reformen vorab zu erörtern und gegebenenfalls zu koordinieren, um Richtwerte für bewährte Vorgehensweisen festzulegen und auf eine enger koordinierte Wirtschaftspolitik hinzuarbeiten. Die Auswirkungen bereits verabschiedeter Maßnahmen sollten von der Eurogruppe überwacht werden, damit diese erforderlichenfalls zu weiteren Maßnahmen ermutigen und darauf hinwirken kann, dass Reformen im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen ehrgeiziger gestaltet werden —

EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einzeln und gemeinsam unbeschadet der Zuständigkeiten des Rates für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten insbesondere im Zuge der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen der Eurogruppe im Zeitraum von 2013 bis 2014

1.

Verantwortung für den politischen Gesamtkurs im Euro-Währungsgebiet übernehmen, um für ein reibungsloses Funktionieren des Euro-Währungsgebiets zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung zu sorgen, und die Arbeiten zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion voranbringen; die Eurogruppe in die Lage versetzen, innerhalb des verstärkten Überwachungsrahmens für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets eine zentrale Rolle zu spielen, um die für ein stabiles und widerstandsfähiges Euro-Währungsgebiet und zur Gewährleistung politischer Kohärenz erforderlichen Reformen auf nationaler Ebene und auf Ebene des Euro-Währungsgebiets zu koordinieren und zu überwachen, und diese zentrale Rolle auch bei der Vorbereitung der Euro-Gipfel wahrzunehmen;

2.

sicherstellen, dass die Eurogruppe die Finanzpolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und den finanzpolitischen Gesamtkurs für das Euro-Währungsgebiet überwacht und koordiniert, um eine wachstumsfreundliche und differenzierte Finanzpolitik zu gewährleisten. Die Eurogruppe sollte zu diesem Zweck die Stellungnahmen der Kommission zum Haushaltsplan jedes Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets sowie die Haushaltslage und die Haushaltsaussichten für das gesamte Euro-Währungsgebiet auf der Grundlage der von der Kommission vorgenommenen Bewertung der Haushaltspläne und der zwischen diesen bestehenden Wechselwirkungen besprechen. Die Koordinierung sollte dazu beitragen, dass das Tempo der Haushaltskonsolidierung je nach budgetärer und wirtschaftlicher Lage des betreffenden Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets differenziert wird, die strukturelle Haushaltsanpassung im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt die Entfaltung der Wirkungskraft der automatischen Stabilisatoren auf dem Anpassungspfad nicht verhindert und die Haushaltskonsolidierung im Interesse der Glaubwürdigkeit der mittelfristigen Haushaltspolitik durch eine effiziente und wachstumsfreundliche Gesamtmischung einnahmen- und ausgabeseitiger Maßnahmen sowie durch geeignete Strukturreformen begleitet wird, die das wirtschaftliche Wachstumspotenzial steigern;

3.

im Rahmen der Eurogruppe die Gründe für die unterschiedlichen Zinssätze, die insbesondere KMU in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zahlen müssen, untersuchen; die Folgen der Fragmentierung der Finanzmärkte im Euro-Währungsgebiet analysieren und Beiträge zu Möglichkeiten für deren Überwindung leisten;

4.

aufbauend auf der Rekapitalisierung und Umstrukturierung der vergangenen Jahre eine weitere Bereinigung der Bankbilanzen fördern, um die Fragmentierung des Binnenmarkts umzukehren und die Kreditvergabe an die Realwirtschaft und insbesondere an KMU zu verbessern; zu diesem Zweck: a) sicherstellen, dass die vom Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) vorzunehmenden Bilanzbewertungen und Stresstests fristgerecht durchgeführt werden; b) sicherstellen, dass bei der Lastenverteilung im Zusammenhang mit der Rekapitalisierung von Banken gleiche Ausgangsbedingungen gegeben sind; c) dafür sorgen, dass im Zusammenhang mit Bilanzbewertungen und Stresstests glaubwürdige fiskalische Rettungsanker zur Verfügung stehen; d) aufsichtliche Anreize für Banken zur Optimierung ihrer Aktiva-/Passivastruktur innerhalb nationaler Grenzen beseitigen und e) die Vollendung der Bankenunion beschleunigen, wie dies vom Europäischen Rat umrissen wurde;

5.

wichtige wirtschaftspolitische Reformvorhaben der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Voraus koordinieren; unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rates an einzelne Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets die Umsetzung von Strukturreformen insbesondere auf den Arbeits- und Produktmärkten überwachen und deren Auswirkungen auf das Euro-Währungsgebiet bewerten; die weitere Anpassung im Euro-Währungsgebiet fördern und sicherstellen, dass externe und interne Ungleichgewichte korrigiert werden, indem sie unter anderem Reformen zur Korrektur von Verzerrungen des Spar- und Investitionsverhaltens sowohl in Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzdefiziten als auch in Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzüberschüssen aufmerksam verfolgen; die für eine wirksame Umsetzung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten erforderlichen Schritte ergreifen und zu diesem Zweck gründlich prüfen, welche Fortschritte hinsichtlich der Reformzusagen von Mitgliedstaaten mit übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten und hinsichtlich der Durchführung von Reformen in Mitgliedstaaten mit Ungleichgewichten, die durchgreifende Maßnahmen zur Begrenzung negativer Rückkoppelungseffekte auf den Rest des Euro-Währungsgebiets erfordern, erzielt werden.

6.

gemäß dem Jahreswachstumsbericht 2013 gemeinsam notwendige signifikante Maßnahmen treffen, um die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und der steigenden Arbeitslosigkeit Einhalt zu gebieten. Die Jugendarbeitslosigkeit ist besonders besorgniserregend; daher sollten entschlossene Maßnahmen im Sinne des Pakts für Wachstum und Beschäftigung und der EU-Jugendgarantie ergriffen werden. Es wird empfohlen, weitere Reformen auf den Weg zu bringen, um den Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern, ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt zu verhindern, die Arbeitskosten zu senken, der Segmentierung des Arbeitsmarkts entgegenzuwirken und Innovationen zu fördern.

Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. ŠADŽIUS


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1); Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11).