20.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 346/53


BESCHLUSS EUTM SOMALIA/1/2013 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 17. Dezember 2013

zur Ernennung eines Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia)

(2013/777/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2010/96/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) zu fassen.

(2)

Am 22. Januar 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/44/GASP (2) angenommen, durch den der Beschluss 2010/96/GASP geändert und verlängert und Brigadegeneral Gerald AHERNE zum Befehlshaber der EU-Mission ernannt wurde.

(3)

Die Italienische Republik hat vorgeschlagen, Brigadegeneral Massimo MINGIARDI als Nachfolger von Brigadegeneral Gerald AHERNE zum neuen Befehlshaber der EU-Mission zu ernennen.

(4)

Der EU-Militärausschuss unterstützt diesen Vorschlag.

(5)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Massimo MINGIARDI wird mit Wirkung ab dem 15. Februar 2014 zum Befehlshaber der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 15. Februar 2014 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 2013.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16.

(2)  Beschluss 2013/44/GASP des Rates vom 22. Januar 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (ABl. L 20 vom 23.1.2013, S. 57).