30.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 171/1


VERORDNUNG (EU, EURATOM) Nr. 577/2012 DES RATES

vom 26. Juni 2012

zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union, festgelegt durch Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 (1), insbesondere auf Artikel 64, Artikel 65 Absätze 2 und 3 und die Anhänge VII, XI und XIII zum Statut sowie Artikel 20 Absatz 1, Artikel 64 und Artikel 92 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Von Juni bis Dezember 2011 sind die Lebenshaltungskosten in Estland wesentlich gestiegen; daher müssen die Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union angeglichen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 werden die Berichtigungskoeffizienten, die gemäß Artikel 64 des Statuts auf die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten mit dienstlicher Verwendung in dem nachstehend aufgeführten Land angewandt werden, wie folgt festgesetzt:

Estland: 77,8.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 26. Juni 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

N. WAMMEN


(1)  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.