24.4.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 110/1


RICHTLINIE 2012/11/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 19. April 2012

zur Änderung der Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 153 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2004/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) brachten betroffene Kreise, insbesondere solche aus den medizinischen Berufen, schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen, die die Durchführung der genannten Richtlinie auf medizinische Anwendungen, die sich auf bildgebende Verfahren stützen, haben könnte, sowie hinsichtlich der Folgen der Richtlinie für bestimmte industrielle Verfahren, zum Ausdruck.

(2)

Die Kommission hat die von den Betroffenen vorgebrachten Argumente geprüft und beschlossen, einige Bestimmungen der Richtlinie 2004/40/EG auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überdenken.

(3)

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2004/40/EG wurde durch die Richtlinie 2008/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) bis zum 30. April 2012 verlängert, um die Annahme einer neuen, auf den jüngsten Erkenntnissen beruhenden Richtlinie bis zu diesem Datum zu ermöglichen.

(4)

Am 14. Juni 2011 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Ersetzung der Richtlinie 2004/40/EG an. Ziel der neuen Richtlinie ist es, sowohl ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau für die Arbeitnehmer als auch die Fortsetzung und Weiterentwicklung von Tätigkeiten unter Einsatz elektromagnetischer Felder im medizinischen und industriellen Bereich zu gewährleisten. In Erwartung der Annahme der neuen Richtlinie bis zum 30. April 2012 hat daher die Mehrheit der Mitgliedstaaten die Richtlinie 2004/40/EG noch nicht umgesetzt.

(5)

Aufgrund der technischen Komplexität des Regelungsgegenstands erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass die neue Richtlinie bis zum 30. April 2012 erlassen werden wird.

(6)

Daher sollte die Frist vom 30. April 2012 verlängert werden. Es ist folglich erforderlich, dass die vorliegende Richtlinie am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt —

HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 2004/40/EG wird das Datum „30. April 2012“ durch das Datum „31. Oktober 2013“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 3

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Straßburg am 19. April 2012.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

M. SCHULZ

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BØDSKOV


(1)  Stellungnahme vom 22. Februar 2012 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 29. März 2012 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 11. April 2012.

(3)  ABl. L 159 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 114 vom 26.4.2008, S. 88.