24.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 87/103


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2012/172/GASP DES RATES

vom 23. März 2012

zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

gestützt auf den Beschluss 2011/782/GASP vom 1. Dezember 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 21 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 1. Dezember 2011 den Beschluss 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien erlassen.

(2)

Angesichts der ernsten Lage in Syrien ist es angebracht, weitere Personen und Organisationen in die in Anhang I des Beschlusses 2011/782/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufzunehmen.

(3)

Die Einträge zu bestimmten in Anhang I des Beschlusses 2011/782/GASP aufgeführten Personen und einer Organisation sollten geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Anhang I dieses Beschlusses genannten Personen und Organisationen werden in das Verzeichnis in Anhang I des Beschlusses 2011/782/GASP aufgenommen.

Artikel 2

In Anhang I des Beschlusses 2011/782/GASP werden die Einträge zu den in Anhang II dieses Beschlusses genannten Personen und Einrichtungen durch die Einträge gemäß Anhang II dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. März 2012.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 56.


ANHANG I

Personen und Organisationen nach Artikel 1

A.   Personen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

1.

Anisa Al-Assad

(alias Anisah Al-Assad)

geboren 1934

Geburtsname: Makhlouf

Mutter von Präsident Al-Assad. Angesichts der engen persönlichen Beziehung und inhärenten finanziellen Beziehung zum syrischen Präsidenten, Bashar Al-Assad, profitiert sie vom syrischen Regime und ist mit ihm verbunden.

23.3.2012

2.

Bushra Al-Assad

(alias Bushra Shawkat)

geboren am 24.10.1960

Schwester von Bashar Al-Assad und Ehefrau von Asif Shawkat, dem stellvertretenden Stabschef für Sicherheit und Aufklärung.

Angesichts der engen persönlichen Beziehung und inhärenten finanziellen Beziehung zum syrischen Präsidenten, Bashar Al-Assad, sowie zu weiteren Schlüsselfiguren des syrischen Regimes profitiert sie vom syrischen Regime und ist mit ihm verbunden.

23.3.2012

3.

Asma Al-Assad (alias Asma Fawaz Al Akhras)

geboren am 11.8.1975

Geburtsort: London, UK

Reisepass Nr. 707512830, gültig bis 22.9.2020

Geburtsname: Al Akhras

Ehefrau von Bashar Al-Assad. Angesichts der engen persönlichen Beziehung und inhärenten finanziellen Beziehung zum syrischen Präsidenten, Bashar Al-Assad, profitiert sie vom syrischen Regime und ist mit ihm verbunden.

23.3.2012

4.

Manal Al-Assad (alias Manal Al Ahmad)

geboren am 2.2.1970

Geburtsort: Damaskus

syrischer Reisepass Nr. 0000000914

Geburtsname: Al Akhras

Ehefrau von Maher Al-Assad; profitiert als solche vom Regime und ist eng mit diesem verbunden.

23.3.2012

5.

Imad Mohammad Deeb Khamis

geboren am 1.8.1961

Geburtsort: nahe Damaskus

Minister für Elektrizität. Verantwortlich für den Einsatz von Stromabschaltungen als Mittel der Repression.

23.3.2012

6.

Omar Ibrahim Ghalawanji

geboren 1954

Geburtsort: Tartus

Minister für kommunale Verwaltung. Verantwortlich für kommunale Behörden und somit verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die kommunalen Behörden.

23.3.2012

7.

Joseph Suwaid

geboren 1958

Geburtsort: Damaskus

Staatsminister und als solcher eng mit der Politik des Regimes verbunden.

23.3.2012

8.

Ghiath Jeraatli

geboren 1950

Geburtsort: Salamiya

Staatsminister und als solcher eng mit der Politik des Regimes verbunden.

23.3.2012

9.

Hussein Mahmoud Farzat

geboren 1957

Geburtsort: Hama

Staatsminister und als solcher eng mit der Politik des Regimes verbunden.

23.3.2012

10.

Yousef Suleiman Al-Ahmad

geboren 1956

Geburtsort: Hasaka

Staatsminister und als solcher eng mit der Politik des Regimes verbunden.

23.3.2012

11.

Hassan al-Sari

geboren 1953

Geburtsort: Hama

Staatsminister und als solcher eng mit der Politik des Regimes verbunden.

23.3.2012

12.

Mazen al-Tabba

geboren am 1.1.1958

Geburtsort: Damaskus

syrischer Reisepass Nr. 004415063, gültig bis 6.5.2015

Geschäftspartner von Ihab Makhlouf und Nizar al-Assad (gelistet seit 23.8.2011); gemeinsam mit Rami Makhlouf Miteigentümer des Devisenunternehmens Al-Diyar lil-Saraafa, das die Politik der syrischen Zentralbank unterstützt.

23.3.2012


B.   Organisationen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Syrian Petroleum company

Anschrift: Dummar Province, Expansion Square, Island 19-

Building 32 P.O. BOX: 2849 oder 3378

Tel.: 00963-11-3137935 oder 3137913

Fax: 00963-11-3137979 oder 3137977

E-Mail: spccom2@scs-net.org oder

spccom1@scs-net.org

Website: www.spc.com.sy

Website: www.spc-sy.com

Staatliche Erdölgesellschaft. Unterstützt das syrische Regime finanziell

23.3.2012

2.

Mahrukat Company (The Syrian Company for the Storage and Distribution of Petroleum Products)

Hauptsitz: Damaskus - Al Adawi st., Petroleum building

Fax: 00963-11/4445796

Tel.: 00963-11/44451348 - 4451349

E-Mail: mahrukat@net.sy

Website: http://www.mahrukat.gov.sy/indexeng.php

Staatliche Erdölgesellschaft. Unterstützt das syrische Regime finanziell

23.3.2012


ANHANG II

Personen und Organisation nach Artikel 2

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Tarif Akhras

geboren am 2. Juni1951 in Homs (Syrien) Syrischer

Reisepass Nr. 0000092405

Bekannter Geschäftsmann, Nutznießer und Unterstützer des Regimes. Gründer der Akhras Group (Rohstoffe, Handel, Verarbeitung und Logistik) und ehemaliger Vorsitzender der Handelskammer in Homs. Enge Geschäftsbeziehungen zur Familie von Präsident Al-Assad. Mitglied des Vorstands des syrischen Handelskammerverbands. Stellte Industrie- und Wohnanlagen für improvisierte Internierungslager sowie logistische Unterstützung für das Regime (Busse und Transportfahrzeuge für Panzer) bereit.

2.9.2011

2.

Issam Anbouba

geboren 1952 in Homs (Syrien)

Präsident von Anbouba for Agricultural Industries Co. Unterstützt das syrische Regime finanziell.

2.9.2011

3.

Ra’if Al-Quwatli (alias Ri’af Al-Quwatli alias Raeef Al-Kouatly)

 

Geschäftspartner von Maher Al-assad; verantwortlich für die Verwaltung einiger seiner Geschäftsinteressen; finanziert das Regime.

23.6.2011

4.

Bassam Sabbagh

geboren am 24. August 1959 in Damaskus. Anschrift: Kasaa, rue Anwar al Attar, al-Midani-Gebäude, Damaskus. Syrischer

Reisepass Nr. 004326765, ausgestellt am 2.11.2008, gültig bis November 2014.

Rechtsberater, Finanzier und Beauftragter von Rami Makhlouf und Khaldoun Makhlouf. Teilhaber von Bashar al-Assad bei der Finanzierung eines Immobilienprojekts in Latakia. Unterstützt das Regime finanziell.

14.11.2011

5.

Mohamed Hamcho

geboren am 20.5.1966;

Reisepass Nr. 002954347

Syrischer Geschäftsmann und lokaler Vertreter mehrerer ausländischer Gesellschaften; zählt zum engeren Kreis um Maher Al-Assad, verwaltet zum Teil dessen finanzielle und wirtschaftliche Interessen und finanziert damit das Regime.

23.5.2011

6.

El-Tel Co. (alias El-Tel Middle East Company)

Anschrift: Dair Ali Jordan Highway, PO Box 13052, Damaskus – Syrien

Tel.: +963-11-2212345

Fax: +963-11-44694450

E-Mail: sales@eltelme.com

Website: www.eltelme.com

Herstellung und Lieferung von Kommunikations- und Fernleitungsmasten und anderer Ausrüstung für das syrische Militär.

23.9.2011

7.

Rami Makhlouf

geboren am 10. Juli 1969 in Damaskus;

Reisepass Nr. 454224

Syrischer Geschäftsmann; Cousin von Präsident Bashar Al-Assad; kontrolliert den Investmentfonds Al Mahreq, Bena Properties, Cham Holding Syriatel und Souruh Company und finanziert und unterstützt damit das Regime.

9.5.2011

8.

Ihab (alias Ehab, Iehab) Makhlouf

geboren am 21.1.1973 in Damaskus;

Reisepass Nr. N002848852

Präsident von Syriatel, die im Rahmen ihres Lizenzvertrags 50 % ihres Gewinns an die syrische Regierung abführt.

23.5.2011