1.2.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 29/3 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 2. März 2011
über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Australiens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie
(2012/55/Euratom)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,
mit Zustimmung des Rates,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Australiens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie sollte geschlossen werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Australiens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft gebilligt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Der Präsident der Europäischen Kommission oder das für Energiefragen zuständige Kommissionsmitglied wird ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen und die auf Seiten der Europäischen Atomgemeinschaft erforderlichen Schritte für sein Inkrafttreten zu unternehmen.
Brüssel, den 2. März 2011
Für die Kommission
Günther OETTINGER
Mitglied der Kommission