11.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 293/19


VERORDNUNG (EU) Nr. 1139/2011 DES RATES

vom 10. November 2011

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2011/729/GASP des Rates vom 10. November 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (1),

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Resolution 1973 (2011) vom 17. März 2011 hat der VN-Sicherheitsrat beschlossen, dass ein Flugverbot im Luftraum Libyens verhängt werden sollte.

(2)

In Anwendung des Beschlusses 2011/137/GASP des Rates (2) wurde dieses Verbot in der Europäischen Union mit der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 vom 2. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (3) in Kraft gesetzt.

(3)

Mit der Resolution 2016 (2011) vom 27. Oktober 2011 hat der VN-Sicherheitsrat beschlossen, dass das Verbot beendet wird.

(4)

Infolge des Beschlusses 2011/729/GASP sollte die Bestimmung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011, mit der das Flugverbot verhängt wurde, daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 4b der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 wird gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 10. November 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. DOWGIELEWICZ


(1)  Siehe Seite 35 dieses Amtsblatts.

(2)  ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 53.

(3)  ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 1.