7.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 199/1 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 28. Juni 2011
Jugend in Bewegung — die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern
2011/C 199/01
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ eine auf Wissen und Innovation gestützte Wirtschaft („intelligentes Wachstum“) als einen ihrer Schwerpunkte bestimmt und eine Leitinitiative (Jugend in Bewegung) hervorgehoben, deren Ziele in der Steigerung der Leistung und internationalen Attraktivität der höheren Bildungseinrichtungen Europas und der Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Union insgesamt durch Exzellenz und Gerechtigkeit sowie Förderung der Mobilität junger Menschen und der Verbesserung ihrer Beschäftigungschancen bestehen. Die vorliegende Empfehlung ist Bestandteil der Initiative Jugend in Bewegung und steht in Einklang mit den integrierten Leitlinien zu Europa 2020. |
(2) |
Die Mobilität zu Lernzwecken — also ein Auslandsaufenthalt mit dem Ziel, neues Wissen sowie neue Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben — ist eine der grundlegenden Möglichkeiten, mit denen junge Menschen ihre künftige Beschäftigungsfähigkeit erhöhen, ihr interkulturelles Bewusstsein und ihre persönliche Entwicklung voranbringen sowie ihre Kreativität und ihren Bürgersinn stärken können. Europäer, die als junge Lernende mobil sind, sind zumeist auch später im Arbeitsleben mobil. Die Mobilität zu Lernzwecken kann zur Öffnung der Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen und sie europäischer und internationaler sowie leichter zugänglich und effizienter machen. Indem der Aufbau einer wissensintensiven Gesellschaft unterstützt wird, kann auch Europas Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. |
(3) |
Die Vorteile der Mobilität wurden in der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität (1) und in der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern (2) hervorgehoben. Mit dieser Empfehlung von 2001 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Hindernisse für die Mobilität dieser Gruppen zu beseitigen. |
(4) |
Im Bereich der Mobilität junger Menschen wurde seit der Empfehlung aus dem Jahr 2001 viel erreicht. Jedoch werden nicht alle Instrumente und Werkzeuge im größtmöglichen Umfang ausgeschöpft und es bestehen weiterhin zahlreiche Hindernisse. Darüber hinaus hat sich der gesamte Kontext der Mobilität zu Lernzwecken während des letzten Jahrzehnts beträchtlich geändert, unter anderem aufgrund der Globalisierung, des technologischen Fortschritts einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnologien („IKT“) und einer stärkeren Betonung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Dimension. |
(5) |
In den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung wurde darauf hingewiesen, dass Vielfalt und ein multikulturelles Umfeld die Kreativität fördern können. |
(6) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 21. November 2008 zur Mobilität junger Menschen hat der Rat die Mitgliedstaaten ersucht, sich zum Ziel zu setzen, dass Lernphasen im Ausland für alle jungen Menschen in Europa allmählich die Regel werden und nicht mehr die Ausnahme sind. Der Rat hat die Kommission ersucht, einen Arbeitsplan für die Einbeziehung von Maßnahmen zugunsten der grenzübergreifenden Mobilität in sämtliche europäische Programme aufzustellen und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, die Mobilität zu fördern, zu unterstützen. |
(7) |
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2009 zur beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Schulleitern/-leiterinnen wird anerkannt, dass Lehrkräfte auf allen Ebenen größeren Nutzen aus einer erhöhten Bildungsmobilität und einer stärkeren Vernetzung ziehen könnten. |
(8) |
Die Kommission hat im Juli 2009 das Grünbuch mit dem Titel „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ veröffentlicht, mit dem eine öffentliche Konsultation zu einer Reihe von Fragen angestoßen wurde, z. B. wie die Mobilitätschancen junger Europäer am besten gesteigert werden können, welche Mobilitätshindernisse noch beseitigt werden müssen und wie alle Beteiligten eine neue Partnerschaft für die Mobilität zu Lernzwecken eingehen können. Die Rückmeldungen zu dieser Konsultation haben ebenso wichtige Anregungen für diese Empfehlung geliefert wie die Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (3) und des Ausschusses der Regionen (4). |
(9) |
Die Mobilität junger Forscher muss ebenfalls gefördert werden, damit die Union bei Forschung und Innovation nicht hinter ihren Wettbewerbern zurückbleibt. In der Mitteilung der Kommission vom 23. Mai 2008„Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: Eine europäische Partnerschaft für die Forscher“ wird eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die gewährleisten sollen, dass Forschern unionsweit eine angemessene Ausbildung und attraktive Karrieremöglichkeiten geboten und Mobilitätshindernisse beseitigt werden; in den Schlussfolgerungen des Rates vom 2. März 2010 zur Mobilität und zu den Karrieremöglichkeiten von europäischen Forschern wurden konkrete Überlegungen vorgestellt, wie die Mobilität der Forscher verbessert werden kann, und mehrere Aktionsbereiche ermittelt, um den freien Verkehr von Wissen (die „fünfte Grundfreiheit“) zu fördern. |
(10) |
Unionsprogramme haben neben einer wesentlichen Unterstützung der Mobilität und ihres Beitrags zum Ausbau und zur Internationalisierung der Ausbildungssysteme die Entwicklung von bewährten Verfahren und Instrumenten auf Unionsebene ermöglicht, die die Mobilität junger Menschen in allen Lern- und Ausbildungskontexten erleichtern sollen. |
(11) |
Insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen ist es notwendig, die effiziente Nutzung und die administrative Vereinfachung bestehender Programme und Instrumente der Mitgliedstaaten und der Union zur Förderung und Unterstützung der Mobilität zu Lernzwecken sicherzustellen. |
(12) |
Die vorliegende Empfehlung bezieht sich auf junge Menschen in Europa in allen Lern- und Ausbildungskontexten, Schule, Berufsbildung (schulisch oder betrieblich), in Kurzprogrammen, auf Bachelor-, Master- und Doktorandenebene sowie Jugendaustausch, Freiwilligentätigkeiten oder Praktika innerhalb oder außerhalb der Union. Die Mobilität zu Lernzwecken wird für alle Fachrichtungen und Bereiche als relevant eingeschätzt, wie z. B. Kultur, Wissenschaft, Technologie, Kunst und Sport sowie auch für junge Unternehmer und Forscher. Im Sinne dieser Empfehlung umfasst das Lernen formales, nicht formales und informelles Lernen. |
(13) |
Mit dieser Empfehlung sollen die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken zu fördern und Hindernisse, die Fortschritten in diesem Bereich im Wege stehen, wenn möglich zu beseitigen. Gleichzeitig werden die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen des einzelstaatlichen und des Unionsrechts uneingeschränkt gewahrt. |
(14) |
Die Mitgliedstaaten werden in dieser Empfehlung ferner aufgefordert, das Potenzial der vorhandenen Unions- und Bologna-Instrumente zur Erleichterung der Mobilität voll auszuschöpfen; dazu gehören insbesondere die Europäische Qualitätscharta für Mobilität, der Europass (einschließlich Diplomzusatz), der Youthpass, der Europäische Qualifikationsrahmen, das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen und das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung. |
(15) |
Die vorliegende Empfehlung des Rates bietet spezifische Orientierungshilfen bei verwaltungstechnischen und institutionellen Fragen, die die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken betreffen — |
EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN,
1. Information und Beratung zu Möglichkeiten der Mobilität zu Lernzwecken
a) |
die Qualität der Information und Beratung zu nationalen, regionalen und lokalen Mobilitätsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit von Stipendien zu verbessern und auf spezifische Gruppen von Lernenden innerhalb und außerhalb der Union auszurichten. Die Mitgliedstaaten sollten neue, kreative und interaktive Wege beschreiten, um Informationen zu verbreiten und mit jungen Menschen und allen anderen Akteuren zu kommunizieren bzw. einen Austausch mit ihnen zu suchen; |
b) |
Informationen über Mobilität zu Lernzwecken allen jungen Menschen einfach zugänglich zu machen, z. B. über zentralisierte Webportale und andere Webdienste, Anlaufstellen (wie „Europabüros“) sowie Informations- und Beratungsdienste. Die Nutzung internetbasierter Dienste kann ebenfalls hilfreich sein. Es wird empfohlen, das Euroguidance-Netz in diesem Zusammenhang zu nutzen; |
c) |
mit der Kommission das PLOTEUS-Portal zu Lernmöglichkeiten weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, indem die Anzahl nationaler Informationsquellen erhöht wird, auf die Bürger direkt über die mehrsprachige PLOTEUS-Schnittstelle zugreifen können; |
d) |
die einschlägigen nationalen und regionalen Agenturen zu ermutigen, sicherzustellen, dass ihre Arbeit und die der Akteure im Rahmen der Mobilität zu Lernzwecken aufeinander abgestimmt sind, damit ein klarer, kohärenter und einfacher Informationsfluss gewährleistet wird; |
2. Motivation für eine Teilnahme an transnationalen Mobilitätsmaßnahmen zu Lernzwecken
a) |
den Mehrwert der Mobilität zu Lernzwecken bei Lernenden, ihren Familien, Lehrern, Ausbildern, Jugendarbeitern und Arbeitgebern im Hinblick auf Selbstverwirklichung und die Entwicklung beruflicher, sprachlicher, sozialer und interkultureller Fähigkeiten, auf Kreativität, Bürgersinn und die künftige Beschäftigungsfähigkeit — insbesondere angesichts eines zunehmend globalen Arbeitsmarktes — bekannter zu machen; |
b) |
die Kontaktpflege zwischen den einschlägigen Organisationen, interessierten Gruppen und anderen Akteuren zu fördern, um ein koordiniertes Vorgehen bei der Motivation junger Menschen zu erreichen; |
c) |
den „Peer-Austausch“ zwischen mobilen und noch nicht mobilen Lernenden zu fördern, um die Motivation zu erhöhen; |
d) |
eine „Mobilitätskultur“ zu fördern, beispielsweise durch die Einbindung der Mobilitätsmöglichkeiten in alle Lernkontexte und den Einsatz für stärkere soziale Anerkennung des Wertes der Mobilität zu Lernzwecken; |
3. Vorbereitung der Möglichkeiten für Mobilität zu Lernzwecken, insbesondere im Hinblick auf Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelles Bewusstsein
a) |
die Bedeutung des frühen Erwerbs von Fremdsprachen und interkulturellen Kompetenzen durch die Förderung einer guten sprachlichen und kulturellen Vorbereitung der Mobilität sowohl in der allgemeinen als auch der beruflichen Bildung anzuerkennen; |
b) |
Lehrer zum Einsatz innovativerer, auch auf IKT gestützter Methoden im Fremdsprachenerwerb anzuhalten. Besondere Aufmerksamkeit sollte benachteiligten Lernenden und ihren besonderen Bedürfnissen gelten; |
c) |
bei jungen Menschen den Erwerb von grundlegenden digitalen Kompetenzen zu fördern, damit sie ihre Mobilität optimal vorbereiten und neue Möglichkeiten der virtuellen Mobilität, die die physische Mobilität ergänzen, nutzen können; |
d) |
die Entwicklung von Partnerschaften und Austauschmaßnahmen zwischen Bildungseinrichtungen sowie zwischen Anbietern von nicht formalem Lernen für eine bessere Vorbereitung der Mobilität zu fördern; |
4. Verwaltungstechnische und institutionelle Fragen zu Lernerfahrungen im Ausland
a) |
verwaltungstechnische Probleme wenn möglich zu beheben, die bei der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Personen aus Drittstaaten, die ein Lernangebot in einem Mitgliedstaat wahrnehmen möchten, bestehen; |
b) |
verwaltungstechnische Hürden wenn möglich zu verringern, um die Mobilität zu Lernzwecken in die Union und aus der Union heraus zu fördern. Eine verstärkte Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern, Vereinbarungen zwischen den betreffenden Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten und bilaterale Vereinbarungen zwischen Einrichtungen würden die Mobilität zu Lernzwecken zwischen der Union und anderen Teilen der Welt erleichtern; |
c) |
Probleme zu prüfen, die sich aus verschiedenen rechtlichen Vorschriften in der Union im Hinblick auf die Teilnahme Minderjähriger an Mobilitätsmaßnahmen zu Lernzwecken ergeben; |
d) |
ein klares System für Auszubildende zu definieren, um sie während ihrer beruflichen Erstausbildung zu einer Mobilitätsphase zu ermutigen. Um die Mobilität Auszubildender und auch junger Forscher zu Lernzwecken zu steigern, sollten die Mitgliedstaaten in Einklang mit ihren nationalen Vorschriften für den erforderlichen Zugang zu Absicherung im Hinblick auf Versicherung, Arbeitsnormen, Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, Besteuerung, soziale Sicherheit und Altersversorgung sorgen; |
e) |
gemeinsam mit Einrichtungen anderer Länder entwickelte und umgesetzte Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung aktiv zu fördern; |
f) |
Möglichkeiten für die Mobilität zu Lernzwecken gegebenenfalls in den Lehrplan oder das Ausbildungsprogramm zu integrieren. Ferner könnten durch das Anbieten auch kurzer Mobilitätsphasen mehr junge Menschen überzeugt werden, eine Mobilitätsphase zu absolvieren; |
5. Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen
die Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen und einen angemessenen Zugang zu entsprechenden Leistungen zu fördern, um die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken zu erleichtern;
6. Qualität der Mobilität zu Lernzwecken
a) |
bestehende Qualitätschartas wie die Europäische Qualitätscharta für Mobilität sowie nationale und regionale Chartas zu nutzen, um eine hohe Qualität der Mobilität sicherzustellen, sowie die Qualitätssicherung für alle Bereiche der Mobilität zu fördern; |
b) |
einen kontinuierlichen Dialog und klare Regelungen zwischen den Entsende- und Aufnahmeeinrichtungen, z. B. durch Lernvereinbarungen, zu fördern, die Anerkennung erworbener Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern und transparente Auswahlverfahren, Peer-Austausch und eine strukturierte Unterstützung der Lernenden zu ermöglichen; |
c) |
zu Mechanismen des regelmäßigen Feedbacks nach der Mobilitätsphase zu Lernzwecken anzuhalten, um eine hohe Qualität der Erfahrung sicherzustellen; |
d) |
Mentoren- und Peer-Learning-Programme zu fördern, um die Integration der mobilen Lernenden im Aufnahmeland bzw. in der Aufnahmeeinrichtung zu sichern; |
e) |
die Bereitstellung angemessener und bezahlbarer Leistungen, wie etwa Unterkunft, Verpflegung und Transportmittel, für mobile Lernende zu fördern; |
f) |
das Angebot von Orientierungshilfen an Lernende über die bestmögliche Nutzung der Mobilität zu Lernzwecken zu fördern, um ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern; |
g) |
das Angebot der Beratung von mobilen Lernenden nach ihrer Rückkehr über die Nutzung der im Ausland erworbenen Kompetenzen zu fördern und Hilfe bei der Reintegration nach einem langen Auslandsaufenthalt zu bieten; |
7. Anerkennung der Lernergebnisse
a) |
die Umsetzung und die Verwendung von Unionsinstrumenten zu fördern, die die Übertragung und die Anrechnung der Lernergebnisse der Mobilitätserfahrung zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen. Zudem sollten diese Instrumente stärker in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, insbesondere bei den Arbeitgebern; |
b) |
Verfahren und Leitlinien für die Anrechnung und Anerkennung informellen und nicht formalen Lernens zu verbessern, um die Mobilität z. B. bei der Freiwilligentätigkeit und der Jugendarbeit auszubauen; |
c) |
sich mit den Fragen der Anrechnung und Anerkennung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen (z. B. Fremdsprachenkenntnissen), die während der Mobilitätsphase im Ausland erworben wurden, zu befassen; |
d) |
Kontaktstellen und deren Bekanntheitsgrad zu fördern, bei denen Einzelpersonen Informationen darüber erhalten können, wie ihre Qualifikationen nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland anerkannt und zertifiziert werden können; |
8. Benachteiligte Lernende
benachteiligte Lernende, denen sich weniger Möglichkeiten zur Mobilität zu Lernzwecken bieten, gezielt mit Informationen zu geeigneten Programmen und Hilfsangeboten zu versorgen, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
9. Partnerschaften und Finanzierung
a) |
Mobilitätspartnerschaften zu Lernzwecken zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, die auf regionaler und lokaler Ebene tätig sind, zu fördern. Handelskammern, Wirtschaftsverbände, Vereinigungen von Berufsbildungseinrichtungen und Berufsverbände sowie Nichtregierungsorganisationen können in diesem Kontext wertvolle Partner sein. Darüber hinaus sollten Netze von Schulen, Hochschulen und Unternehmen gefördert werden, die Informationen, Neuigkeiten und Erfahrungen austauschen; |
b) |
regionale und lokale Behörden dazu anzuhalten, eine größere Rolle bei der Förderung der Mobilität zu Lernzwecken zu spielen, indem sie auf bestehenden Netzen aufbauen und neue Partnerschaften schließen; |
c) |
die aktive Kooperation und Kommunikation, unter anderem Sensibilisierung und Hinweis auf den Wert der Mobilität zu Lernzwecken zwischen dem Bildungs- und dem Wirtschaftssektor zu stimulieren, da die Beteiligung der Unternehmen eine wichtige Rolle für den Ausbau der Jugendmobilität spielt, etwa über die Bereitstellung von Praktikumsplätzen, und gegebenenfalls im Einklang mit Unions- und nationalem Recht Anreize zu liefern, wie z. B. spezielle Finanzhilfen für Unternehmen, damit diese Praktikumsplätze bereitstellen; |
d) |
zur Kohärenz und Komplementarität nationaler Programme und Unionsprogramme beizutragen, um Synergieeffekte zu schaffen und die Effizienz der Mobilitätsprogramme zu verbessern; |
10. Rolle der Multiplikatoren
a) |
den Einsatz von „Multiplikatoren“ wie Lehrkräften, Ausbildern, Familien, Jugendbetreuern und jungen Menschen zu fördern, die bereits an einer Mobilitätserfahrung teilgenommen haben und junge Menschen dazu inspirieren und motivieren können, dies ebenfalls zu tun, und Arbeitgeber im Bildungsbereich aufzufordern, das Engagement der Lehrkräfte, Ausbilder und Jugendbetreuer für die Mobilität zu Lernzwecken anzuerkennen und zu würdigen; |
b) |
die Möglichkeiten der Mobilität zu Lernzwecken als Komponente bei der Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung von Leitern von Bildungseinrichtungen, Lehrkräften, Ausbildern, Verwaltungsangestellten und Jugendbetreuern zu fördern und zu unterstützen; |
11. Überwachung der Fortschritte
a) |
freiwillig die Arbeiten zu unterstützen, mit denen ermittelt werden soll, ob ein methodischer Rahmen für die Überwachung der Fortschritte bei der Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der Beseitigung einschlägiger Hindernisse geschaffen werden kann; dies soll auf der Grundlage einer vom Eurydice-Netz mit Hilfe von Experten aus den Mitgliedstaaten durchgeführten Voruntersuchung und unter umfassender Nutzung der bestehenden Daten- und Informationsquellen erfolgen; |
b) |
der Kommission im Rahmen der bestehenden Berichterstattungsstrukturen des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) über die Fortschritte bei der Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der Beseitigung einschlägiger Hindernisse zu berichten; |
NIMMT DIE ABSICHT DER KOMMISSION ZUR KENNTNIS,
1. |
in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für eine vollständige und effiziente Nutzung der Unionsprogramme und -haushaltsmittel insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens zu sorgen, mit dem Ziel, die Lernchancen für alle jungen Menschen zu erweitern, wobei auch der Rückgriff auf Mittel der europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und der Europäischen Investitionsbank in Erwägung gezogen wird (5); |
2. |
die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Mobilität zu Lernzwecken zu unterstützen, indem insbesondere geprüft wird, welche Konsequenzen diese Empfehlung für die nächste Generation von Unionsprogrammen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugend sowie den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der Union haben wird; |
3. |
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Rahmenbedingungen für die Statistik zu verbessern, nach denen die transnationale Mobilität zu Lernzwecken beurteilt wird; |
4. |
in enger Zusammenarbeit mit Experten aus den Mitgliedstaaten zu prüfen, ob ein methodischer Rahmen (in der Mitteilung der Kommission „Jugend in Bewegung“ als „Mobilitätsanzeiger“ bezeichnet) für die Überwachung der Fortschritte bei der Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der Beseitigung einschlägiger Hindernisse geschaffen werden kann; |
5. |
die Fortschritte bei der Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität zu Lernzwecken vier Jahre nach Beginn der Umsetzung dieser Empfehlung zu bewerten. |
Geschehen zu Luxemburg am 28. Juni 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
FAZEKAS S.
(1) ABl. C 371 vom 23.12.2000, S. 4.
(2) ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30.
(3) ABl. C 255 vom 22.9.2010, S. 81.
(4) ABl. C 175 vom 1.7.2009, S. 31.
(5) Außerdem Prüfung der Möglichkeit, neue Mittel der finanziellen Unterstützung einschließlich eines etwaigen europäischen Studenten-Darlehens — zu entwickeln, wie dies der Rat der Kommission in seinen Schlussfolgerungen zur Mobilität junger Menschen vom November 2008 aufgetragen hatte.