17.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 97/3


VERORDNUNG (EU) Nr. 317/2010 DER KOMMISSION

vom 16. April 2010

zur Annahme der Spezifizierungen des Ad-hoc-Moduls 2011 über die Beschäftigung behinderter Personen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („VN-Übereinkommen“), das von der Europäischen Gemeinschaft und all ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, ist in Artikel 31 über Statistik und Datensammlung festgelegt, dass die Vertragsstaaten sich zur Sammlung geeigneter Informationen verpflichten, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die es ihnen ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens einschließlich der Bestimmungen in Artikel 27 über Arbeit und Beschäftigung auszuarbeiten und umzusetzen.

(2)

In seiner Entschließung vom 17. März 2008 zur Situation von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union (2) unterstreicht der Rat, dass Statistiken über Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, um einen genauen Einblick in die allgemeine Situation von Menschen mit Behinderungen in Europa zu gewinnen, und dass sich anhand solcher statistischen und wissenschaftlichen Daten faktengestützte Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen auf den verschiedenen staatlichen Ebenen ausarbeiten und durchführen lassen. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten sicherzustellen, dass die Arbeit an einer Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen aufgenommen wird, die den derzeitigen Europäischen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen 2004-2010 ablösen soll, unter anderem durch eine Bewertung der Frage, inwieweit die nationalen Maßnahmen die von der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten eingegangene Verpflichtung widerspiegeln, das VN-Übereinkommen auf europäischer Ebene uneingeschränkt umzusetzen, und Prüfung der Aufstellung kohärenter und vergleichbarer nationaler Zielvorgaben zu diesem Zweck.

(3)

Ein umfassender und vergleichbarer Satz von Daten über die Beschäftigung von Personen mit Behinderungen ist notwendig, um die Fortschritte bei der Verwirklichung von Artikel 27 des VN-Übereinkommens sowie der Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen zu überwachen und die Entwicklung der Teilhabe von Personen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu messen.

(4)

Die Verordnung (EG) Nr. 365/2008 der Kommission vom 23. April 2008 zur Annahme des die Jahre 2010, 2011 und 2012 umfassenden Programms von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (3) enthält ein Ad-hoc-Modul über die Beschäftigung behinderter Personen. Die Liste der Variablen für dieses Modul sollte erstellt werden.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die detaillierte Liste der 2011 mit dem Ad-hoc-Modul über die Beschäftigung behinderter Personen zu erhebenden Variablen ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. April 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3.

(2)  ABl. C 75 vom 26.3.2008, S. 1.

(3)  ABl. L 112 vom 24.4.2008, S. 22.


ANHANG

STICHPROBENERHEBUNG ÜBER ARBEITSKRÄFTE

Spezifizierungen des Ad-hoc-Moduls 2011 über die Beschäftigung behinderter Personen

1.

Betroffene Mitgliedstaaten und Regionen: alle.

2.

Die Variablen sind wie folgt zu codieren:

Die Codes für die Variablen der Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Spalte „Filter“ beziehen sich auf Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Codierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (1).

Bezeichnung

Spalte

Code

Beschreibung

Filter

HEALTHMA

197—198

 

Art des lang andauernden Gesundheitsproblems bzw. der lang andauernden Krankheit (Code des ersten Hauptproblems)

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren

01

Probleme mit den Armen oder Händen (einschließlich Arthritis oder Rheuma)

02

Probleme mit den Beinen oder Füßen (einschließlich Arthritis oder Rheuma)

03

Probleme mit dem Rücken oder Nacken (einschließlich Arthritis oder Rheuma)

04

Krebs

05

Hauterkrankungen einschließlich allergischer Reaktionen und schwerer Entstellung

06

Probleme mit dem Herzen, dem Blutdruck oder dem Kreislauf

07

Brust-oder Atmungsprobleme einschließlich Asthma und Bronchitis

08

Probleme mit dem Magen, der Leber, den Nieren oder der Verdauung

09

Diabetes

10

Epilepsie (einschließlich Anfälle)

11

Schwere Kopfschmerzen wie Migräne

12

Lernschwierigkeiten (Lese-, Rechtschreib-oder Rechenschwäche)

13

Chronische Angst

14

Depression

15

Andere nervliche oder psychische Probleme

16

Andere fortschreitende Krankheiten (einschließlich Multipler Sklerose, HIV, Alzheimer-Krankheit, Parkinson-Krankheit)

17

Andere lang andauernde Gesundheitsprobleme

18

Keine lang andauernden Gesundheitsprobleme oder Krankheiten

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

HEALTHSE

199—200

 

Art des lang andauernden Gesundheitsproblems bzw. der lang andauernden Krankheit (Code des zweiten Hauptproblems)

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren und HEALTHMA = 1—17

01

Probleme mit den Armen oder Händen (einschließlich Arthritis oder Rheuma)

02

Probleme mit den Beinen oder Füßen (einschließlich Arthritis oder Rheuma)

03

Probleme mit dem Rücken oder Nacken (einschließlich Arthritis oder Rheuma)

04

Krebs

05

Hauterkrankungen einschließlich allergischer Reaktionen und schwerer Entstellung

06

Probleme mit dem Herzen, dem Blutdruck oder dem Kreislauf

07

Brust-oder Atmungsprobleme einschließlich Asthma und Bronchitis

08

Probleme mit dem Magen, der Leber, den Nieren oder der Verdauung

09

Diabetes

10

Epilepsie (einschließlich Anfälle)

11

Schwere Kopfschmerzen wie Migräne

12

Lernschwierigkeiten (Lese-, Rechtschreib-oder Rechenschwäche)

13

Chronische Angst

14

Depression

15

Andere nervliche oder psychische Probleme

16

Andere fortschreitende Krankheiten (einschließlich Multipler Sklerose, HIV, Alzheimer-Krankheit, Parkinson-Krankheit)

17

Andere lang andauernde Gesundheitsprobleme

18

Keine lang andauernden Gesundheitsprobleme oder Krankheiten

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

DIFFICMA

201—202

 

Erste Schwierigkeit bei einer grundlegenden Tätigkeit (Code der größten Schwierigkeit)

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren

01

Sehen, auch wenn eine Sehhilfe getragen wird

02

Hören, auch wenn ein Hörgerät getragen wird

03

Gehen, Treppen steigen

04

Sitzen oder Stehen

05

Sicherinnern, Sichkonzentrieren

06

Kommunizieren, z. B. Verstehen oder Verstandenwerden

07

Nach etwas Langen oder Sichstrecken

08

Heben und Tragen

09

Bücken

10

Halten, Greifen oder Drehen

11

Keine

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

DIFFICSE

203—204

 

Zweite Schwierigkeit bei einer grundlegenden Tätigkeit (Code der zweitgrößten Schwierigkeit)

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren und DIFFICMA = 1—10

01

Sehen, auch wenn eine Sehhilfe getragen wird

02

Hören, auch wenn ein Hörgerät getragen wird

03

Gehen, Treppen steigen

04

Sitzen oder Stehen

05

Sicherinnern, Sichkonzentrieren

06

Kommunizieren, z. B. Verstehen oder Verstandenwerden

07

Nach etwas Langen oder Sichstrecken

08

Heben und Tragen

09

Bücken

10

Halten, Greifen oder Drehen

11

Keine

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

LIMHOURS

205

 

Das (die) Gesundheitsproblem(e) oder die Krankheit(en) oder die Schwierigkeit(en) schränkt(schränken) die Zahl der Stunden ein, die die Person pro Woche arbeiten kann

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren und (HEALTHMA = 1—17 oder DIFFICMA = 1—10)

1

Ja, das (die) Gesundheitsproblem(e) oder die Krankheit(en)

2

Ja, die Schwierigkeit(en) bei der Ausübung von Tätigkeiten

3

Ja, sowohl das (die) Gesundheitsproblem(e)/Krankheit(en) als auch die Schwierigkeit(en) bei der Ausübung von Tätigkeiten

4

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

LIMTYPEW

206

 

Das (die) Gesundheitsproblem(e) oder die Krankheit(en) oder die Schwierigkeit(en) schränkt(schränken) die Art der Arbeit ein, die eine Person leisten kann (z. B. durch Probleme beim Tragen schwerer Lasten, beim Arbeiten im Freien, bei langem Sitzen)

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren und (HEALTHMA = 1—17 oder DIFFICMA = 1—10)

1

Ja, das (die) Gesundheitsproblem(e) oder die Krankheit(en)

2

Ja, die Schwierigkeit(en) bei der Ausübung von Tätigkeiten

3

Ja, sowohl das (die) Gesundheitsproblem(e)/Krankheit(en) als auch die Schwierigkeit(en) bei der Ausübung von Tätigkeiten

4

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

LIMTRANS

207

 

Das (die) Gesundheitsproblem(e) oder die Krankheit(en) oder die Schwierigkeit(en) schränkt(schränken) die Mobilität der Person im Hinblick auf den Weg von und zur Arbeit ein

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren und (HEALTHMA = 1—17 oder DIFFICMA = 1—10)

1

Ja, das (die) Gesundheitsproblem(e) oder die Krankheit(en)

2

Ja, die Schwierigkeit(en) bei der Ausübung von Tätigkeiten

3

Ja, sowohl das (die) Gesundheitsproblem(e)/Krankheit(en) als auch die Schwierigkeit(en) bei der Ausübung von Tätigkeiten

4

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

NEEDHELP

208

 

Aufgrund des/der Gesundheitsproblems(e)/Krankheit(en) oder der Schwierigkeit(en) bei der Ausübung von Tätigkeiten benötigt die (nicht erwerbstätige) Person/nutzt die (erwerbstätige) Person persönliche Unterstützung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren und (HEALTHMA = 1—17 oder DIFFICMA = 1—10)

1

Ja

2

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

NEEDADAP

209

 

Aufgrund des/der Gesundheitsproblems(e)/Krankheit(en) oder der Schwierigkeit(en) bei der Ausübung von Tätigkeiten benötigt die (nicht erwerbstätige) Person/nutzt die (erwerbstätige) Person eine spezielle Vorrichtung bzw. benötigt die (nicht erwerbstätige) Person/verfügt die (erwerbstätige) Person zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit über Anpassungen des Arbeitsplatzes

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren und (HEALTHMA = 1—17 oder DIFFICMA = 1—10)

1

Ja

2

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

NEEDORGA

210

 

Aufgrund des/der Gesundheitsproblems(e)/Krankheit(en) oder der Schwierigkeit(en) bei der Ausübung von Tätigkeiten benötigt die (nicht erwerbstätige) Person/nutzt die (erwerbstätige) Person spezielle Regelungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (z. B. sitzende Beschäftigung, Telearbeit, Gleitzeit oder weniger anstrengende Arbeit)

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren und (HEALTHMA = 1—17 oder DIFFICMA = 1—10)

1

Ja

2

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe

LIMREAS

211—212

 

Hauptgrund für die Einschränkung der Erwerbstätigkeit (Zahl der Stunden, Art der Arbeit, Weg von und zur Arbeit), die nicht auf die lang andauernden Gesundheitsprobleme/Krankheiten oder die Schwierigkeiten bei grundlegenden Tätigkeiten zurückzuführen ist

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren

01

Mangelnde Qualifikationen/Erfahrung

02

Keine geeigneten beruflichen Möglichkeiten vorhanden

03

Keine oder schlechte Beförderungsmöglichkeiten für den Weg von und zur Arbeit

04

Mangelnde Flexibilität des Arbeitgebers

05

Auswirkungen auf den Bezug von Leistungen

06

Familien-/Betreuungspflichten

07

Persönliche Gründe

08

Sonstiger Grund

09

Keine Einschränkung der Erwerbstätigkeit

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

Leer

Keine Angabe


Bezeichnung

Spalte

Code

Beschreibung

Filter

 

213/218

 

Gewichtungsfaktor für das Ad-hoc-Modul 2010 (fakultativ)

Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren

0000–9999

Spalten 213—216 enthalten ganze Zahlen

00–99

Spalten 217—218 enthalten Dezimalstellen


(1)  ABl. L 114 vom 26.4.2008, S. 57.