30.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 83/22


BESCHLUSS ATALANTA/2/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 23. März 2010

zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta)

(2010/185/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (1) (Atalanta), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Aufgrund von Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte zu fassen.

(2)

Am 4. Dezember 2009 hat das PSK den Beschluss Atalanta/8/2009 (2) zur Ernennung von Konteradmiral Giovanni GUMIERO zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias angenommen.

(3)

Der Befehlshaber der EU-Operation hat empfohlen, Flottillenadmiral Jan THÖRNQVIST zum neuen Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias zu ernennen.

(4)

Der Militärausschuss der EU hat diese Empfehlung unterstützt.

(5)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Flottillenadmiral Jan THÖRNQVIST wird zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 14. April 2010 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. März 2010.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

C. FERNÁNDEZ-ARIAS


(1)  ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33.

(2)  ABl. L 327 vom 12.12.2009, S. 40.