27.2.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 50/20


BESCHLUSS DES RATES

vom 25. Februar 2010

zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses

(2010/125/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 255 Absatz 2,

auf Initiative des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. Januar 2010,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 255 Absatz 1 des Vertrags wird ein Ausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters oder Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Gericht abzugeben (nachstehend „Ausschuss“ genannt).

(2)

Der Ausschuss setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts, der Mitglieder der höchsten einzelstaatlichen Gerichte und der Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung ausgewählt werden, von denen einer vom Europäischen Parlament vorgeschlagen wird.

(3)

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Zusammensetzung des Ausschusses in geografischer Hinsicht ausgewogen und zudem repräsentativ für die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ist.

(4)

Daher sollten die Mitglieder des Ausschusses sowie sein Vorsitzender ernannt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zu Mitgliedern des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses werden für die Dauer von vier Jahren ab dem 1. März 2010 ernannt:

 

Herr Jean-Marc SAUVÉ zum Vorsitzenden

 

Herr Peter JANN

 

Lord MANCE

 

Herr Torben MELCHIOR

 

Herr Péter PACZOLAY

 

Frau Ana PALACIO VALLELERSUNDI

 

Frau Virpi TIILI

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 1. März 2010 in Kraft.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 25. Februar 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. PÉREZ RUBALCABA