26.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 20/5 |
BESCHLUSS DES RATES
— im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission —
vom 22. Januar 2010
zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2009/903/EU
(2010/41/EU, Euratom)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 3, Absatz 4 und Absatz 7 Unterabsatz 2,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Aufgrund der Umstände im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ist die am 22. November 2004 ernannte Kommission nach dem 31. Oktober 2009 im Amt geblieben, bis das Verfahren zur Ernennung der neuen Kommission gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung abgeschlossen ist. |
(2) |
Für die Zeit bis zum 31. Oktober 2014 muss eine neue Kommission, die – einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik – aus je einem Staatsangehörigen jeden Mitgliedstaats besteht, ernannt werden. |
(3) |
Der Europäische Rat hat Herrn José Manuel DURÃO BARROSO als die Persönlichkeit benannt, die er dem Europäischen Parlament für das Amt des Präsidenten der Kommission vorschlägt, und das Europäische Parlament hat den auf diese Weise benannten Kandidaten gewählt. |
(4) |
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union ist es Sache des Europäischen Rates, mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu ernennen. |
(5) |
Der Rat hat mit dem Beschluss 2009/903/EU vom 4. Dezember 2009 (1) im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten angenommen, die er als Mitglieder der Kommission für die Zeit bis zum 31. Oktober 2014 vorschlägt. |
(6) |
Der Beschluss 2009/903/EU ist im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission aufzuheben, bevor die darin enthaltene Liste dem Europäischen Parlament für das Zustimmungsvotum vorgelegt wird, und durch den vorliegenden Beschluss zu ersetzen. |
(7) |
Gemäß Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Europäische Union stellen sich der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission, Herrn José Manuel DURÃO BARROSO, schlägt der Rat folgende Persönlichkeiten für die Zeit bis zum 31. Oktober 2014 als Mitglieder der Kommission vor:
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Herrn Joaquín ALMUNIA AMANN |
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Herrn László ANDOR |
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Herrn Michel BARNIER |
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Herrn Dacian CIOLOȘ |
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Herrn John DALLI |
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Frau Maria DAMANAKI |
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Herrn Karel DE GUCHT |
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Herrn Štefan FÜLE |
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Frau Máire GEOGHEGAN-QUINN |
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Frau Kristalina GEORGIEVA |
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Herrn Johannes HAHN |
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Frau Connie HEDEGAARD |
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Herrn Siim KALLAS |
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Frau Neelie KROES |
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Herrn Janusz LEWANDOWSKI |
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Frau Cecilia MALMSTRÖM |
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Herrn Günther H. OETTINGER |
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Herrn Andris PIEBALGS |
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Herrn Janez POTOČNIK |
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Frau Viviane REDING |
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Herrn Olli REHN |
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Herrn Maroš ŠEFČOVIČ |
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Herrn Algirdas Gediminas ŠEMETA |
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Herrn Antonio TAJANI |
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Frau Androulla VASSILIOU |
Artikel 2
Der Beschluss 2009/903/EU wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird dem Europäischen Parlament übermittelt.
Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 2010
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. Á. MORATINOS
(1) ABl. L 321 vom 8.12.2009, S. 51.