15.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 10/22


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 22. Dezember 2008

über den Antrag des Vereinigten Königreichs auf Annahme der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8554)

(2009/26/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 11a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 17. Juni 2008 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (1).

(2)

Gemäß Artikel 1 des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands beteiligte sich das Vereinigte Königreich nicht an der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 593/2008.

(3)

Im Einklang mit Artikel 4 dieses Protokolls unterrichtete das Vereinigte Königreich die Kommission mit Schreiben vom 24. Juli 2008, das am 30. Juli 2008 bei der Kommission eingegangen ist, von der Absicht, die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 anzunehmen und sich an der Anwendung dieser Verordnung zu beteiligen.

(4)

Am 11. November 2008 gab die Kommission eine befürwortende Stellungnahme zu dem Antrag des Vereinigten Königreichs ab —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 findet gemäß Artikel 2 auf das Vereinigte Königreich Anwendung.

Artikel 2

Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 tritt im Vereinigten Königreich ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Entscheidung in Kraft. Sie gilt ab dem 17. Dezember 2009 mit Ausnahme von Artikel 26, der ab dem 17. Juni 2009 gilt.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 22. Dezember 2008

Für die Kommission

Jacques BARROT

Vizepräsident


(1)  ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6.