15.11.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 306/98


GEMEINSAME AKTION 2008/862/GASP DES RATES

vom 10. November 2008

zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EUBAM Rafah)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 25. November 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EUBAM Rafah) (1) angenommen.

(2)

Das Mandat dieser Mission wurde mit der Gemeinsamen Aktion 2008/379/GASP des Rates (2) bis zum 24. November 2008 verlängert.

(3)

Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte weiter bis zum 24. November 2009 verlängert werden —

HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission für den Zeitraum vom 25. November 2008 bis zum 24. November 2009 beläuft sich auf 2,5 Millionen EUR.“

2.

Artikel 16 erhält folgende Fassung:

„Artikel 16

Inkrafttreten

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Sie gilt bis zum 24. November 2009.“

3.

Artikel 17 erhält folgende Fassung:

„Artikel 17

Überprüfung

Diese Gemeinsame Aktion wird bis spätestens 30. September 2009 überprüft.“

4.

Dem Artikel 18 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Die Beschlüsse des PSK über die Ernennung des Missionsleiters nach Artikel 10 Absatz 1 werden ebenfalls im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.“

Artikel 2

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Artikel 3

Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 10. November 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. KOUCHNER


(1)   ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28.

(2)   ABl. L 130 vom 20.5.2008. S. 24.