18.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 75/80


GEMEINSAME AKTION 2008/229/GASP DES RATES

vom 17. März 2008

zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 30. Mai 2007 die Gemeinsame Aktion 2007/369/GASP (1) für einen Zeitraum von drei Jahren angenommen. Die operative Phase von EUPOL AFGHANISTAN begann am 15. Juni 2007.

(2)

Der finanzielle Bezugsrahmen gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP sollte erweitert werden, um den Zeitraum bis zum 30. September 2008 abzudecken —

HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2007/369/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten von EUPOL AFGHANISTAN bis zum 30. September 2008 beläuft sich auf 43 600 000 EUR.“

2.

Artikel 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für EUPOL AFGHANISTAN für den Rest des Jahres 2008 sowie für die Jahre 2009 und 2010 wird durch den Rat festgelegt.“

Artikel 2

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Artikel 3

Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 17. März 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

I. JARC


(1)   ABl. L 139 vom 31.5.2007, S. 33. Geändert durch die Gemeinsame Aktion 2007/733/GASP (ABl. L 295 vom 14.11.2007, S. 31).