29.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 24/42


BESCHLUSS DES RATES

vom 20. Dezember 2007

zur Änderung des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs

(2008/79/EG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 245 Absatz 2,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 160 Absatz 2,

auf Antrag des Gerichtshofs vom 11. Juli 2007,

nach Stellungnahme der Kommission vom 20. November 2007,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Im Rahmen der Einführung eines Eilvorlageverfahrens für Vorabentscheidungsersuchen zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, von einigen Vorschriften des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs über das Verfahren abzuweichen, und der guten Ordnung halber sollte in der Vorschrift, die diese Abweichungen erlaubt, auch das in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorgesehene beschleunigte Verfahren erwähnt werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Nach Artikel 23 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs wird folgender Artikel eingefügt:

„Artikel 23a

In der Verfahrensordnung können ein beschleunigtes Verfahren und für Vorabentscheidungsersuchen zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein Eilverfahren vorgesehen werden.

Diese Verfahren können vorsehen, dass für die Einreichung von Schriftsätzen oder schriftlichen Erklärungen eine kürzere Frist als die des Artikels 23 gilt und dass abweichend von Artikel 20 Absatz 4 keine Schlussanträge des Generalanwalts gestellt werden.

Das Eilverfahren kann außerdem eine Beschränkung der in Artikel 23 bezeichneten Parteien und sonstigen Beteiligten, die Schriftsätze einreichen oder schriftliche Erklärungen abgeben können, und in Fällen äußerster Dringlichkeit das Entfallen des schriftlichen Verfahrens vorsehen.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des zweiten auf seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union folgenden Monats in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F. NUNES CORREIA