4.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 32/15 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 198/2006 DER KOMMISSION
vom 3. Februar 2006
zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absatz 2, Artikel 9 Absatz 4, Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die betriebliche Bildung geschaffen. |
(2) |
Zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 sollten Maßnahmen erlassen werden, die die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge und die detaillierten NACE- und Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, betreffen. |
(3) |
Die Kommission sollte die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der betrieblichen Weiterbildung zu erhebenden spezifischen Daten festlegen. |
(4) |
Durchführungsbestimmungen über die Anforderungen an die Qualität der für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die betriebliche Bildung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten, den Aufbau der Qualitätsberichte und sämtliche zur Bewertung oder Verbesserung der Datenqualität erforderlichen Maßnahmen sollten erlassen werden. |
(5) |
Das erste Berichtsjahr für die Datenerhebung sollte festgelegt werden. |
(6) |
Darüber hinaus sollten Bestimmungen über das geeignete technische Format und den geeigneten Austauschstandard für die elektronisch übermittelten Daten erlassen werden. |
(7) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung erlassen.
Artikel 2
Das erste Berichtsjahr für die Datenerhebung ist das Kalenderjahr 2005.
Artikel 3
Die einzelnen Variablen, die der Kommission (Eurostat) zu übermitteln sind, sind in Anhang I aufgeführt.
Artikel 4
Die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge sowie die detaillierte Spezifikation der Kategorien der NACE Rev. 1.1 und der Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, sind in Anhang II aufgeführt.
Artikel 5
Für die Datenüberprüfung, Fehlerberichtigung, Imputation und Gewichtung sind die Mitgliedstaaten zuständig.
Die Imputation und Gewichtung der Variablen erfolgt nach den in Anhang III genannten Grundsätzen. Abweichungen von diesen Grundsätzen sind ausführlich zu begründen und im Qualitätsbericht aufzuführen.
Artikel 6
Die Datenübermittlung an die Kommission (Eurostat) erfolgt mit den/dem in Anhang IV festgelegten Mitteln und Format.
Artikel 7
Jeder Mitgliedstaat bewertet die Qualität seiner Daten in Form eines Qualitätsberichts. Der der Kommission (Eurostat) vorzulegende Qualitätsbericht ist in dem in Anhang V dargestellten Format zu verfassen.
Artikel 8
Um ein hohes Maß an Harmonisierung der Erhebungsergebnisse zwischen den Ländern zu erreichen, schlägt die Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Empfehlungen und Leitlinien für die Methodik und die praktische Arbeit im Zusammenhang mit der Durchführung der Erhebung in Form eines „Handbuchs für die Europäische Union“ vor.
Artikel 9
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 3. Februar 2006
Für die Kommission
Joaquín ALMUNIA
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 1.
ANHANG I
VARIABLEN
Anmerkung zur Tabelle:
Die Einträge „Kernvariable“ und „Schlüsselvariable“ in der Spalte „Gruppe“ sind in Anhang III erläutert.
Der Eintrag „ID“ bedeutet, dass es sich um eine „Identifizierungsvariable“ handelt.
Der Eintrag „QL“ in der Spalte „Typ“ steht für „qualitative Variable“ und „QT“ für „quantitative Variable“.
Variable |
Gruppe |
Typ |
Länge |
Format |
Beschreibung |
Anmerkung |
COUNTRY |
ID |
|
2 |
Buchstaben |
Ländercode |
Fehlender Wert unzulässig; ein Code pro Land |
ENTERPR |
ID |
|
6 |
Ziffern |
Unternehmenskennung |
Fehlender Wert unzulässig; eine Kennung pro Unternehmen |
WEIGHT |
ID |
|
10 |
Ziffern |
Zwei Dezimalstellen; „.“ als Dezimaltrennzeichen verwenden |
Fehlender Wert unzulässig |
NACE_SP |
ID |
|
4 |
Ziffern |
Stichprobenplan: NACE-Klasse der Wirtschaftstätigkeit |
Fehlender Wert unzulässig |
SIZE_SP |
ID |
|
1 |
Ziffern |
Stichprobenplan: Größenklasse |
Fehlender Wert unzulässig |
NSTRA_SP |
ID |
|
5 |
Ziffern |
Stichprobenplan: Anzahl der Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d. h. die Grundgesamtheit |
Fehlender Wert unzulässig |
N_SP |
ID |
|
5 |
Ziffern |
Stichprobenplan: Anzahl der gezogenen Unternehmen im Stichprobenplan in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht |
Fehlender Wert unzulässig |
SUB_SP |
ID |
|
1 |
Ziffern |
Teilstichprobenindikator; zeigt an, ob das Unternehmen zur Teilstichprobe gehört |
Fehlender Wert unzulässig |
N_RESPST |
ID |
|
5 |
Ziffern |
Anzahl der Auskunft gebenden Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d. h. die Grundgesamtheit |
Fehlender Wert unzulässig |
N_EMPREG |
ID |
|
6 |
Ziffern |
Anzahl der Beschäftigten laut Register |
|
RESPONSE |
ID |
|
1 |
Ziffern |
Response-Indikator |
Fehlender Wert unzulässig |
PROC |
ID |
|
2 |
Ziffern |
Erhebungsmethode für die Datensatzdaten |
Fehlender Wert unzulässig |
IDLANGUA |
ID |
|
2 |
Buchstaben |
Identifikation der Sprache |
|
IDREGION |
ID |
|
3 |
Buchstaben |
Identifikation der Region (NUTS-1-Ebene) |
Fehlender Wert unzulässig |
EXTRA1 |
ID |
|
10 |
Ziffern |
Zusatzvariable 1 |
|
EXTRA2 |
ID |
|
10 |
Ziffern |
Zusatzvariable 2 |
|
EXTRA3 |
ID |
|
10 |
Ziffern |
Zusatzvariable 3 |
|
A1 |
Kernvariable |
QL |
4 |
Ziffern |
Tatsächlicher NACE-Code |
Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig |
A2tot04 |
Key |
QT |
6 |
Ziffern |
Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2004 insgesamt |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig |
A2tot05 |
Kernvariable |
QT |
6 |
Ziffern |
Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2005 insgesamt |
Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig |
A2m05 |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Anzahl der männlichen Beschäftigten am 31.12.2005 insgesamt |
|
A2f05 |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Anzahl der weiblichen Beschäftigten am 31.12.2005 insgesamt |
|
A3a |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Beschäftigte unter 25 Jahren |
|
A3b |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Beschäftigte, 25—54 Jahre |
|
A3c |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Beschäftigte, 55 Jahre und älter |
|
A4 |
Key |
QT |
12 |
Ziffern |
Gesamtarbeitszeit je Beschäftigten im Berichtsjahr 2005 |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig; in Stunden |
A4m |
|
QT |
12 |
Ziffern |
Gesamtarbeitszeit je männlichen Beschäftigten im Berichtsjahr 2005 |
in Stunden |
A4f |
|
QT |
12 |
Ziffern |
Gesamtarbeitszeit je weiblichen Beschäftigten im Berichtsjahr 2005 |
in Stunden |
A5 |
Key |
QT |
12 |
Ziffern |
Arbeitskosten (direkt und indirekt) aller Beschäftigten im Berichtsjahr 2005 insgesamt |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig; in Euro |
A6 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
WESENTLICHE technische Neuerungen bei Waren oder Dienstleistungen oder Verfahren der Herstellung oder Lieferung von Waren oder Dienstleistungen während des Berichtsjahres |
|
B1a |
Kernvariable |
QL |
1 |
Ziffern |
Interne Weiterbildungskurse |
Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig |
B1b |
Kernvariable |
QL |
1 |
Ziffern |
Externe Weiterbildungskurse |
Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig |
B2aflag |
Kernvariable |
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: betriebliche Ausbildung |
Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig |
B2a |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: betriebliche Ausbildung |
|
B2bflag |
Kernvariable |
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Jobrotation |
Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig |
B2b |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: Jobrotation, Austausch, Abordnung oder Studienreisen |
|
B2cflag |
Kernvariable |
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Lern- und Qualitätszirkel |
Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig |
B2c |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: Lern- oder Qualitätszirkel |
|
B2dflag |
Kernvariable |
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Selbststudium |
Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig |
B2d |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: Selbststudium |
|
B2eflag |
Kernvariable |
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Teilnahme an Konferenzen usw. |
Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig |
B2e |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: Teilnahme an Konferenzen usw. |
|
B3a |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Weiterbildungskurse für Personen, die im Vorjahr (2004) beschäftigt waren |
|
B3b |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Weiterbildungskurse erwartet für Personen, die im darauf folgenden Jahr (2006) beschäftigt sind |
|
B4a |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Andere Formen von Weiterbildungsmaßnahmen für Personen, die im Vorjahr (2004) beschäftigt waren |
|
B4b |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Andere Formen von Weiterbildungsmaßnahmen erwartet für Personen, die im darauf folgenden Jahr (2006) beschäftigt sind |
|
C1tot |
Schlüsselvariable |
QT |
6 |
Ziffern |
Teilnehmer an Weiterbildungskursen insgesamt |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig |
C1m |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Männliche Teilnehmer an Weiterbildungskursen |
|
C1f |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Weibliche Teilnehmer an Weiterbildungskursen |
|
C2a |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Teilnehmer an Weiterbildungskursen: Beschäftigte unter 25 Jahren |
|
C2b |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Teilnehmer an Weiterbildungskursen: Beschäftigte, 25—54 Jahre |
|
C2c |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Teilnehmer an Weiterbildungskursen: Beschäftigte, 55 Jahre und älter |
|
C3tot |
Schlüsselvariable |
QT |
10 |
Ziffern |
Insgesamt auf Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig; in Stunden |
C3i |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Auf interne Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) |
in Stunden |
C3e |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Auf externe Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) |
in Stunden |
C4tot |
Schlüsselvariable |
QT |
10 |
Ziffern |
Insgesamt auf Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig; in Stunden |
C4m |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Von männlichen Beschäftigten auf Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) |
in Stunden |
C4f |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Von weiblichen Beschäftigten auf Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) |
in Stunden |
C5a |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Sprachkurse, Fremdsprachen (222) und Muttersprache (223) |
in Stunden |
C5b |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Vertrieb (341) und Marketing (342) |
in Stunden |
C5c |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Buchführung (344) und Finanzen (343), Management und Verwaltung (345) und Büroarbeit (346) |
in Stunden |
C5d |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Arbeitstechniken/Personalentwicklung (090), Arbeitswelt |
in Stunden |
C5e |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Informationstechnik (481) und EDV (482) |
in Stunden |
C5f |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Technik und Produktion (5) |
in Stunden |
C5g |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Umweltschutz (850), Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (862) |
in Stunden |
C5h |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Persönliche Dienstleistungen (81), Verkehrsdienstleistungen (84), Objekt- und Personenschutz (861) und Militär (863) |
in Stunden |
C5i |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: andere Themenbereiche |
in Stunden |
C6a |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Schulen, Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen |
in Stunden |
C6b |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: öffentliche Ausbildungseinrichtungen (vom Staat finanziert oder geleitet, z. B. Erwachsenenbildungseinrichtung) |
in Stunden |
C6c |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: private Bildungseinrichtungen |
in Stunden |
C6d |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Privatunternehmen, die nicht hauptsächlich im Bildungsbereich tätig sind (Lieferanten von Geräten und Ausrüstungen, Mutter-/Tochterunternehmen) |
in Stunden |
C6e |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit (in Stunden): Arbeitgeberverbände, Handelskammern, andere Einrichtungen oder Verbände |
in Stunden |
C6f |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit (in Stunden): Gewerkschaften |
in Stunden |
C6g |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: andere Ausbildungsanbieter |
in Stunden |
C7aflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Gebühren |
|
C7a |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Gebühren für Weiterbildungskurse: Gebühren und Zahlungen für Kurse für Mitarbeiter |
In Euro |
C7bflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Reisekosten |
|
C7b |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Gebühren für Weiterbildungskurse: Reisekosten und Tagegelder |
In Euro |
C7cflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Arbeitskosten Ausbilder |
|
C7c |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Gebühren für Weiterbildungskurse: Arbeitskosten interne Ausbilder |
In Euro |
C7dflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Ausbildungszentrum, Unterrichtsmaterial usw. |
|
C7d |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Gebühren für Weiterbildungskurse: Ausbildungszentrum oder Räume sowie Unterrichtsmaterial für Weiterbildungskurse |
In Euro |
C7sflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung „nur Zwischensumme“ |
|
C7sub |
Schlüsselvariable |
QT |
10 |
Ziffern |
Zwischensumme berufliche Weiterbildung |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig, in Euro |
PAC |
Schlüsselvariable |
QT |
10 |
Ziffern |
Kosten für Ausfallzeiten: zu ermitteln (PAC=C3tot*A5/A4) |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig, in Euro |
C8aflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Ausbildungsabgaben (berufliche Weiterbildung) |
|
C8a |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Ausbildungsabgaben (berufliche Weiterbildung) |
In Euro |
C8bflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Ausbildungsprämien (berufliche Weiterbildung) |
|
C8b |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Ausbildungsprämien (berufliche Weiterbildung) |
In Euro |
C7tot |
Schlüsselvariable |
QT |
10 |
Ziffern |
Gesamtkosten der beruflichen Weiterbildung: zu ermitteln (C7sub + C8a – C8b) |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig, in Euro |
C9a1 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Migranten und ethnische Minderheiten: Beschäftigte |
|
C9a2 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Migranten und ethnische Minderheiten: spezielle Kurse |
|
C9b1 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Menschen mit Behinderungen: Beschäftigte |
|
C9b2 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Menschen mit Behinderungen: spezielle Kurse |
|
C9c1 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Menschen ohne formale Qualifikation: Beschäftigte |
|
C9c2 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Menschen ohne formale Qualifikation: spezielle Kurse |
|
C9d1 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Von Entlassung/Freisetzung bedrohte Menschen: Beschäftigte |
|
C9d2 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Von Entlassung/Freisetzung bedrohte Menschen: spezielle Kurse |
|
C10a1 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Teilzeitbeschäftigte: Beschäftigte |
|
C10a2 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Weiterbildungskurse für Teilzeitbeschäftigte |
|
C10b1 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Personen mit befristetem Arbeitsvertrag: Beschäftigte |
|
C10b2 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Weiterbildungskurse für Personen mit befristetem Arbeitsvertrag |
|
D1 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Eigenes oder gemeinsam genutztes Ausbildungszentrum |
|
D2 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Im Unternehmen für die berufliche Weiterbildung zuständige Person oder Abteilung |
|
D3 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Externer Beratungsdienst wird genutzt |
|
D4 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Das Unternehmen bewertet regelmäßig den künftigen Ausbildungsbedarf mit Hilfe formaler Verfahren |
|
D5 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Es werden strukturierte Interviews mit den Beschäftigten durchgeführt mit dem Ziel, den spezifischen Ausbildungsbedarf der Beschäftigten festzustellen. |
|
D6 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Die Planung der beruflichen Weiterbildung im Unternehmen mündet in einem schriftlichen Ausbildungsplan oder -programm |
|
D7 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Jährliches Ausbildungsbudget, das die berufliche Weiterbildung einschließt |
|
D8 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Messung der Zufriedenheit der Teilnehmer nach der Weiterbildungsmaßnahme |
|
D9 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Beurteilung der Teilnehmer nach der Weiterbildungsmaßnahme um festzustellen, ob die geplanten Fertigkeiten erfolgreich erworben wurden |
|
D10 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Das Unternehmen bewertet nach der Weiterbildungsmaßnahme das Verhalten am Arbeitsplatz sowie Veränderungen der beruflichen Leistung |
|
D11 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Messung der Auswirkung von Ausbildungsmaßnahmen auf die betriebliche Leistung mit Hilfe von Indikatoren |
|
D12 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Nationale, sektorale oder andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, durch die Pläne, Maßnahmen und Verfahren der beruflichen Weiterbildung beeinflusst werden |
|
D13 |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Existenz einer formalen Struktur |
|
D13a |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Rolle einer formalen Struktur: Festlegung der Ziele und Prioritäten der beruflichen Weiterbildung |
|
D13b |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Rolle einer formalen Struktur: Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Zielgruppen der beruflichen Weiterbildung |
|
D13c |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Rolle und formale Struktur: Gegenstand der Weiterbildungsmaßnahme |
|
D13d |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Rolle und formale Struktur: Budgetierungsverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung |
|
D13e |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Rolle und formale Struktur: Verfahren für die Auswahl externer Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen |
|
D13f |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Rolle und formale Struktur: Evaluierung der Weiterbildungsresultate |
|
D14a |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Vom Staat finanzierter Beratungsdienst zur Feststellung des Ausbildungsbedarfs und/oder Ausarbeitung von Ausbildungsplänen |
|
D14b |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Finanzhilfen für die Kosten der Weiterbildung von Beschäftigten |
|
D14c |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Steuervergünstigungen für Ausgaben für die Ausbildung von Beschäftigten |
|
D14d |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Verfahren zur Qualitätssicherung von Ausbildern (nationale Register, Bewertungsverfahren usw.) |
|
D14e |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Anerkannte Standards und Leitlinien für Qualifikationen und Zertifizierungen |
|
D15a |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Hohe Kosten von Weiterbildungskursen |
maximal 3; keine Rangfolge |
D15b |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Fehlen geeigneter Weiterbildungskurse auf dem Markt |
maximal 3; keine Rangfolge |
D15c |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs des Unternehmens |
maximal 3; keine Rangfolge |
D15d |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Im Vorjahr wurden erhebliche Weiterbildungsanstrengungen unternommen |
maximal 3; keine Rangfolge |
D15e |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Große Arbeitsbelastung und begrenzt verfügbare Zeit der Beschäftigten |
maximal 3; keine Rangfolge |
D15f |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Der derzeitige Umfang der Weiterbildung entspricht dem Bedarf des Unternehmens |
maximal 3; keine Rangfolge |
D15g |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Berufliche Erstausbildung wichtiger als berufliche Weiterbildung |
maximal 3; keine Rangfolge |
D15h |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Andere Gründe |
maximal 3; keine Rangfolge |
E1a |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Die vorhandenen Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechen dem derzeitigen Bedarf des Unternehmens |
maximal 3; keine Rangfolge |
E1b |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Bevorzugte Strategie des Unternehmens war die Einstellung von Mitarbeitern, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen |
maximal 3; keine Rangfolge |
E1c |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Das Unternehmen hatte Probleme, seinen Weiterbildungsbedarf zu bewerten |
maximal 3; keine Rangfolge |
E1d |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Fehlen geeigneter Weiterbildungskurse auf dem Markt |
maximal 3; keine Rangfolge |
E1e |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Die Kosten von Weiterbildungskursen waren für das Unternehmen zu hoch |
maximal 3; keine Rangfolge |
E1f |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Das Unternehmen konzentriert sich eher auf die berufliche Erstausbildung als auf die betriebliche Weiterbildung |
maximal 3; keine Rangfolge |
E1g |
|
QL |
1 |
Ziffern |
In einem vorangegangenen Jahr wurde eine Weiterbildungsinvestition getätigt, so dass 2005 keine neuen Investitionen erforderlich waren |
maximal 3; keine Rangfolge |
E1h |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Die Beschäftigten hatten keine Zeit, an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. |
maximal 3; keine Rangfolge |
E1i |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Andere Gründe |
maximal 3; keine Rangfolge |
F1tot05 |
Kernvariable |
QT |
6 |
Ziffern |
Gesamtzahl der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung im Unternehmen im Jahr 2005 |
Kernvariable; fehlender Wert unzulässig; keine Imputation |
F1m05 |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Gesamtzahl männlicher Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung im Unternehmen im Jahr 2005 |
|
F1f05 |
|
QT |
6 |
Ziffern |
Gesamtzahl weiblicher Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung im Unternehmen im Jahr 2005 |
|
F2aflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: individuelle Arbeitskosten der beruflichen Erstausbildung |
|
F2a |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Kosten der beruflichen Erstausbildung: Arbeitskosten je Mitarbeiter, der eine berufliche Erstausbildung absolviert |
In Euro |
F2bflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Kosten der beruflichen Erstausbildung und sonstige Kosten |
|
F2b |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Kosten der beruflichen Erstausbildung — sonstige Kosten: Kursgebühren, Reisekosten, Unterrichtsmaterial, Kosten der Ausbildungszentren usw. |
In Euro |
F2cflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Arbeitskosten der Ausbilder und Betreuer der beruflichen Erstausbildung |
Fakultative Variable |
F2c |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Kosten der beruflichen Erstausbildung: Arbeitskosten der Ausbilder und Betreuer der beruflichen Erstausbildung |
Fakultative Variable; in Euro |
F3aflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Ausbildungsabgaben (berufliche Erstausbildung) |
|
F3a |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Ausbildungsabgaben (berufliche Erstausbildung) |
In Euro |
F3bflag |
|
QL |
1 |
Ziffern |
Markierung: Ausbildungsprämien (berufliche Erstausbildung) |
|
F3b |
|
QT |
10 |
Ziffern |
Ausbildungsprämien (berufliche Erstausbildung) |
In Euro |
F2tot |
Schlüsselvariable |
QT |
10 |
Ziffern |
Gesamtkosten der beruflichen Erstausbildung (F2b + F3a – F3b) |
Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig, in Euro |
ANHANG II
STICHPROBE
1. |
Hauptquelle für den Stichprobenplan soll das in der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (1) genannte statistische Unternehmensregister sein. Hieraus wird eine für das ganze Land repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe von Unternehmen gezogen. |
2. |
Die Stichprobe wird nach NACE- und Größenklassen in mindestens nachstehend aufgeführter Untergliederung geschichtet:
|
3. |
Der Stichprobenumfang ist so zu berechnen, dass für die geschätzten Parameter für jede einzelne der oben aufgeführten 60 Schichten proportional zu den ausbildenden Unternehmen (nach Abzug der Non-Response-Quote in der Stichprobe) gewährleistet ist, dass die maximale halbe Länge des Konfidenzintervalls von 95 % 0,2 beträgt. |
4. |
Zur Festlegung des Stichprobenumfangs kann folgende Formel verwendet werden: nh = 1/[c2 . teh + 1/Nh] / rh wobei
|
(1) ABl. L 196 vom 5.8.1993, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
ANHANG III
Grundsätze für Imputation und Gewichtung der Datensätze
Die Länder treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Verringerung von Item-Nonresponse und Unit-Nonresponse. Vor der Imputation bemühen sich die Länder in angemessener Weise, Daten aus anderen Quellen zu nutzen.
Kernvariablen, für die ein „fehlender Wert“ nicht zulässig und eine Imputation nicht gestattet ist, sind:
— |
A1, A2tot05, B1a, B1b, B2aflag, B2bflag, B2cflag, B2dflag, B2eflag, F1tot05. |
Schlüsselvariablen, für die fehlende Werte nach Möglichkeit zu vermeiden sind und für die eine Imputation empfohlen wird, sind:
— |
A2tot04, A4, A5, C1tot, C3tot, C4tot, C7sub, C7tot, PAC, F2tot. |
Imputation für Item-Nonresponse wird innerhalb der nachstehenden allgemeinen Grenzen empfohlen (die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Anwendung dieser Regeln stets von ihrem fachlichen Urteil leiten lassen):
1. |
Enthält ein Datensatz weniger als 50 % der aufgeführten Variablen, so wird er in der Regel als Unit-Nonresponse eingestuft. |
2. |
Für ein einzelnes Feld NACE/Größe sind Imputationen nicht zulässig, wenn der Anteil der fehlenden Werte bei mehr als 50 % der antwortenden Unternehmen mehr als 25 % der quantitativen Variablen beträgt. |
3. |
Für ein einzelnes Feld NACE/Größe wird keine Imputation für eine quantitative Variable vorgenommen, wenn der Anteil der antwortenden Unternehmen für die betreffende Variable weniger als 50 % beträgt. |
4. |
Für ein einzelnes Feld NACE/Größe wird keine Imputation für eine qualitative Variable vorgenommen, wenn der Anteil der antwortenden Unternehmen für die betreffende Variable weniger als 80 % beträgt. |
Quantitative und qualitative Variablen sind in Anhang I aufgeführt.
Abweichungen von diesen Grundsätzen sind im nationalen Qualitätsbericht umfassend zu dokumentieren und zu begründen.
Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein Gewicht sowie gegebenenfalls die zur Berechnung dieses Gewichts verwendeten Hilfsvariablen. Diese Hilfsvariablen sollten nach Bedarf als Variablen EXTRA1, EXTRA2, EXTRA3 verbucht werden. Die zur Ermittlung der Gewichte angewandte Methodik ist im Qualitätsbericht eingehend zu beschreiben.
ANHANG IV
Dateiformat und Übermittlungsregeln
Die Daten sind der Kommission (Eurostat) in elektronischer Form mittels eines von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Anwendungsprogramms für sichere Datenübermittlung (STADIUM/EDAMIS) zu übermitteln.
Die Länder übermitteln ESTAT zwei kontrollierte Datensätze:
a) |
den Datensatz vor der Imputation, nach Durchführung erster Kontrollen, |
b) |
den vollständig kontrollierten Datensatz nach der Imputation. |
Beide Datensätze enthalten die in Anhang I aufgeführten Variablen.
Beide Dateien sind im .csv-Format („comma separated variables“) vorzulegen. Der erste Eintrag einer jeden Datei besteht aus einer Kopfzeile mit den in Anhang I definierten Bezeichnungen der Variablen. Die nachfolgenden Einträge enthalten die einzelnen Werte dieser Variablen für jedes antwortende Unternehmen.
ANHANG V
FORMAT DES QUALITÄTSBERICHTS
1. RELEVANZ
Durchführung der Erhebung und Umfang, in dem die Statistiken dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen.
— |
Beschreibung und Klassifizierung der Nutzer, |
— |
individueller Bedarf der einzelnen Nutzergruppen, |
— |
Bewertung, ob und in welchem Umfang diesem Bedarf entsprochen wurde. |
2. GENAUIGKEIT
2.1. Stichprobenfehler
— |
Beschreibung des Stichprobenplans und der realisierten Stichprobe, |
— |
Beschreibung der Berechnung der endgültigen Gewichte einschließlich des Nonresponse-Modells und der verwendeten Hilfsvariablen, |
— |
verwendete Schätzfunktion, z. B. Horvitz-Thompson-Schätzfunktion, |
— |
Varianz der Schätzungen nach der Stichprobenschicht, |
— |
Software zur Varianzschätzung, |
— |
insbesondere sollte eine Beschreibung der verwendeten Hilfsvariablen oder Informationen vorgelegt werden, damit die endgültigen Gewichte bei Eurostat neu berechnet werden können, da diese Angaben für die Varianzschätzung benötigt werden, |
— |
im Falle einer Nonresponse-Analyse eine Beschreibung der Verzerrungen in der Stichprobe und in den Ergebnissen. |
Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):
— |
Zahl der Unternehmen in der Auswahlgrundlage, |
— |
Zahl der Unternehmen in der Stichprobe. |
Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, jedoch Zuordnung nach den beobachteten Unternehmensmerkmalen):
— |
Variationskoeffizienten (1) für die folgenden Schlüsselstatistiken:
|
2.2. Nichtstichprobenfehler
2.2.1. Erfassungsfehler
— |
Beschreibung des für die Stichprobenziehung verwendeten Registers und seiner Gesamtqualität, |
— |
im Register enthaltene Informationen und Häufigkeit der Registeraktualisierung, |
— |
Fehler aufgrund von Abweichungen zwischen der Auswahlgrundlage und der Zielpopulation sowie den Teilpopulationen (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifikationen), |
— |
zur Erlangung dieser Informationen angewandte Verfahren, |
— |
Hinweise zur Bearbeitung von Fehlklassifikationen. |
Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, jedoch Zuordnung nach den beobachteten Unternehmensmerkmalen):
— |
Zahl der Unternehmen, |
— |
Verhältnis zwischen der Zahl der Unternehmen, bei denen die beobachteten Schichten gleich den Stichprobenschichten sind, und der Zahl der Unternehmen in den Stichprobenschichten. Angabe, ob Änderungen der Tätigkeit berücksichtigt wurden. |
2.2.2. Messfehler
Soweit erforderlich, Bewertung der auf der Stufe der Datensammlung aufgetretenen Fehler, die zum Beispiel verursacht wurden durch:
— |
das Fragebogendesign (Ergebnisse von Pre-Tests oder Laborverfahren; Befragungsstrategien) — Fragebogen ist beizufügen; |
— |
die Meldeeinheit/den Auskunftgeber (Reaktionen der Auskunftgeber):
|
— |
das Informationssystem des Auskunftgebers und die Verwendung von Verwaltungsunterlagen (Übereinstimmung zwischen dem Verwaltungs- und dem Erhebungskonzept, z. B. Bezugszeitraum, Verfügbarkeit von Einzeldaten); |
— |
die Methoden der Datensammlung (Vergleich verschiedener Datensammlungsmethoden); |
— |
Merkmale und Verhalten des Interviewers:
|
— |
angewandte Verfahren zur Verringerung solcher Fehler, |
— |
ausführliche Kommentare zu Problemen mit dem Fragebogen insgesamt oder mit einzelnen Fragen (Kommentare zu allen Variablen); |
— |
Beschreibung und Bewertung der Maßnahmen, die getroffen wurden, um die hohe Qualität der „Teilnehmer“ zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine Angaben über „Veranstaltungen“ erhoben wurden. |
2.2.3. Verarbeitungsfehler
Beschreibung des Verfahrens der Dateneditierung:
— |
Verarbeitungssystem und -werkzeug, |
— |
Fehler bei Codierung, Editierung, Gewichtung, Tabellierung usw., |
— |
Qualitätskontrollen auf Makro-/Mikroebene, |
— |
Untergliederung der Berichtigungen und fehlerhaften Editierungen in fehlende Werten, Fehler und Anomalien. |
2.2.4. Nichtstichprobenfehler
— |
Beschreibung der im Zusammenhang mit „Nachfassaktionen“ ergriffenen Maßnahmen, |
— |
Unit- und Item-Response-Quoten, |
— |
Bewertung des Unit-Nonresponse, |
— |
Bewertung des Item-Nonresponse, |
— |
ausführlicher Bericht über die Imputationsverfahren, einschließlich der angewandten Methoden zur Imputation und/oder Neugewichtung, |
— |
Hinweise zur Methodik und Ergebnisse der Nonresponse-Analyse oder anderer Methoden zur Bewertung der Nonresponse-Effekte. |
Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, jedoch Zuordnung nach den beobachteten Unternehmensmerkmalen):
— |
Unit-Response-Quoten (2), |
— |
Item-Response-Quoten (3) für folgende Angaben im Hinblick auf alle Auskunftgeber:
|
— |
Item-Response-Quoten für folgende Angaben im Hinblick auf Unternehmen, die Weiterbildungskurse anbieten:
|
— |
Item-Response-Quoten für folgende Angaben im Hinblick auf Unternehmen, die Maßnahmen zur beruflichen Erstausbildung anbieten:
|
3. AKTUALITÄT UND FRISTGERECHTE LIEFERUNG
— |
Tabellarische Übersicht über die Zeitpunkte, an denen jede der folgenden Projektphasen begonnen und geendet hat:
|
4. ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT
— |
Angabe, welche Ergebnisse an die Unternehmen versandt wurden oder noch werden, |
— |
Plan für die Verbreitung der Ergebnisse, |
— |
Kopie aller Methodikunterlagen zur den gelieferten Statistiken. |
5. VERGLEICHBARKEIT
— |
Soweit erforderlich und angebracht, sollten die Länder Folgendes kommentieren:
|
6. KOHÄRENZ
— |
Vergleich der Statistiken für den gleichen Sachverhalt oder das gleiche Merkmal aus anderen Erhebungen oder Quellen, |
— |
Bewertung der Übereinstimmung der Zahl der Beschäftigten mit der strukturellen Unternehmensstatistik, bezogen auf NACE- und Größengruppen, |
— |
Bewertung der Übereinstimmung der Altersgruppenverteilung der Beschäftigten (A3a, A3b, A3c) mit anderen nationalen Datenquellen, bezogen auf NACE- und Größengruppen (falls vorhanden), |
— |
Bewertung der Übereinstimmung der Altersgruppenverteilung der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen (C2a, C2b, C2c) mit anderen nationalen Datenquellen, bezogen auf NACE- und Größengruppen (falls vorhanden). |
Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, jedoch Zuordnung nach den beobachteten Unternehmensmerkmalen):
— |
Zahl der Beschäftigten nach der strukturellen Unternehmensstatistik (Code 16 11 0 der Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission (4)), |
— |
Zahl der Beschäftigten nach der CVTS3, |
— |
Prozentsatz der Abweichungen (SUS — CVTS3)/SUS, |
— |
Zahl der Beschäftigten in jeder der Altersgruppen A3a, A3b und A3c, |
— |
Zahl der Beschäftigten nach anderer Quelle in jeder der Altersgruppen, |
— |
Prozentsatz der Abweichungen (A3x — andere nationale Quelle A3x)/A3x (wobei x = a, b, c), |
— |
Zahl der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen in jeder der Altersgruppen C2a, C2b und C2c, |
— |
Zahl der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen nach anderer Quelle in jeder der Altersgruppen, |
— |
Prozentsatz der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen (C2x — andere nationale Quelle C2x)/C2x (wobei x = a, b, c). |
7. AUFWAND UND NUTZEN
— |
Analyse des Aufwands und Nutzens auf nationaler Ebene, bei der zum Beispiel Folgendes berücksichtigt wird:
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(1) Der Variationskoeffizient ist das Verhältnis der Quadratwurzel der Varianz der Schätzfunktion zum Erwartungswert. Zu seiner Schätzung dient das Verhältnis der Quadratwurzel der Schätzung der Stichprobenvarianz zum Erwartungswert. Bei der Schätzung der Stichprobenvarianz sind der Stichprobenplan und Änderungen der Schichten zu berücksichtigen.
(2) Die Unit-Response-Quote ist das Verhältnis der Zahl der Auskunftgeber innerhalb der Auswahlgrundlage zur Zahl der an die ausgewählte Gesamtheit versandten Fragebogen.
(3) Die Item-Response-Quote für eine Variable ist das Verhältnis der Zahl der verfügbaren Daten zur Zahl der verfügbaren und fehlenden Daten (gleich der Zahl der Auskunftgeber in der Auswahlgrundlage).
(4) ABl. L 344 vom 18.12.1998, S. 49. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1670/2003 (ABl. L 244 vom 29.9.2003, S. 74).