4.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 32/15


VERORDNUNG (EG) Nr. 198/2006 DER KOMMISSION

vom 3. Februar 2006

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absatz 2, Artikel 9 Absatz 4, Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.

(2)

Zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 sollten Maßnahmen erlassen werden, die die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge und die detaillierten NACE- und Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, betreffen.

(3)

Die Kommission sollte die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der betrieblichen Weiterbildung zu erhebenden spezifischen Daten festlegen.

(4)

Durchführungsbestimmungen über die Anforderungen an die Qualität der für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die betriebliche Bildung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten, den Aufbau der Qualitätsberichte und sämtliche zur Bewertung oder Verbesserung der Datenqualität erforderlichen Maßnahmen sollten erlassen werden.

(5)

Das erste Berichtsjahr für die Datenerhebung sollte festgelegt werden.

(6)

Darüber hinaus sollten Bestimmungen über das geeignete technische Format und den geeigneten Austauschstandard für die elektronisch übermittelten Daten erlassen werden.

(7)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung erlassen.

Artikel 2

Das erste Berichtsjahr für die Datenerhebung ist das Kalenderjahr 2005.

Artikel 3

Die einzelnen Variablen, die der Kommission (Eurostat) zu übermitteln sind, sind in Anhang I aufgeführt.

Artikel 4

Die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge sowie die detaillierte Spezifikation der Kategorien der NACE Rev. 1.1 und der Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, sind in Anhang II aufgeführt.

Artikel 5

Für die Datenüberprüfung, Fehlerberichtigung, Imputation und Gewichtung sind die Mitgliedstaaten zuständig.

Die Imputation und Gewichtung der Variablen erfolgt nach den in Anhang III genannten Grundsätzen. Abweichungen von diesen Grundsätzen sind ausführlich zu begründen und im Qualitätsbericht aufzuführen.

Artikel 6

Die Datenübermittlung an die Kommission (Eurostat) erfolgt mit den/dem in Anhang IV festgelegten Mitteln und Format.

Artikel 7

Jeder Mitgliedstaat bewertet die Qualität seiner Daten in Form eines Qualitätsberichts. Der der Kommission (Eurostat) vorzulegende Qualitätsbericht ist in dem in Anhang V dargestellten Format zu verfassen.

Artikel 8

Um ein hohes Maß an Harmonisierung der Erhebungsergebnisse zwischen den Ländern zu erreichen, schlägt die Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Empfehlungen und Leitlinien für die Methodik und die praktische Arbeit im Zusammenhang mit der Durchführung der Erhebung in Form eines „Handbuchs für die Europäische Union“ vor.

Artikel 9

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. Februar 2006

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 1.


ANHANG I

VARIABLEN

Anmerkung zur Tabelle:

Die Einträge „Kernvariable“ und „Schlüsselvariable“ in der Spalte „Gruppe“ sind in Anhang III erläutert.

Der Eintrag „ID“ bedeutet, dass es sich um eine „Identifizierungsvariable“ handelt.

Der Eintrag „QL“ in der Spalte „Typ“ steht für „qualitative Variable“ und „QT“ für „quantitative Variable“.


Variable

Gruppe

Typ

Länge

Format

Beschreibung

Anmerkung

COUNTRY

ID

 

2

Buchstaben

Ländercode

Fehlender Wert unzulässig; ein Code pro Land

ENTERPR

ID

 

6

Ziffern

Unternehmenskennung

Fehlender Wert unzulässig; eine Kennung pro Unternehmen

WEIGHT

ID

 

10

Ziffern

Zwei Dezimalstellen; „.“ als Dezimaltrennzeichen verwenden

Fehlender Wert unzulässig

NACE_SP

ID

 

4

Ziffern

Stichprobenplan: NACE-Klasse der Wirtschaftstätigkeit

Fehlender Wert unzulässig

SIZE_SP

ID

 

1

Ziffern

Stichprobenplan: Größenklasse

Fehlender Wert unzulässig

NSTRA_SP

ID

 

5

Ziffern

Stichprobenplan: Anzahl der Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d. h. die Grundgesamtheit

Fehlender Wert unzulässig

N_SP

ID

 

5

Ziffern

Stichprobenplan: Anzahl der gezogenen Unternehmen im Stichprobenplan in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht

Fehlender Wert unzulässig

SUB_SP

ID

 

1

Ziffern

Teilstichprobenindikator; zeigt an, ob das Unternehmen zur Teilstichprobe gehört

Fehlender Wert unzulässig

N_RESPST

ID

 

5

Ziffern

Anzahl der Auskunft gebenden Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d. h. die Grundgesamtheit

Fehlender Wert unzulässig

N_EMPREG

ID

 

6

Ziffern

Anzahl der Beschäftigten laut Register

 

RESPONSE

ID

 

1

Ziffern

Response-Indikator

Fehlender Wert unzulässig

PROC

ID

 

2

Ziffern

Erhebungsmethode für die Datensatzdaten

Fehlender Wert unzulässig

IDLANGUA

ID

 

2

Buchstaben

Identifikation der Sprache

 

IDREGION

ID

 

3

Buchstaben

Identifikation der Region (NUTS-1-Ebene)

Fehlender Wert unzulässig

EXTRA1

ID

 

10

Ziffern

Zusatzvariable 1

 

EXTRA2

ID

 

10

Ziffern

Zusatzvariable 2

 

EXTRA3

ID

 

10

Ziffern

Zusatzvariable 3

 

A1

Kernvariable

QL

4

Ziffern

Tatsächlicher NACE-Code

Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig

A2tot04

Key

QT

6

Ziffern

Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2004 insgesamt

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig

A2tot05

Kernvariable

QT

6

Ziffern

Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2005 insgesamt

Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig

A2m05

 

QT

6

Ziffern

Anzahl der männlichen Beschäftigten am 31.12.2005 insgesamt

 

A2f05

 

QT

6

Ziffern

Anzahl der weiblichen Beschäftigten am 31.12.2005 insgesamt

 

A3a

 

QT

6

Ziffern

Beschäftigte unter 25 Jahren

 

A3b

 

QT

6

Ziffern

Beschäftigte, 25—54 Jahre

 

A3c

 

QT

6

Ziffern

Beschäftigte, 55 Jahre und älter

 

A4

Key

QT

12

Ziffern

Gesamtarbeitszeit je Beschäftigten im Berichtsjahr 2005

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig; in Stunden

A4m

 

QT

12

Ziffern

Gesamtarbeitszeit je männlichen Beschäftigten im Berichtsjahr 2005

in Stunden

A4f

 

QT

12

Ziffern

Gesamtarbeitszeit je weiblichen Beschäftigten im Berichtsjahr 2005

in Stunden

A5

Key

QT

12

Ziffern

Arbeitskosten (direkt und indirekt) aller Beschäftigten im Berichtsjahr 2005 insgesamt

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig; in Euro

A6

 

QL

1

Ziffern

WESENTLICHE technische Neuerungen bei Waren oder Dienstleistungen oder Verfahren der Herstellung oder Lieferung von Waren oder Dienstleistungen während des Berichtsjahres

 

B1a

Kernvariable

QL

1

Ziffern

Interne Weiterbildungskurse

Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig

B1b

Kernvariable

QL

1

Ziffern

Externe Weiterbildungskurse

Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig

B2aflag

Kernvariable

QL

1

Ziffern

Markierung: betriebliche Ausbildung

Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig

B2a

 

QT

6

Ziffern

Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: betriebliche Ausbildung

 

B2bflag

Kernvariable

QL

1

Ziffern

Markierung: Jobrotation

Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig

B2b

 

QT

6

Ziffern

Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: Jobrotation, Austausch, Abordnung oder Studienreisen

 

B2cflag

Kernvariable

QL

1

Ziffern

Markierung: Lern- und Qualitätszirkel

Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig

B2c

 

QT

6

Ziffern

Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: Lern- oder Qualitätszirkel

 

B2dflag

Kernvariable

QL

1

Ziffern

Markierung: Selbststudium

Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig

B2d

 

QT

6

Ziffern

Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: Selbststudium

 

B2eflag

Kernvariable

QL

1

Ziffern

Markierung: Teilnahme an Konferenzen usw.

Kernvariable; fehlender Wert oder Imputation unzulässig

B2e

 

QT

6

Ziffern

Teilnehmer an anderen Formen von Weiterbildungsmaßnahmen: Teilnahme an Konferenzen usw.

 

B3a

 

QL

1

Ziffern

Weiterbildungskurse für Personen, die im Vorjahr (2004) beschäftigt waren

 

B3b

 

QL

1

Ziffern

Weiterbildungskurse erwartet für Personen, die im darauf folgenden Jahr (2006) beschäftigt sind

 

B4a

 

QL

1

Ziffern

Andere Formen von Weiterbildungsmaßnahmen für Personen, die im Vorjahr (2004) beschäftigt waren

 

B4b

 

QL

1

Ziffern

Andere Formen von Weiterbildungsmaßnahmen erwartet für Personen, die im darauf folgenden Jahr (2006) beschäftigt sind

 

C1tot

Schlüsselvariable

QT

6

Ziffern

Teilnehmer an Weiterbildungskursen insgesamt

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig

C1m

 

QT

6

Ziffern

Männliche Teilnehmer an Weiterbildungskursen

 

C1f

 

QT

6

Ziffern

Weibliche Teilnehmer an Weiterbildungskursen

 

C2a

 

QT

6

Ziffern

Teilnehmer an Weiterbildungskursen: Beschäftigte unter 25 Jahren

 

C2b

 

QT

6

Ziffern

Teilnehmer an Weiterbildungskursen: Beschäftigte, 25—54 Jahre

 

C2c

 

QT

6

Ziffern

Teilnehmer an Weiterbildungskursen: Beschäftigte, 55 Jahre und älter

 

C3tot

Schlüsselvariable

QT

10

Ziffern

Insgesamt auf Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig; in Stunden

C3i

 

QT

10

Ziffern

Auf interne Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

in Stunden

C3e

 

QT

10

Ziffern

Auf externe Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

in Stunden

C4tot

Schlüsselvariable

QT

10

Ziffern

Insgesamt auf Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig; in Stunden

C4m

 

QT

10

Ziffern

Von männlichen Beschäftigten auf Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

in Stunden

C4f

 

QT

10

Ziffern

Von weiblichen Beschäftigten auf Weiterbildungskurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

in Stunden

C5a

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Sprachkurse, Fremdsprachen (222) und Muttersprache (223)

in Stunden

C5b

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Vertrieb (341) und Marketing (342)

in Stunden

C5c

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Buchführung (344) und Finanzen (343), Management und Verwaltung (345) und Büroarbeit (346)

in Stunden

C5d

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Arbeitstechniken/Personalentwicklung (090), Arbeitswelt

in Stunden

C5e

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Informationstechnik (481) und EDV (482)

in Stunden

C5f

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Technik und Produktion (5)

in Stunden

C5g

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Umweltschutz (850), Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (862)

in Stunden

C5h

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Persönliche Dienstleistungen (81), Verkehrsdienstleistungen (84), Objekt- und Personenschutz (861) und Militär (863)

in Stunden

C5i

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: andere Themenbereiche

in Stunden

C6a

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Schulen, Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen

in Stunden

C6b

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: öffentliche Ausbildungseinrichtungen (vom Staat finanziert oder geleitet, z. B. Erwachsenenbildungseinrichtung)

in Stunden

C6c

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: private Bildungseinrichtungen

in Stunden

C6d

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: Privatunternehmen, die nicht hauptsächlich im Bildungsbereich tätig sind (Lieferanten von Geräten und Ausrüstungen, Mutter-/Tochterunternehmen)

in Stunden

C6e

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit (in Stunden): Arbeitgeberverbände, Handelskammern, andere Einrichtungen oder Verbände

in Stunden

C6f

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit (in Stunden): Gewerkschaften

in Stunden

C6g

 

QT

10

Ziffern

Bezahlte Arbeitszeit in Stunden: andere Ausbildungsanbieter

in Stunden

C7aflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Gebühren

 

C7a

 

QT

10

Ziffern

Gebühren für Weiterbildungskurse: Gebühren und Zahlungen für Kurse für Mitarbeiter

In Euro

C7bflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Reisekosten

 

C7b

 

QT

10

Ziffern

Gebühren für Weiterbildungskurse: Reisekosten und Tagegelder

In Euro

C7cflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Arbeitskosten Ausbilder

 

C7c

 

QT

10

Ziffern

Gebühren für Weiterbildungskurse: Arbeitskosten interne Ausbilder

In Euro

C7dflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Ausbildungszentrum, Unterrichtsmaterial usw.

 

C7d

 

QT

10

Ziffern

Gebühren für Weiterbildungskurse: Ausbildungszentrum oder Räume sowie Unterrichtsmaterial für Weiterbildungskurse

In Euro

C7sflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung „nur Zwischensumme“

 

C7sub

Schlüsselvariable

QT

10

Ziffern

Zwischensumme berufliche Weiterbildung

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig, in Euro

PAC

Schlüsselvariable

QT

10

Ziffern

Kosten für Ausfallzeiten: zu ermitteln (PAC=C3tot*A5/A4)

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig, in Euro

C8aflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Ausbildungsabgaben (berufliche Weiterbildung)

 

C8a

 

QT

10

Ziffern

Ausbildungsabgaben (berufliche Weiterbildung)

In Euro

C8bflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Ausbildungsprämien (berufliche Weiterbildung)

 

C8b

 

QT

10

Ziffern

Ausbildungsprämien (berufliche Weiterbildung)

In Euro

C7tot

Schlüsselvariable

QT

10

Ziffern

Gesamtkosten der beruflichen Weiterbildung: zu ermitteln (C7sub + C8a – C8b)

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig, in Euro

C9a1

 

QL

1

Ziffern

Migranten und ethnische Minderheiten: Beschäftigte

 

C9a2

 

QL

1

Ziffern

Migranten und ethnische Minderheiten: spezielle Kurse

 

C9b1

 

QL

1

Ziffern

Menschen mit Behinderungen: Beschäftigte

 

C9b2

 

QL

1

Ziffern

Menschen mit Behinderungen: spezielle Kurse

 

C9c1

 

QL

1

Ziffern

Menschen ohne formale Qualifikation: Beschäftigte

 

C9c2

 

QL

1

Ziffern

Menschen ohne formale Qualifikation: spezielle Kurse

 

C9d1

 

QL

1

Ziffern

Von Entlassung/Freisetzung bedrohte Menschen: Beschäftigte

 

C9d2

 

QL

1

Ziffern

Von Entlassung/Freisetzung bedrohte Menschen: spezielle Kurse

 

C10a1

 

QL

1

Ziffern

Teilzeitbeschäftigte: Beschäftigte

 

C10a2

 

QL

1

Ziffern

Weiterbildungskurse für Teilzeitbeschäftigte

 

C10b1

 

QL

1

Ziffern

Personen mit befristetem Arbeitsvertrag: Beschäftigte

 

C10b2

 

QL

1

Ziffern

Weiterbildungskurse für Personen mit befristetem Arbeitsvertrag

 

D1

 

QL

1

Ziffern

Eigenes oder gemeinsam genutztes Ausbildungszentrum

 

D2

 

QL

1

Ziffern

Im Unternehmen für die berufliche Weiterbildung zuständige Person oder Abteilung

 

D3

 

QL

1

Ziffern

Externer Beratungsdienst wird genutzt

 

D4

 

QL

1

Ziffern

Das Unternehmen bewertet regelmäßig den künftigen Ausbildungsbedarf mit Hilfe formaler Verfahren

 

D5

 

QL

1

Ziffern

Es werden strukturierte Interviews mit den Beschäftigten durchgeführt mit dem Ziel, den spezifischen Ausbildungsbedarf der Beschäftigten festzustellen.

 

D6

 

QL

1

Ziffern

Die Planung der beruflichen Weiterbildung im Unternehmen mündet in einem schriftlichen Ausbildungsplan oder -programm

 

D7

 

QL

1

Ziffern

Jährliches Ausbildungsbudget, das die berufliche Weiterbildung einschließt

 

D8

 

QL

1

Ziffern

Messung der Zufriedenheit der Teilnehmer nach der Weiterbildungsmaßnahme

 

D9

 

QL

1

Ziffern

Beurteilung der Teilnehmer nach der Weiterbildungsmaßnahme um festzustellen, ob die geplanten Fertigkeiten erfolgreich erworben wurden

 

D10

 

QL

1

Ziffern

Das Unternehmen bewertet nach der Weiterbildungsmaßnahme das Verhalten am Arbeitsplatz sowie Veränderungen der beruflichen Leistung

 

D11

 

QL

1

Ziffern

Messung der Auswirkung von Ausbildungsmaßnahmen auf die betriebliche Leistung mit Hilfe von Indikatoren

 

D12

 

QL

1

Ziffern

Nationale, sektorale oder andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, durch die Pläne, Maßnahmen und Verfahren der beruflichen Weiterbildung beeinflusst werden

 

D13

 

QL

1

Ziffern

Existenz einer formalen Struktur

 

D13a

 

QL

1

Ziffern

Rolle einer formalen Struktur: Festlegung der Ziele und Prioritäten der beruflichen Weiterbildung

 

D13b

 

QL

1

Ziffern

Rolle einer formalen Struktur: Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Zielgruppen der beruflichen Weiterbildung

 

D13c

 

QL

1

Ziffern

Rolle und formale Struktur: Gegenstand der Weiterbildungsmaßnahme

 

D13d

 

QL

1

Ziffern

Rolle und formale Struktur: Budgetierungsverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung

 

D13e

 

QL

1

Ziffern

Rolle und formale Struktur: Verfahren für die Auswahl externer Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen

 

D13f

 

QL

1

Ziffern

Rolle und formale Struktur: Evaluierung der Weiterbildungsresultate

 

D14a

 

QL

1

Ziffern

Vom Staat finanzierter Beratungsdienst zur Feststellung des Ausbildungsbedarfs und/oder Ausarbeitung von Ausbildungsplänen

 

D14b

 

QL

1

Ziffern

Finanzhilfen für die Kosten der Weiterbildung von Beschäftigten

 

D14c

 

QL

1

Ziffern

Steuervergünstigungen für Ausgaben für die Ausbildung von Beschäftigten

 

D14d

 

QL

1

Ziffern

Verfahren zur Qualitätssicherung von Ausbildern (nationale Register, Bewertungsverfahren usw.)

 

D14e

 

QL

1

Ziffern

Anerkannte Standards und Leitlinien für Qualifikationen und Zertifizierungen

 

D15a

 

QL

1

Ziffern

Hohe Kosten von Weiterbildungskursen

maximal 3; keine Rangfolge

D15b

 

QL

1

Ziffern

Fehlen geeigneter Weiterbildungskurse auf dem Markt

maximal 3; keine Rangfolge

D15c

 

QL

1

Ziffern

Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs des Unternehmens

maximal 3; keine Rangfolge

D15d

 

QL

1

Ziffern

Im Vorjahr wurden erhebliche Weiterbildungsanstrengungen unternommen

maximal 3; keine Rangfolge

D15e

 

QL

1

Ziffern

Große Arbeitsbelastung und begrenzt verfügbare Zeit der Beschäftigten

maximal 3; keine Rangfolge

D15f

 

QL

1

Ziffern

Der derzeitige Umfang der Weiterbildung entspricht dem Bedarf des Unternehmens

maximal 3; keine Rangfolge

D15g

 

QL

1

Ziffern

Berufliche Erstausbildung wichtiger als berufliche Weiterbildung

maximal 3; keine Rangfolge

D15h

 

QL

1

Ziffern

Andere Gründe

maximal 3; keine Rangfolge

E1a

 

QL

1

Ziffern

Die vorhandenen Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechen dem derzeitigen Bedarf des Unternehmens

maximal 3; keine Rangfolge

E1b

 

QL

1

Ziffern

Bevorzugte Strategie des Unternehmens war die Einstellung von Mitarbeitern, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen

maximal 3; keine Rangfolge

E1c

 

QL

1

Ziffern

Das Unternehmen hatte Probleme, seinen Weiterbildungsbedarf zu bewerten

maximal 3; keine Rangfolge

E1d

 

QL

1

Ziffern

Fehlen geeigneter Weiterbildungskurse auf dem Markt

maximal 3; keine Rangfolge

E1e

 

QL

1

Ziffern

Die Kosten von Weiterbildungskursen waren für das Unternehmen zu hoch

maximal 3; keine Rangfolge

E1f

 

QL

1

Ziffern

Das Unternehmen konzentriert sich eher auf die berufliche Erstausbildung als auf die betriebliche Weiterbildung

maximal 3; keine Rangfolge

E1g

 

QL

1

Ziffern

In einem vorangegangenen Jahr wurde eine Weiterbildungsinvestition getätigt, so dass 2005 keine neuen Investitionen erforderlich waren

maximal 3; keine Rangfolge

E1h

 

QL

1

Ziffern

Die Beschäftigten hatten keine Zeit, an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

maximal 3; keine Rangfolge

E1i

 

QL

1

Ziffern

Andere Gründe

maximal 3; keine Rangfolge

F1tot05

Kernvariable

QT

6

Ziffern

Gesamtzahl der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung im Unternehmen im Jahr 2005

Kernvariable; fehlender Wert unzulässig; keine Imputation

F1m05

 

QT

6

Ziffern

Gesamtzahl männlicher Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung im Unternehmen im Jahr 2005

 

F1f05

 

QT

6

Ziffern

Gesamtzahl weiblicher Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung im Unternehmen im Jahr 2005

 

F2aflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: individuelle Arbeitskosten der beruflichen Erstausbildung

 

F2a

 

QT

10

Ziffern

Kosten der beruflichen Erstausbildung: Arbeitskosten je Mitarbeiter, der eine berufliche Erstausbildung absolviert

In Euro

F2bflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Kosten der beruflichen Erstausbildung und sonstige Kosten

 

F2b

 

QT

10

Ziffern

Kosten der beruflichen Erstausbildung — sonstige Kosten: Kursgebühren, Reisekosten, Unterrichtsmaterial, Kosten der Ausbildungszentren usw.

In Euro

F2cflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Arbeitskosten der Ausbilder und Betreuer der beruflichen Erstausbildung

Fakultative Variable

F2c

 

QT

10

Ziffern

Kosten der beruflichen Erstausbildung: Arbeitskosten der Ausbilder und Betreuer der beruflichen Erstausbildung

Fakultative Variable; in Euro

F3aflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Ausbildungsabgaben (berufliche Erstausbildung)

 

F3a

 

QT

10

Ziffern

Ausbildungsabgaben (berufliche Erstausbildung)

In Euro

F3bflag

 

QL

1

Ziffern

Markierung: Ausbildungsprämien (berufliche Erstausbildung)

 

F3b

 

QT

10

Ziffern

Ausbildungsprämien (berufliche Erstausbildung)

In Euro

F2tot

Schlüsselvariable

QT

10

Ziffern

Gesamtkosten der beruflichen Erstausbildung (F2b + F3a – F3b)

Schlüsselvariable; fehlender Wert unzulässig, in Euro


ANHANG II

STICHPROBE

1.

Hauptquelle für den Stichprobenplan soll das in der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (1) genannte statistische Unternehmensregister sein. Hieraus wird eine für das ganze Land repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe von Unternehmen gezogen.

2.

Die Stichprobe wird nach NACE- und Größenklassen in mindestens nachstehend aufgeführter Untergliederung geschichtet:

20 Klassen der NACE Rev. 1.1 (C, D (15—16, 17—19, 21—22, 23—26, 27—28, 29—33, 34—35, 20 + 36—37), E, F, G (50, 51, 52), H, I (60—63, 64), J (65—66, 67), K + O),

3 Unternehmens-Größenklassen nach der Anzahl der Beschäftigten ((10—49) (50—249) (250 und darüber)).

3.

Der Stichprobenumfang ist so zu berechnen, dass für die geschätzten Parameter für jede einzelne der oben aufgeführten 60 Schichten proportional zu den ausbildenden Unternehmen (nach Abzug der Non-Response-Quote in der Stichprobe) gewährleistet ist, dass die maximale halbe Länge des Konfidenzintervalls von 95 % 0,2 beträgt.

4.

Zur Festlegung des Stichprobenumfangs kann folgende Formel verwendet werden:

nh = 1/[c2 . teh + 1/Nh] / rh

wobei

nh

=

Anzahl der Stichprobeneinheiten in der Schicht h

rh

=

antizipierte Antwortquote in der Schicht h

c

=

maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls

teh

=

antizipierte Proportion der ausbildenden Unternehmen in der Schicht h

Nh

=

Gesamtzahl der Unternehmen (weiterbildende und nicht weiterbildende Unternehmen) in der Schicht h.


(1)  ABl. L 196 vom 5.8.1993, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).


ANHANG III

Grundsätze für Imputation und Gewichtung der Datensätze

Die Länder treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Verringerung von Item-Nonresponse und Unit-Nonresponse. Vor der Imputation bemühen sich die Länder in angemessener Weise, Daten aus anderen Quellen zu nutzen.

Kernvariablen, für die ein „fehlender Wert“ nicht zulässig und eine Imputation nicht gestattet ist, sind:

A1, A2tot05, B1a, B1b, B2aflag, B2bflag, B2cflag, B2dflag, B2eflag, F1tot05.

Schlüsselvariablen, für die fehlende Werte nach Möglichkeit zu vermeiden sind und für die eine Imputation empfohlen wird, sind:

A2tot04, A4, A5, C1tot, C3tot, C4tot, C7sub, C7tot, PAC, F2tot.

Imputation für Item-Nonresponse wird innerhalb der nachstehenden allgemeinen Grenzen empfohlen (die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Anwendung dieser Regeln stets von ihrem fachlichen Urteil leiten lassen):

1.

Enthält ein Datensatz weniger als 50 % der aufgeführten Variablen, so wird er in der Regel als Unit-Nonresponse eingestuft.

2.

Für ein einzelnes Feld NACE/Größe sind Imputationen nicht zulässig, wenn der Anteil der fehlenden Werte bei mehr als 50 % der antwortenden Unternehmen mehr als 25 % der quantitativen Variablen beträgt.

3.

Für ein einzelnes Feld NACE/Größe wird keine Imputation für eine quantitative Variable vorgenommen, wenn der Anteil der antwortenden Unternehmen für die betreffende Variable weniger als 50 % beträgt.

4.

Für ein einzelnes Feld NACE/Größe wird keine Imputation für eine qualitative Variable vorgenommen, wenn der Anteil der antwortenden Unternehmen für die betreffende Variable weniger als 80 % beträgt.

Quantitative und qualitative Variablen sind in Anhang I aufgeführt.

Abweichungen von diesen Grundsätzen sind im nationalen Qualitätsbericht umfassend zu dokumentieren und zu begründen.

Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein Gewicht sowie gegebenenfalls die zur Berechnung dieses Gewichts verwendeten Hilfsvariablen. Diese Hilfsvariablen sollten nach Bedarf als Variablen EXTRA1, EXTRA2, EXTRA3 verbucht werden. Die zur Ermittlung der Gewichte angewandte Methodik ist im Qualitätsbericht eingehend zu beschreiben.


ANHANG IV

Dateiformat und Übermittlungsregeln

Die Daten sind der Kommission (Eurostat) in elektronischer Form mittels eines von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Anwendungsprogramms für sichere Datenübermittlung (STADIUM/EDAMIS) zu übermitteln.

Die Länder übermitteln ESTAT zwei kontrollierte Datensätze:

a)

den Datensatz vor der Imputation, nach Durchführung erster Kontrollen,

b)

den vollständig kontrollierten Datensatz nach der Imputation.

Beide Datensätze enthalten die in Anhang I aufgeführten Variablen.

Beide Dateien sind im .csv-Format („comma separated variables“) vorzulegen. Der erste Eintrag einer jeden Datei besteht aus einer Kopfzeile mit den in Anhang I definierten Bezeichnungen der Variablen. Die nachfolgenden Einträge enthalten die einzelnen Werte dieser Variablen für jedes antwortende Unternehmen.


ANHANG V

FORMAT DES QUALITÄTSBERICHTS

1.   RELEVANZ

Durchführung der Erhebung und Umfang, in dem die Statistiken dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen.

Beschreibung und Klassifizierung der Nutzer,

individueller Bedarf der einzelnen Nutzergruppen,

Bewertung, ob und in welchem Umfang diesem Bedarf entsprochen wurde.

2.   GENAUIGKEIT

2.1.   Stichprobenfehler

Beschreibung des Stichprobenplans und der realisierten Stichprobe,

Beschreibung der Berechnung der endgültigen Gewichte einschließlich des Nonresponse-Modells und der verwendeten Hilfsvariablen,

verwendete Schätzfunktion, z. B. Horvitz-Thompson-Schätzfunktion,

Varianz der Schätzungen nach der Stichprobenschicht,

Software zur Varianzschätzung,

insbesondere sollte eine Beschreibung der verwendeten Hilfsvariablen oder Informationen vorgelegt werden, damit die endgültigen Gewichte bei Eurostat neu berechnet werden können, da diese Angaben für die Varianzschätzung benötigt werden,

im Falle einer Nonresponse-Analyse eine Beschreibung der Verzerrungen in der Stichprobe und in den Ergebnissen.

Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

Zahl der Unternehmen in der Auswahlgrundlage,

Zahl der Unternehmen in der Stichprobe.

Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, jedoch Zuordnung nach den beobachteten Unternehmensmerkmalen):

Variationskoeffizienten (1) für die folgenden Schlüsselstatistiken:

Gesamtzahl der Beschäftigten,

Gesamtzahl der Unternehmen, die Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben,

Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Unternehmen, die Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben, und der Gesamtzahl der Unternehmen,

Gesamtzahl der Unternehmen, die Weiterbildungskurse durchgeführt haben,

Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Unternehmen, die Weiterbildungskurse durchgeführt haben, und der Gesamtzahl der Unternehmen,

Gesamtzahl der Beschäftigten in Unternehmen, die Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben,

Gesamtzahl der Teilnehmer an Weiterbildungskursen,

Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Teilnehmer an Weiterbildungskursen und der Gesamtzahl der Beschäftigten,

Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Teilnehmer an Weiterbildungskursen und der Gesamtzahl der Beschäftigten in Unternehmen, die Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben,

Gesamtkosten der Weiterbildungskurse,

Gesamtzahl der Unternehmen, die Maßnahmen zur beruflichen Erstausbildung durchgeführt haben,

Gesamtzahl der Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Erstausbildung,

Gesamtkosten der beruflichen Erstausbildung,

Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Unternehmen, die Maßnahmen zur beruflichen Erstausbildung durchgeführt haben, und der Gesamtzahl der Unternehmen.

2.2.   Nichtstichprobenfehler

2.2.1.   Erfassungsfehler

Beschreibung des für die Stichprobenziehung verwendeten Registers und seiner Gesamtqualität,

im Register enthaltene Informationen und Häufigkeit der Registeraktualisierung,

Fehler aufgrund von Abweichungen zwischen der Auswahlgrundlage und der Zielpopulation sowie den Teilpopulationen (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifikationen),

zur Erlangung dieser Informationen angewandte Verfahren,

Hinweise zur Bearbeitung von Fehlklassifikationen.

Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, jedoch Zuordnung nach den beobachteten Unternehmensmerkmalen):

Zahl der Unternehmen,

Verhältnis zwischen der Zahl der Unternehmen, bei denen die beobachteten Schichten gleich den Stichprobenschichten sind, und der Zahl der Unternehmen in den Stichprobenschichten. Angabe, ob Änderungen der Tätigkeit berücksichtigt wurden.

2.2.2.   Messfehler

Soweit erforderlich, Bewertung der auf der Stufe der Datensammlung aufgetretenen Fehler, die zum Beispiel verursacht wurden durch:

das Fragebogendesign (Ergebnisse von Pre-Tests oder Laborverfahren; Befragungsstrategien) — Fragebogen ist beizufügen;

die Meldeeinheit/den Auskunftgeber (Reaktionen der Auskunftgeber):

Gedächtnisfehler,

Unaufmerksamkeit der Auskunftgeber,

Alters- oder Bildungseffekte usw.,

Fehler beim Ausfüllen der Formulare;

das Informationssystem des Auskunftgebers und die Verwendung von Verwaltungsunterlagen (Übereinstimmung zwischen dem Verwaltungs- und dem Erhebungskonzept, z. B. Bezugszeitraum, Verfügbarkeit von Einzeldaten);

die Methoden der Datensammlung (Vergleich verschiedener Datensammlungsmethoden);

Merkmale und Verhalten des Interviewers:

sozioökonomische Merkmale,

unterschiedliche Arten der Handhabung des Fragebogens,

unterschiedliche Arten der Unterstützung des Auskunftgebers,

besondere Studien oder Verfahren zur Bewertung dieser Fehler;

angewandte Verfahren zur Verringerung solcher Fehler,

ausführliche Kommentare zu Problemen mit dem Fragebogen insgesamt oder mit einzelnen Fragen (Kommentare zu allen Variablen);

Beschreibung und Bewertung der Maßnahmen, die getroffen wurden, um die hohe Qualität der „Teilnehmer“ zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine Angaben über „Veranstaltungen“ erhoben wurden.

2.2.3.   Verarbeitungsfehler

Beschreibung des Verfahrens der Dateneditierung:

Verarbeitungssystem und -werkzeug,

Fehler bei Codierung, Editierung, Gewichtung, Tabellierung usw.,

Qualitätskontrollen auf Makro-/Mikroebene,

Untergliederung der Berichtigungen und fehlerhaften Editierungen in fehlende Werten, Fehler und Anomalien.

2.2.4.   Nichtstichprobenfehler

Beschreibung der im Zusammenhang mit „Nachfassaktionen“ ergriffenen Maßnahmen,

Unit- und Item-Response-Quoten,

Bewertung des Unit-Nonresponse,

Bewertung des Item-Nonresponse,

ausführlicher Bericht über die Imputationsverfahren, einschließlich der angewandten Methoden zur Imputation und/oder Neugewichtung,

Hinweise zur Methodik und Ergebnisse der Nonresponse-Analyse oder anderer Methoden zur Bewertung der Nonresponse-Effekte.

Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, jedoch Zuordnung nach den beobachteten Unternehmensmerkmalen):

Unit-Response-Quoten (2),

Item-Response-Quoten (3) für folgende Angaben im Hinblick auf alle Auskunftgeber:

Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden, bezogen auf alle Auskunftgeber,

Gesamtarbeitskosten, bezogen auf alle Auskunftgeber;

Item-Response-Quoten für folgende Angaben im Hinblick auf Unternehmen, die Weiterbildungskurse anbieten:

Weiterbildungskurse nach spezifischen Altersgruppen, bezogen auf Unternehmen, die Weiterbildungskurse anbieten,

Gesamtzahl der Kursteilnehmer (Männer und Frauen), bezogen auf Unternehmen, die Weiterbildungskurse anbieten,

Gesamtzahl der in Weiterbildungskursen verbrachten Stunden (Männer und Frauen), bezogen auf Unternehmen, die Weiterbildungskurse anbieten,

Gesamtzahl der in internen und externen Weiterbildungskursen verbrachten Stunden, bezogen auf Unternehmen, die Weiterbildungskurse anbieten,

Gesamtkosten der Weiterbildungskurse, bezogen auf Unternehmen, die Weiterbildungskurse anbieten;

Item-Response-Quoten für folgende Angaben im Hinblick auf Unternehmen, die Maßnahmen zur beruflichen Erstausbildung anbieten:

Gesamtkosten der Erstausbildung, bezogen auf Unternehmen, die Erstausbildungsmaßnahmen anbieten.

3.   AKTUALITÄT UND FRISTGERECHTE LIEFERUNG

Tabellarische Übersicht über die Zeitpunkte, an denen jede der folgenden Projektphasen begonnen und geendet hat:

Datensammlung,

Versendung der Fragebogen,

Erinnerungsschreiben und Follow-up,

persönliche Befragungen,

Datenkontrolle und -editierung,

weitere Validierung und Imputation,

Nonresponse-Erhebung (je nach Bedarf),

Schätzungen,

Datenübermittlung an Eurostat,

Verbreitung der einzelstaatlichen Ergebnisse.

4.   ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT

Angabe, welche Ergebnisse an die Unternehmen versandt wurden oder noch werden,

Plan für die Verbreitung der Ergebnisse,

Kopie aller Methodikunterlagen zur den gelieferten Statistiken.

5.   VERGLEICHBARKEIT

Soweit erforderlich und angebracht, sollten die Länder Folgendes kommentieren:

Abweichungen vom europäischen Fragebogen,

die eventuelle Verknüpfung der Erhebung mit einer anderen nationalen Erhebung,

den Umfang, in dem die Erhebung mittels vorhandener Registerdaten durchgeführt wurde,

Definitionen und Empfehlungen.

6.   KOHÄRENZ

Vergleich der Statistiken für den gleichen Sachverhalt oder das gleiche Merkmal aus anderen Erhebungen oder Quellen,

Bewertung der Übereinstimmung der Zahl der Beschäftigten mit der strukturellen Unternehmensstatistik, bezogen auf NACE- und Größengruppen,

Bewertung der Übereinstimmung der Altersgruppenverteilung der Beschäftigten (A3a, A3b, A3c) mit anderen nationalen Datenquellen, bezogen auf NACE- und Größengruppen (falls vorhanden),

Bewertung der Übereinstimmung der Altersgruppenverteilung der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen (C2a, C2b, C2c) mit anderen nationalen Datenquellen, bezogen auf NACE- und Größengruppen (falls vorhanden).

Vorzulegende Tabellen (untergliedert nach NACE- und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan, jedoch Zuordnung nach den beobachteten Unternehmensmerkmalen):

Zahl der Beschäftigten nach der strukturellen Unternehmensstatistik (Code 16 11 0 der Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission (4)),

Zahl der Beschäftigten nach der CVTS3,

Prozentsatz der Abweichungen (SUS — CVTS3)/SUS,

Zahl der Beschäftigten in jeder der Altersgruppen A3a, A3b und A3c,

Zahl der Beschäftigten nach anderer Quelle in jeder der Altersgruppen,

Prozentsatz der Abweichungen (A3x — andere nationale Quelle A3x)/A3x (wobei x = a, b, c),

Zahl der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen in jeder der Altersgruppen C2a, C2b und C2c,

Zahl der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen nach anderer Quelle in jeder der Altersgruppen,

Prozentsatz der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen (C2x — andere nationale Quelle C2x)/C2x (wobei x = a, b, c).

7.   AUFWAND UND NUTZEN

Analyse des Aufwands und Nutzens auf nationaler Ebene, bei der zum Beispiel Folgendes berücksichtigt wird:

durchschnittlicher Zeitaufwand für die Beantwortung der einzelnen Fragebogen,

problematische Fragen und Variablen,

Variablen, die für die Beschreibung von Weiterbildungsmaßnahmen auf nationaler Ebene am nützlichsten/am wenigsten nützlich waren,

geschätzter oder tatsächlicher Grad der Zufriedenheit der Datennutzer auf nationaler Ebene,

unterschiedlich hoher Aufwand für kleine und große Unternehmen,

zur Verringerung des Aufwands unternommene Anstrengungen.


(1)  Der Variationskoeffizient ist das Verhältnis der Quadratwurzel der Varianz der Schätzfunktion zum Erwartungswert. Zu seiner Schätzung dient das Verhältnis der Quadratwurzel der Schätzung der Stichprobenvarianz zum Erwartungswert. Bei der Schätzung der Stichprobenvarianz sind der Stichprobenplan und Änderungen der Schichten zu berücksichtigen.

(2)  Die Unit-Response-Quote ist das Verhältnis der Zahl der Auskunftgeber innerhalb der Auswahlgrundlage zur Zahl der an die ausgewählte Gesamtheit versandten Fragebogen.

(3)  Die Item-Response-Quote für eine Variable ist das Verhältnis der Zahl der verfügbaren Daten zur Zahl der verfügbaren und fehlenden Daten (gleich der Zahl der Auskunftgeber in der Auswahlgrundlage).

(4)  ABl. L 344 vom 18.12.1998, S. 49. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1670/2003 (ABl. L 244 vom 29.9.2003, S. 74).