14.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 354/50


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 13. Dezember 2006

zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in Kanada, Neuseeland und in den Vereinigten Staaten von Amerika

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6441)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2006/925/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/556/EWG des Rates vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihrer Einfuhr aus Drittländern (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten in Drittländern (2) dürfen die Mitgliedstaaten nur Embryonen aus Drittländern einführen, wenn sie von in den Listen derselben Entscheidung aufgeführten Embryo-Entnahmeeinheiten entnommen, aufbereitet und gelagert worden sind.

(2)

Kanada hat die Anfügung einer neuen Embryo-Erzeugungseinheit an die dieses Land betreffenden Einträge der Liste beantragt.

(3)

Neuseeland hat die Änderung des Namens einer für dieses Land eingetragenen Einheit beantragt.

(4)

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben einzelne Änderungen betreffend bestimmte für dieses Land eingetragene Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten beantragt.

(5)

Kanada, Neuseeland und die Vereinigten Staaten von Amerika haben Garantien gegeben, dass die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 89/556/EWG erfüllt sind, und die betreffenden Embryo-Entnahmeeinheiten sind von den Veterinärdiensten dieser Länder amtlich für Ausfuhren in die Gemeinschaft zugelassen worden.

(6)

Die Entscheidung 92/452/EWG ist daher entsprechend zu ändern.

(7)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.

Artikel 2

Diese Entscheidung gilt ab dem dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 13. Dezember 2006

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 302 vom 19.10.1989, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/60/EG der Kommission (ABl. L 31 vom 3.2.2006, S. 24).

(2)  ABl. L 250 vom 29.8.1992, S. 40. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/706/EG (ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 40).


ANHANG

Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird wie folgt geändert:

a)

Die folgende Zeile für Kanada wird eingefügt:

„CA

 

E1567 (IVF)

 

IND Lifetech Inc

1629 Fosters Way

Delta, British Columbia V3M 6S7

Dr Richard Rémillard“

b)

Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. NZEB11 in Neuseeland erhält folgende Fassung:

„NZ

 

NZEB11

 

IVP International (NZ) Ltd

PO Box 23026

Hamilton

Dr Rob Courtney

Dr William Hancock“

c)

Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 02TX107 E1428 in den Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:

„US

 

02TX107 E1428

 

OvaGenix

4700 Elmo Weedon RD #103

College Station, TX 77845

Dr Stacy Smitherman“

d)

Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 99TX104 E874 in den Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:

„US

 

99TX104 E874

 

Ultimate Genetics/Camp Cooley,

Rt 3, Box 745

Franklin, TX 77856

Dr Joe Oden

Dr Dan Miller“

e)

Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 96TX088 E928 in den Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:

„US

 

96TX088 E928

 

Ultimate Genetics/Normangee

41402 OSR

Normangee, TX 77871

Dr Joe Oden

Dr Dan Miller“

f)

Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 91TX012 E948 in den Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:

„US

 

91TX012 E948

 

Veterinary Reproductive Services

8225 FM 471 South Castroville,

TX 78009

Dr Sam Castleberry“