25.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 131/38


VERORDNUNG (EG) Nr. 783/2005 DER KOMMISSION

vom 24. Mai 2005

zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik (1), insbesondere Artikel 1 Absatz 5 und Artikel 6 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Maßnahmen festlegen.

(2)

Nach Artikel 6 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 kann die Kommission die Spezifikationen in den Anhängen anpassen.

(3)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission wird eine Änderung der statistischen Nomenklatur in Anhang I und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 vorgenommen. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird jetzt an diese Änderung angepasst.

(4)

Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird entsprechend geändert.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm, der durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates (2) eingesetzt wurde —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird der Abschnitt 2 durch die Fassung des Anhangs dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Mai 2005

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 332 vom 9.12.2003, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15).

(2)  ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.


ANHANG

„ANHANG II

ABSCHNITT 2

Abfallkategorien

Für folgende Abfallkategorien sind für die Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren nach Abschnitt 8 Nummer 2 Statistiken zu erstellen:

Verbrennung

Nummer des Postens

EAK-Stat/3. Fassung

Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall

Code

Bezeichnung

1

01 + 02 + 03

Chemische Abfälle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle)

Ungefährlich

2

01 + 02 + 03 ausgenommen 01.3

Chemische Abfälle, ausgenommen gebrauchte Öle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle)

Gefährlich

3

01.3

Gebrauchte Öle

Gefährlich

4

05

Medizinische und biologische Abfälle

Ungefährlich

5

05

Medizinische und biologische Abfälle

Gefährlich

6

07.7

PCB-haltige Abfälle

Gefährlich

7

10.1

Hausmüll und ähnliche Abfälle

Ungefährlich

8

10.2

Gemischte und undifferenzierte Materialien

Ungefährlich

9

10.2

Gemischte und undifferenzierte Materialien

Gefährlich

10

10.3

Sortierrückstände

Ungefährlich

11

10.3

Sortierrückstände

Gefährlich

12

11

Gewöhnliche Schlämme

Ungefährlich

13

06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13

Sonstige Abfälle

(Metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle + ausrangierte Geräte + tierische und pflanzliche Abfälle + mineralische Abfälle + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Ungefährlich

14

06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 ausgenommen 07.7

Sonstige Abfälle

(Metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle, ausgenommen PCB-haltige Abfälle + ausrangierte Geräte + tierische und pflanzliche Abfälle + mineralische Abfälle + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Gefährlich


Verfahren, die zur Verwertung führen können

(energetische Verwertung ausgenommen)

Nummer des Postens

EAK-Stat/3. Fassung

Gefährlicher/ Ungefährlicher Abfall

Code

Bezeichnung

1

01.3

Gebrauchte Öle

Gefährlich

2

06

Metallische Abfälle

Ungefährlich

3

06

Metallische Abfälle

Gefährlich

4

07.1

Glasabfälle

Ungefährlich

5

07.1

Glasabfälle

Gefährlich

6

07.2

Papier- und Pappeabfälle

Ungefährlich

7

07.3

Gummiabfälle

Ungefährlich

8

07.4

Kunststoffabfälle

Ungefährlich

9

07.5

Holzabfälle

Ungefährlich

10

07.6

Textilabfälle

Ungefährlich

11

09 ausgenommen 09.11, 09.3

Tierische und pflanzliche Abfälle

(ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)

Ungefährlich

12

09.11

Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen

Ungefährlich

13

09.3

Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist

Ungefährlich

14

12

Mineralische Abfälle

Ungefährlich

15

12

Mineralische Abfälle

Gefährlich

16

01 + 02 + 03 + 05 + 08 + 10 + 11 + 13

Sonstige Abfälle

(Zusammengesetzte chemische Abfälle + chemische Reaktionsrückstände + sonstige chemische Abfälle + medizinische und biologische Abfälle + ausrangierte Geräte + gemischte gewöhnliche Abfälle + gewöhnliche Schlämme + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Ungefährlich

17

01 + 02 + 03 + 05 + 07.5 + 07.7 + 08 + 10 + 11 + 13 ausgenommen 01.3

Sonstige Abfälle

(Zusammengesetzte chemische Abfälle, ausgenommen gebrauchte Öle + chemische Reaktionsrückstände + sonstige chemische Abfälle + medizinische und biologische Abfälle + Holzabfälle + PCB-haltige Abfälle + ausrangierte Geräte + gemischte gewöhnliche Abfälle + gewöhnliche Schlämme + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Gefährlich


Beseitigung (anders als durch Verbrennung)

Nummer des Postens

EAK-Stat/3. Fassung

Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall

Code

Bezeichnung

1

01 + 02 + 03

Chemische Abfälle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle)

Ungefährlich

2

01 + 02 + 03 ausgenommen 01.3

Chemische Abfälle, ausgenommen gebrauchte Öle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle)

Gefährlich

3

01.3

Gebrauchte Öle

Gefährlich

4

09 ausgenommen 09.11, 09.3

Tierische und pflanzliche Abfälle

(ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)

Ungefährlich

5

09.11

Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und –erzeugnissen

Ungefährlich

6

09.3

Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist

Ungefährlich

7

10.1

Hausmüll und ähnliche Abfälle

Ungefährlich

8

10.2

Gemischte und undifferenzierte Materialien

Ungefährlich

9

10.2

Gemischte und undifferenzierte Materialien

Gefährlich

10

10.3

Sortierrückstände

Ungefährlich

11

10.3

Sortierrückstände

Gefährlich

12

11

Gewöhnliche Schlämme

Ungefährlich

13

12

Mineralische Abfälle

Ungefährlich

14

12

Mineralische Abfälle

Gefährlich

15

05 + 06 + 07 + 08 + 13

Sonstige Abfälle

(Medizinische und biologische Abfälle + metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle + ausrangierte Geräte + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Ungefährlich

16

05 + 06 + 07 + 08 + 13

Sonstige Abfälle

(Medizinische und biologische Abfälle + metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle + ausrangierte Geräte + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Gefährlich“