29.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 312/55


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 14. November 2005

über vorrangige Aktionen zur Stärkung der Zusammenarbeit im europäischen Archivwesen

(2005/835/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 151 Absatz 5 zweiter Gedankenstrich,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen vom 14. November 1991 betreffend das Archivwesen (1) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 1994 zur verstärkten Zusammenarbeit im Archivwesen (2) haben erste Fortschritte bei der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Archivwesen ermöglicht.

(2)

In der Entschließung des Rates vom 6. Mai 2003 zum Archivwesen in den Mitgliedstaaten (3) wurden die Bedeutung der Archive für das Verständnis der Geschichte und der Kultur Europas und ihr Beitrag zum Funktionieren der Demokratie im Rahmen der EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004 hervorgehoben.

(3)

Die Gemeinschaft hat sich in interdisziplinären Gremien unter Beteiligung der öffentlichen Verwaltungen, der einzelstaatlichen Archivdienste und von Vertretern aus Wirtschaft und Forschung mit den Problemen der Verwaltung, Archivierung, Aufbewahrung und Konsultation maschinenlesbarer Daten befasst.

(4)

Der Rat hat in seiner Entschließung vom 6. Mai 2003 die Auffassung vertreten, dass die Anwendungen und Lösungen der Informations- und Kommunikationstechnologie im Bereich des Archivwesens weiterentwickelt werden müssen.

(5)

Die Kommission unterstreicht die von den EU-Organen im speziellen Bereich der Filmarchive in Europa geleistete Arbeit, einschließlich der Entschließung des Rates vom 24. November 2003 zur Hinterlegung von Kinofilmen in der Europäischen Union (4) und der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Filmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriezweige, die noch vor Ende 2005 angenommen wird.

(6)

In seiner Entschließung vom 6. Mai 2003 hat der Rat die Kommission ferner ersucht, einen Bericht über die gegenwärtige Lage und die künftige Entwicklung der Archive in der erweiterten Europäischen Union vorzulegen. Dieser von einer Gruppe von Experten aus den Mitgliedstaaten fertig gestellte und im Februar 2005 (5) angenommene „Bericht über die Archive in der erweiterten Europäischen Union“ stellt eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung der Archive in Europa dar. Er enthält auf Bitte des Rates Vorschläge für konkrete Aktionen und Leitlinien für eine Intensivierung der Zusammenarbeit im Archivwesen auf europäischer Ebene —

EMPFIEHLT:

A.

Eine Europäische Archivgruppe aus von den Mitgliedstaaten und den EU-Organen benannten Experten sollte die Zusammenarbeit und Koordinierung in allgemeinen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Archivwesen und Folgemaßnahmen zu den im „Bericht über die Archive in der erweiterten Europäischen Union“ vom Februar 2005 genannten Arbeiten, insbesondere zu den unter Buchstabe B dieser Empfehlung genannten vorrangigen Maßnahmen, gewährleisten. Die Europäische Archivgruppe sollte gegebenenfalls auch mit anderen einschlägigen europäischen Netzen, wie der Gruppe der nationalen Vertreter für die Digitalisierung und dem „European Bureau of Library, Information and Documentation“ (EBLIDA), zusammenarbeiten.

B.

Folgende Maßnahmen betreffend das Archivwesen:

1.

Erhalt von und Verhütung von Schäden an Archiven in Europa:

Entwicklung eines Modell-Aktionsplans durch die Europäische Archivgruppe zur Vermeidung von Schäden an Dokumenten und Archiven durch Naturkatastrophen oder andere Schadensfälle;

Förderung unionsweiter Aktionen durch die Europäische Archivgruppe zur Erhaltung und Restaurierung von beschädigten Dokumenten und Archiven;

Festlegung und Förderung — durch die Nationalarchive der Mitgliedstaaten und die Archivdienste der EU-Organe — von Normen und Spezifikationen für die Errichtung neuer Zweckbauten für Archive.

2.

Verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit auf europäischer Ebene bei elektronischen Dokumenten und Archiven, u. a. im Rahmen des Arbeitsplans des Rates im Bereich der Kultur, insbesondere in Bezug auf die Digitalisierung (6):

Intensivierung der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erhaltung der Authentizität, langfristige Aufbewahrung und Zugänglichkeit elektronischer Dokumente und Archive insbesondere durch Aktualisierung und Ausweitung der derzeitigen Anforderungen für die Schaffung von elektronischen Schrift- und Archivgutverwaltungssystemen wie MoReq (Model requirements for electronic documents and archives management systems) für eine bessere Verwaltung des öffentlichen Sektors und Weiterführung des DLM (7)-Forums über elektronische Dokumente und Archive.

3.

Einrichtung und Betreuung eines Internet-Portals für Dokumente und Archive in Europa als Priorität:

Bereitstellung eines Internet-Portals durch die Nationalarchive der Mitgliedstaaten und die Archivdienste der EU-Organe, um einen leichteren und grenzüberschreitenden Zugang zu Dokumenten und Archiven der Mitgliedstaaten und der EU-Organe zu ermöglichen. Dieses Internet-Portal könnte sich entweder auf einem Server der Europäischen Union befinden oder vom Nationalarchiv eines Mitgliedstaats betreut werden.

4.

Stärkung bewährter Verfahren im Hinblick auf nationale und europäische Rechtsvorschriften für die Verwaltung von und den Zugang zu Dokumenten und Archiven. Die Nationalarchive der Mitgliedstaaten und die Archivdienste der EU-Organe sollten

neue Rechtsetzungsvorschläge in diesem Bereich, die in den Mitgliedstaaten verabschiedet werden, überwachen, um bewährten Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die Verwaltung von und den Zugang zu Dokumenten und Archiven, Geltung zu verschaffen;

die Daten über Rechtsvorschriften im Archivbereich und andere damit verbundene Rechtsvorschriften auf nationaler und europäischer Ebene verknüpfen sowie die Abfrage durch Einrichtung einer Datenbank zur Förderung der Verbreitung dieser Rechtsvorschriften vereinfachen. Diese Datenbank könnte sich entweder auf einem Server der Europäischen Union befinden oder vom Nationalarchiv eines Mitgliedstaats betreut werden. Es ist ratsam, die Arbeiten im Rahmen des europäischen Rechtsdatenprojekts, das vom europäischen Büro des Internationalen Archivrates (EURBICA) gefördert wird, zu berücksichtigen, wie dies im „Bericht über die Archive in der erweiterten Europäischen Union“ (vorrangige Aktion 4.2) nahe gelegt wird.

5.

Ausarbeitung von Maßnahmen zum Schutz vor Diebstahl von Archivgut:

Entwicklung eines Aktionsplans und einheitlicher Leitlinien durch die Nationalarchive der Mitgliedstaaten, die einen Informationsaustausch und die Anwendung bewährter Verfahren zur Bekämpfung des Diebstahls von Archivdokumenten und zur Wiederbeschaffung entwendeter Archivbestände ermöglichen.

C.

Die Mitgliedstaaten und die EU-Organe sollten gemeinsam die Umsetzung der im „Bericht über die Archive in der erweiterten Europäischen Union“ vom Februar 2005 dargelegten und unter Buchstabe B dieser Empfehlung genannten vorrangigen Maßnahmen fördern. Bei der Umsetzung dieser vorrangigen Maßnahmen wird den Arbeiten der im Rahmen der EBNA (European Board of National Archivists) eingesetzten Gruppen Rechnung getragen, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Erhaltung von Archiven und die Einführung eines europäischen Informationszugangsportals. Die Annahme dieser Empfehlung und die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordern als solche keine neuen Haushaltsmittel der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten. Soweit möglich wird sich die Europäische Union im Einklang mit den einschlägigen Verfahren bemühen, im Rahmen bestehender Programme Vorhaben zur Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen.

D.

Spätestens drei Jahre nach Veröffentlichung dieser Empfehlung legt die Europäische Archivgruppe einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der unter Buchstabe B genannten vorrangigen Maßnahmen vor.

Geschehen zu Brüssel am 14. November 2005.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

T. JOWELL


(1)  ABl. C 314 vom 5.12.1991, S. 2.

(2)  ABl. C 235 vom 23.8.1994, S. 3.

(3)  ABl. C 113 vom 13.5.2003, S. 2.

(4)  ABl. C 295 vom 5.12.2003, S. 5.

(5)  KOM(2005) 52 endg.

(6)  Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan im Bereich der Kultur 2005—2006 (Dok. 13839/04).

(7)  DLM = Document Lifecycle Management (Verwaltung des Dokumenten-Lebenszyklus).