25.1.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 21/8


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 11. Januar 2005

zur Ernennung des Europäischen Bürgerbeauftragten

(2005/46/EG, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 195,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 107d,

unter Hinweis auf den Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1), geändert durch den Beschluss 2002/262/EG, EKGS, Euratom (2),

gestützt auf Artikel 194 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen (3),

in Kenntnis des Ergebnisses der Abstimmung im Plenum am 11. Januar 2005 —

BESCHLIESST:

Herr Nikiforos DIAMANDOUROS wird zum Europäischen Bürgerbeauftragten ernannt.

Geschehen zu Straßburg am 11. Januar 2005.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Josep BORRELL FONTELLES


(1)  ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.

(2)  ABl. L 92 vom 9.4.2002, S. 13.

(3)  ABl. C 213 vom 25.8.2004, S. 9.