25.1.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 21/8 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 11. Januar 2005
zur Ernennung des Europäischen Bürgerbeauftragten
(2005/46/EG, Euratom)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 195,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 107d,
unter Hinweis auf den Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1), geändert durch den Beschluss 2002/262/EG, EKGS, Euratom (2),
gestützt auf Artikel 194 seiner Geschäftsordnung,
unter Hinweis auf den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen (3),
in Kenntnis des Ergebnisses der Abstimmung im Plenum am 11. Januar 2005 —
BESCHLIESST:
Herr Nikiforos DIAMANDOUROS wird zum Europäischen Bürgerbeauftragten ernannt.
Geschehen zu Straßburg am 11. Januar 2005.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Josep BORRELL FONTELLES
(1) ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.
(2) ABl. L 92 vom 9.4.2002, S. 13.
(3) ABl. C 213 vom 25.8.2004, S. 9.