21.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 373/7


VERORDNUNG (EG) Nr. 2183/2004 DES RATES

vom 6. Dezember 2004

zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Bei der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 (2) hat der Rat festgelegt, dass diese für die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/1998 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro (3) gilt.

(2)

Es ist indessen von Bedeutung, dass die Bestimmungen über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen gemeinschaftsweit einheitlich sind, und es sollten zu diesem Zweck die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 wird auf die Mitgliedstaaten ausgeweitet, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/98 sind.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. HOOGERVORST


(1)  Stellungnahme vom 1. April 2004 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

(3)  ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2596/2000 (ABl. L 300 vom 29.11.2000, S. 2).