29.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 326/27


VERORDNUNG (EG) Nr. 1878/2004 DER KOMMISSION

vom 28. Oktober 2004

zur Abweichung von der Verordnung 136/66/EWG des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 2261/84 des Rates hinsichtlich der Festsetzung der Olivenerträge und der Olivenölerträge in Zypern, Malta und Slowenien

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Vertrag über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei,

gestützt auf die Akte über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei, insbesondere auf Artikel 41 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 2261/84 des Rates vom 17. Juli 1984 mit Grundregeln für die Gewährung der Erzeugungsbeihilfe für Olivenöl und für die Olivenölerzeugerorganisationen (1) werden die Olivenerträge und die Ölerträge nach Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung Nr. 136/66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette (2) auf der Grundlage der von den Erzeugermitgliedstaaten übermittelten Angaben für homogene Erzeugungsgebiete festgesetzt.

(2)

Für Zypern, Malta und Slowenien dürften die statistischen Ergebnisse in Anbetracht des geringen Produktionsniveaus nur für eine einzige Erzeugungsregion anhand einer kleinen Probe ermittelt werden, die zuverlässige Rückschlüsse auf die in diesen Ländern erzeugten Mengen nicht zulassen wird. Die sich ergebenden Werte wären somit inkohärent und zu Kontrollzwecken nicht verwendbar.

(3)

Um einen erheblichen Verwaltungsaufwand für Zypern, Malta und Slowenien bei der Anwendung des Verfahrens zur Schätzung der Erträge nur für das Wirtschaftsjahr 2004/05 zu vermeiden, das sowieso nur ein unzulängliches Ergebnis hätte, ist von Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung Nr. 136/66/EWG und Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 2261/84 abzuweichen und sind für diese Mitgliedstaaten und dieses Wirtschaftsjahr keine Olivenerträge und Olivenölerträge festzusetzen.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Fette —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für das Wirtschaftsjahr 2004/05 finden Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung Nr. 136/66/EWG und Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 2261/84 keine Anwendung in Zypern, Malta und Slowenien.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. Oktober 2004

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 208 vom 3.8.1984, S. 3. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1639/98 (ABl. L 210 vom 28.7.1998, S. 38).

(2)  ABl. 172 vom 30.9.1966, S. 3025/66. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 865/2004 (ABl. L 161 vom 30.4.2004, S. 97).