32003D0461

2003/461/GASP: Beschluss 2003/461/GASP des Rates vom 20. Juni 2003 zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP betreffend Birma/Myanmar

Amtsblatt Nr. L 154 vom 21/06/2003 S. 0116 - 0123


Beschluss 2003/461/GASP des Rates

vom 20. Juni 2003

zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP betreffend Birma/Myanmar

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2003/297/GASP vom 28. April 2003 betreffend Birma/Myanmar(1), insbesondere auf die Artikel 8 und 9 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 9 des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP wurde die Ausweitung bestimmter darin vorgesehener Sanktionen sowie das Verbot des Artikels 2 Absatz 2 jenes Gemeinsamen Standpunkts bis zum 29. Oktober 2003 ausgesetzt, soweit der Rat nichts anderes beschließt.

(2) In Anbetracht der weiteren Verschlechterung der politischen Lage in Birma/Myanmar, insbesondere der Verhaftung von Aung San Suu Kyi und weiterer führender Mitglieder der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), sowie der Schließung der NLD-Büros hat der Rat beschlossen, das Verbot der Visumerteilung sowie das Einfrieren von Guthaben auszuweiten, um weitere Mitglieder des Militärregimes, die Streit- und Sicherheitskräfte, die wirtschaftlichen Interessen des Militärregimes und sonstige mit dem Militärregime verbundene Personen, Gruppen, Unternehmen oder Einrichtungen, die politische Maßnahmen, die den Übergang von Birma/Myanmar zur Demokratie verhindern, konzipieren, durchführen oder daraus Nutzen ziehen, sowie deren Familien und ihnen nahe stehende Personen zu erfassen. Zudem hat der Rat beschlossen, das Verbot der Gewährung technischer Ausbildung oder Hilfe an Birma/Myanmar im Zusammenhang mit der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder dem Einsatz von Waffen, Munition und militärischer Ausrüstung durchzusetzen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP enthaltene Verzeichnis der Personen wird durch das im Anhang enthaltene Verzeichnis ersetzt.

Artikel 2

Die in Artikel 9 Buchstabe b) vorgesehene Aussetzung des Artikels 2 Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2003/297/GASP wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juni 2003.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. Papandreou

(1) ABl. L 106 vom 29.4.2003, S. 36.

ANHANG

Verzeichnis der Personen nach Artikel 1

A. Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B. Ehemalige Mitglieder des SLORC und des SPDC

1. Generalleutnant Phone Myint (5.1.1931)

2. Generalleutnant Aung Ye Kyaw (12.12.1930)

3. Generalleutnant Chit Swe (18.1.1932)

4. Generalleutnant Mya Thin (31.12.1931)

5. Generalleutnant Kyaw Ba (7.6.1932)

6. Generalleutnant Tun Kyi (1.5.1938)

7. Generalleutnant Myo Nyunt (30.9.1930)

8. Generalleutnant Maung Thint (25.8.1932)

9. Generalleutnant Aye Thoung (13.3.1930)

10. Generalleutnant Kyaw Min (22.6.1932, Hanzada)

11. Generalleutnant Maung Hla

12. Generalmajor Soe Myint

13. Käpitän zur See Nyunt Thein

14. Generalmajor Kyaw Than (14.6.1941, Bago)

C. Regionale Befehlshaber

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D. Stellvertretende regionale Befehlshaber

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E. Weitere Befehlshaber, zuständig für Staaten/Provinzen

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F. Minister

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

G. Stellvertretende Minister

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H. Ehemalige Regierungsmitglieder

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I. Weitere Amtsträger im Fremdenverkehrsbereich

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J. Höhere Offiziere im Verteidigungsministerium

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K. Mitglieder des Amts des Chefs der militärischen Aufklärung (OCMI)

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L. Offiziere der Streitkräfte in Führungsposition bei Strafvollzug und Polizei

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M. United Solidarity and Development Association (USDA)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N. Personen, die Nutzen aus der Wirtschaftspolitik der Regierung ziehen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

O. Staatliche Wirtschaftsunternehmen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>