Berichtigung der Entscheidung Nr. 1346/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG hinsichtlich Seehäfen, Binnenhäfen und intermodaler Terminals sowie des Vorhabens Nummer 8 in Anhang III (ABl. L 185 vom 6.7.2001)
Amtsblatt Nr. L 288 vom 01/11/2001 S. 0053 - 0053
Berichtigung der Entscheidung Nr. 1346/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG hinsichtlich Seehäfen, Binnenhäfen und intermodaler Terminals sowie des Vorhabens Nummer 8 in Anhang III (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 185 vom 6. Juli 2001) Seite 7, Anhang (Anhang der Entscheidung Nr. 1692/96/EG): Die Karten, die die Abschnitte 4 und 5 des Anhangs I illustrieren, sind wie folgt zu berichtigen: 1) ABSCHNITT 4: Netz der Binnenwasserstraßen und Binnenhäfen a) Binnenwasserstraßen: - Karte 4.0 Der unterbrochene Strich zu "Geplant" soll eine blaue gepunktete Linie sein. - Karten 4.2, 4.4 und 4.5 Der Strich zu "Bestehend" und die gepunktete Linie zu "Geplant" sollen blau sein. b) Eisenbahnen/Straßen: Alle Karten (4.0, 4.1A, 4.1B, 4.2, 4.3, 4.4 und 4.5) Der Strich bezüglich "Eisenbahnen" soll violett und der Strich bezüglich "Straßen" soll gelb sein. 2) ABSCHNITT 5: Seehäfen - Kategorie A a) Binnenwasserstraßen: Karten 5.0, 5.2, 5.3 und 5.5 Der Strich zu "Bestehend" und die gepunktete Linie zu "Geplant" sollen blau sein. b) Häfen: - Karten 5.0, 5.1 und 5.3 Die Farben der Symbole über "See" bzw. "See/Binnen" sind umzutauschen. - Karte 5.4 Das Symbol zu "See" soll blau sein. Das Wort "See/Binnen" sowie sein blaues Symbol sind zu streichen. - Karte 5.5 Das Wort "See/Binnen" sowie sein rotes Symbol sind zu streichen. c) Eisenbahnen/Straßen: Karte 5.2 Der Strich bezüglich "Eisenbahnen" soll violett und der Strich bezüglich "Straßen" soll gelb sein.