31999R1556

Verordnung (EG) Nr. 1556/1999 des Rates vom 12. Juli 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 47/1999 über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Taiwan

Amtsblatt Nr. L 184 vom 17/07/1999 S. 0001 - 0002


VERORDNUNG (EG) Nr. 1556/1999 DES RATES

vom 12. Juli 1999

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 47/1999 über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Taiwan

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Anlage A zum Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 47/1999(1) sind zusätzliche Hoechstmengen für bestimmte Waren der Kategorie 28 festgelegt.

(2) Es wurde festgestellt, daß die Hoechstmengen für die vorgenannten Waren geringer sind als die Mengen, die 1998 tatsächlich aus Taiwan ausgeführt wurden.

(3) In der Zeit von 1999 bis 2001 sollte der Zugang von Textilwaren mit Ursprung in Taiwan zum Gemeinschaftsmarkt nicht begrenzter sein als der tatsächliche Zugang im Jahre 1998.

(4) Im Interesse der Klarheit, der Transparenz und der Rechtssicherheit sollte diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und Anwendung finden -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anlage A zum Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 47/1999 wird durch den Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt bis 31. Dezember 2001.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

S. NIINISTÖ

(1) ABl. L 12 vom 16.1.1999, S. 1.

ANHANG

"Anlage A

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