Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 1238/1999 des Rates vom 14. Juni 1999 zur Einbeziehung der Tagegeldsätze für Dienstreisen nach Österreich, Finnland und Schweden in Artikel 13 des Anhangs VII zum Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften betreffend die Tagegelder für Dienstreisen innerhalb des europäischen Gebiets der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Amtsblatt Nr. L 150 vom 17/06/1999 S. 0001 - 0002
VERORDNUNG (EG, EGKS, EURATOM) Nr. 1238/1999 DES RATES vom 14. Juni 1999 zur Einbeziehung der Tagegeldsätze für Dienstreisen nach Österreich, Finnland und Schweden in Artikel 13 des Anhangs VII zum Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften betreffend die Tagegelder für Dienstreisen innerhalb des europäischen Gebiets der Mitgliedstaaten der Europäischen Union DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 283, auf Vorschlag der Kommission nach Stellungnahme des Statutsbeirats(1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2), nach Stellungnahme des Gerichtshofs(3), nach Stellungnahme des Rechnungshofs(4), in der Erwägung, daß die Tagegeldsätze für Dienstreisen nach Österreich, Finnland und Schweden in Artikel 13 des Anhangs VII zum Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften(5) einzubeziehen sind - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 13 des Anhangs VII zum Statut wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Buchstabe a) wird folgender Text in die Tabelle eingefügt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2. In Absatz 2 Satz 1 werden folgende Gedankenstriche eingefügt: - 94,37 EUR für Österreich - 144,05 EUR für Finnland - 144,05 EUR für Schweden Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 14. Juni 1999. Im Namen des Rates Der Präsident K.-H. FUNKE (1) ABl. C 152 vom 1.6.1999, S. 5. (2) Stellungnahme vom 7. Mai 1999 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) Stellungnahme vom 12. Mai 1999. (4) Stellungnahme vom 29. April 1999. (5) Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 620/1999 (ABl. L 78 vom 24.3.1999, S. 1).