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Programm Odysseus: Jahresprogramm 1998

Amtsblatt Nr. C 169 vom 04/06/1998 S. 0015 - 0019


PROGRAMM ODYSSEUS: JAHRESPROGRAMM 1998 (98/C 169/12) (Text von Bedeutung für den EWR)

1. Grundzüge des Programms

Am 19. März 1998 hat der Rat das Programm Odysseus für Ausbildung, Austauschmaßnahmen und Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Überschreiten der Außengrenzen angenommen (ABl. L 99 vom 31.3.1998). Es richtet sich an die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union; nach Maßgabe seiner Ziele können auch Drittländer, insbesondere die beitrittswilligen Länder, beteiligt werden.

Das Programm erstreckt sich auf den Zeitraum 1998 bis 2002. Als finanzieller Bezugsrahmen wurde ein Betrag von 12 Millionen ECU festgelegt.

Mit dem Programm werden drei Ziele verfolgt:

1. Zunächst soll die praktische Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die für die Umsetzung der Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Überschreiten der Außengrenzen zuständig sind, auf mehrere Jahre gesichert werden. Ein langfristiger Ansatz ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Programms, da etwaige Anpassungen an neue Rechtsvorschriften, Verfahren und Techniken den zeitlichen Rahmen von Jahresprogrammen sprengen.

2. Sodann ist ein inhaltlich kohärentes Programm auszuarbeiten, das die verschiedenen Elemente einer breit angelegten Kooperationspolitik umfaßt und die Durchführung von Ausbildungs- und Austauschmaßnahmen für Beamte vorsieht. Sie können nur die nötige Wirkung entfalten, wenn drei Voraussetzungen erfuellt sind:

- Abgrenzung der verschiedenen Zuständigkeitsebenen: Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, daß die im Programm Odysseus beschriebenen und auf Unionsebene umgesetzten Vorhaben andere - hauptsächlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallende - Maßnahmen, insbesondere die Grundausbildung von Beamten, ergänzen;

- Begleitung der Zusammenarbeit durch die Entwicklung von Hilfsmitteln auf der Grundlage einschlägiger Studien und Forschungsarbeiten, Verbreitung von Informationen mit dem Ziel einer effektiveren Zusammenarbeit;

- Bewertung: Voraussetzung hierfür ist eine genaue Beschreibung der Ziele und der einzusetzenden Mittel. Bei der Zielsetzung muß auch die Kohärenz zwischen dem Bedarf und den Programminhalten deutlich werden. Neue Maßnahmen dürfen deshalb nur eingeleitet werden, wenn die Bewertung vorangegangener gleichartiger Maßnahmen umfassend berücksichtigt ist.

3. Schließlich ist eine Öffnung gegenüber Drittländern und vor allem gegenüber beitrittswilligen Ländern anzustreben, auf die sich die Kooperationsmaßnahmen vorrangig richten. Sie sollen Gelegenheit erhalten, sich mit dem Rechtsbestand der Union in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Überschreiten der Außengrenzen vertraut zu machen.

Zur Verwirklichung dieser Ziele werden aus dem Programm Initiativen öffentlicher und privater Einrichtungen gefördert, die auf Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Überschreiten der Außengrenzen abstellen. Im Rahmen einer jährlichen Planung wählt der Verwaltungsausschuß entsprechende Vorhaben aus. Dabei achtet er auf größtmögliche Transparenz. Durch die Heranziehung von Sachverständigen wird eine strenge Auswahl gewährleistet. Damit kann die Kommission in sich schlüssige Programmvorschläge unterbreiten.

Die Kommission hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung bei der Programmverwaltung nach Möglichkeit Größenvorteile zu nutzen. So läßt sich das Programm Sherlock ohne die geringste inhaltliche Änderung in das Programm Odysseus eingliedern. Auf diese Weise lassen sich die Programmziele im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Verwendung falscher Ausweisdokumente besser mit dem übergreifenden Ziel der Kontrolle der Außengrenzen und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung koordinieren. Schließlich vereinfacht sich dadurch auch die Verwaltung, da nur noch ein einziger Verwaltungsausschuß erforderlich ist.

Die Kommission gewährleistet die Kohärenz dieses Programms mit den anderen Programmen im Rahmen von Titel VI EU-Vertrag und dem Programm Phare, insbesondere dessen speziell für die Bereiche Inneres und Justiz vorgesehenen Maßnahmen.

Geplant sind Maßnahmen in folgenden Bereichen:

- Aus- und Fortbildung der Beamten, d. h. sowohl Fortbildung der Ausbilder als auch Vermittlung spezieller Fachkenntnisse, denn je nach Ausbildungsfach bleibt die Erstausbildung im wesentlichen Sache der Mitgliedstaaten. Im ersten Jahr der Programmumsetzung ist diese Unterscheidung zwischen "Fortbildung von Ausbildern" und "Vermittlung spezieller Fachkenntnisse" wahrscheinlich nicht erforderlich. Die Bereiche sind so weit gefaßt und klar voneinander abgegrenzt, daß die Aus- bzw. Fortbildungsthemen von Fall zu Fall festgelegt werden können. Im Bereich der falschen Ausweisdokumente sind beispielsweise die aus dem Programm Sherlock gewonnenen Erfahrungen bei der Aus-/Fortbildung zu berücksichtigen. In anderen Bereichen könnte sich eine auf Grundkonzepte ausgerichtete Aus-/Fortbildung als sinnvoller erweisen. Ferner wird die Kommission die Informationsverbreitung verbessern. Einerseits sollen die in den Mitgliedstaaten gesammelten Informationen über die für alle Mitgliedstaaten wichtigen Themen möglichst weit in dem entsprechenden Personenkreis verbreitet werden. Andererseits soll die Fortbildung und Spezialisierung qualifizierter Beamter sichergestellt werden, um besondere Themen zu vertiefen, deren eingehendere Behandlung für notwendig befunden wurde. Diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden, damit eine Dynamik in Gang kommt, die bewirkt, daß am Ende der Programmlaufzeit eine zuverlässige Informationsquelle zur Verfügung steht.

- Grenzübergreifender Austausch von Beamten der Mitgliedstaaten zur Ergänzung der Ausbildung: Die Austauschmaßnahmen sind zeitlich so bemessen, daß die Beamten sich vor Ort mit den einschlägigen Methoden, Verfahren und Techniken ebenso wie mit den Problemen anderer Mitgliedstaaten vertraut machen können. Der Austausch kann in Form einseitiger oder gegenseitiger Besuche bei den nationalen Behörden für Asyl, Einwanderung und die Kontrolle der Außengrenzen stattfinden. Bei langfristigen Aufenthalten könnten die Beamten - in Abstimmung mit den jeweiligen nationalen Verwaltungen - an der konkreten Arbeit beteiligt werden. Außerdem könnten Beamte mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsam an einem Austausch in einem anderen Mitgliedstaat teilnehmen.

- Studien und Forschungsarbeiten: Dieser Teil der Jahresprogramme dient u. a. der Aktualisierung und Verbreitung von Lehrmaterial (didaktisches Material, pädagogische Hilfsmittel, Lern-Software usw.). Die Entwicklung von Hilfsmitteln und die Erarbeitung praktischer Beispiele könnten stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. In diesem Zusammenhang können auch Vorhaben berücksichtigt werden, die die Verbreitung und Zugänglichkeit von Dokumenten (über Datenbanken) zum Gegenstand haben und zur Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit beitragen könnten. Schließlich können auch institutionelle Fragen sowie Fragen im Zusammenhang mit den bereits bestehenden (oder geplanten) Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Vertrag von Amsterdam, erörtert werden.

Die Vorhaben werden von einem Verwaltungsausschuß ausgewählt, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind und ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Förderungsfähig sind Vorhaben von europäischem Interesse, an denen sich mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligen. In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Gemeinsamen Maßnahme können beitrittswillige Länder nach Maßgabe der Programmziele an den entsprechenden Vorhaben beteiligt werden. Das Programm steht ggf. auch Drittländern offen, wenn deren Teilnahme für die Europäische Union von Interesse sein könnte.

2. Struktur des Jahresprogramms, Aktionsbereiche für das Jahr 1998, Finanzvolumen

Mit dem Programm Odysseus wird eine Vielzahl von Zielen verfolgt, was sich daraus erklärt, daß es mehrere, sehr spezifische Bereiche betrifft, für die jeweils andere Partner in Frage kommen. Wie bei dem Programm Sherlock erfordern bestimmte Sektoren einen hohen Grad an Vertraulichkeit, während andere für Lehre und Forschung, Nichtregierungsorganisationen und sogar Handelsunternehmen offenstehen. Das Programm Odysseus wendet sich somit an eine breite Zielgruppe, die von den zuständigen Behörden bis hin zu Organisationen, Verbänden oder Unternehmen reichen, die mit diesen Behörden zusammenarbeiten.

Diese Vielfalt spiegelt sich auch in der Programmstruktur mit den Schwerpunkten Asyl, Einwanderung und Außengrenzen wider. Auf diese Bereiche sind die üblichen Formen der Zusammenarbeit, d. h. Aus- bzw. Fortbildung, Austausch und Studien, ausgerichtet. Daneben ist aber auch ausreichend Raum für die Probleme und Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten in diesen Bereichen. Dementsprechend umfaßt das Jahresprogramm zwei vorrangige Themenfelder: aktuelle Fragen und die beitrittswilligen Länder (im Rahmen der von der Kommission entwickelten partnerschaftlichen Zusammenarbeit). Das Jahresprogramm wird nach Möglichkeit in mehreren Etappen durchgeführt, wobei vorrangig die für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten bedeutsamen Bereiche sowie besonders dringliche Fragen, über die der Rat berät, behandelt werden; sonstige Teilaspekte können zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden.

Bei allen von der Kommission verwalteten Programmen muß die Bewertung der entsprechenden Maßnahmen künftig noch größeres Gewicht erhalten.

Asyl

- Das wichtigste Thema ist das Dubliner Übereinkommen, dessen Umsetzung und Anwendung Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten erfordern.

- In der Anlaufphase des Jahresprogramms wird daher besonderes Gewicht auf bewährte Konzepte und Methoden im Zusammenhang mit den Verfahren zur Prüfung von Asylanträgen gelegt.

Darüber hinaus ist eine verstärkte Zusammenarbeit in den übrigen Teilbereichen der Asylproblematik sinnvoll. Austauschmaßnahmen bieten den Beamten die Möglichkeit, vor Ort andere Verfahrensabläufe kennenzulernen und ggf. neue Lösungsansätze in der eigenen Verwaltung zu übernehmen.

- Eine solche Zusammenarbeit ist besonders sinnvoll bei den beitrittswilligen Ländern, die vielfach erst seit kurzem mit dieser Problematik in Berührung kommen. Im Rahmen der Zusammenarbeit können ihnen die Grundkenntnisse für die Bearbeitung von Asylanträgen vermittelt werden. Gegenstand der Vorhaben können daher auch Parallelinitiativen zum Dubliner Übereinkommen sein.

- Da die Kommission im Zusammenhang mit anderen Programmen Haushaltslinien für die Finanzierung gezielter Projekte zugunsten von Vertriebenen, von Asylbewerbern und Flüchtlingen (Gemeinsame Maßnahmen 97/477/JI und 97/478/JI vom 22. Juli 1997, ABl. L 205 vom 31.7.1997) verwaltet, wird sie darauf achten, daß die Maßnahmen im Rahmen von Odysseus auf die Aktionen im Rahmen der anderen Programme abgestimmt sind.

Einwanderung

Die folgenden, einander ergänzenden Aspekte der Einwanderungs- und Asylpolitik, die die Kommission insbesondere in ihrer Mitteilung vom Februar 1994 herausgestellt hat, müssen Berücksichtigung finden.

- Sowohl die Zulassung von Drittstaat-Angehörigen als auch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung müssen in den Vorhaben behandelt werden. Im Bereich Zulassung sieht das Programm einen Schwerpunkt bei den Themen vor, die einen Zusammenhang aufweisen mit dem Entwurf des Übereinkommens über die Zulassung von Drittstaat-Angehörigen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union.

- Thema Bekämpfung der illegalen Einwanderung: Gegenstand der Vorhaben können auch die Rückübernahmeabkommen sowie die praktischen Bedingungen einer Rückübernahme sich illegal im Lande aufhaltender Drittstaat-Angehöriger sein. Im Rahmen des Programms werden nur Vorhaben berücksichtigt, die nach Möglichkeit an die laufenden Arbeiten der Europäischen Union anknüpfen oder Fragen betreffend die Partnerschaftsabkommen mit den beitrittswilligen Ländern aufgreifen.

- Ein weiterer Programmschwerpunkt betrifft besonders bewährte Methoden der Einwanderungskontrolle.

Die Kommission und der Verwaltungsausschuß unternehmen alle erforderlichen Anstrengungen, um Überschneidungen mit ähnlichen Maßnahmen im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme auszuschließen.

Überschreiten der Außengrenzen

- Ein wichtiges Ziel ist hier die Bekämpfung der Verwendung falscher oder gefälschter Ausweisdokumente; dabei sollten die Bemerkungen zur Umsetzung des Programms Sherlock berücksichtigt werden. Gemäß Artikel 19 der Gemeinsamen Maßnahme werden die für das Programm Sherlock eingeleiteten oder gebilligten Vorhaben in diesem Haushaltsjahr im Rahmen des Programms Odysseus 1998 umgesetzt.

- Die mit den verschiedenen Grenzen (See-, Luft- und Landgrenzen) verbundenen Probleme werden je nach Art der Grenze gesondert behandelt.

Die Vorhaben können auch Besonderheiten der Grenzkontrollen in Verbindung mit einem konkreten geographischen Ansatz zum Gegenstand haben, der auf Grenzgebiete mit bestimmten Merkmalen ausgerichtet ist (Baltische Staaten, Balkanländer, südlicher Mittelmeerraum).

Angesichts dieser Überlegungen und der Sachlage in den einzelnen Bereichen sowie mit Blick auf den Stand der Arbeiten der Fachgruppen werden für das Programm 1998 die nachstehend genannten Aktionsbereiche vorgeschlagen. Die Vorhaben, für die insgesamt 3 Millionen ECU bereitgestellt werden, sollen herkömmliche Formen der Zusammenarbeit mit spezifischeren Zielen verknüpfen; die Bewertung wird in angemessener Weise berücksichtigt.

Aktionsbereich a)

Aus- und Fortbildung

Die Gemeinsame Maßnahme räumt diesem Bereich hohen Stellenwert ein. Im ersten Jahr der Durchführung der Gemeinsamen Maßnahme muß bei den Vorhaben vor allem die Vermittlung von Grundkenntnissen zu den Themen Asyl und Einwanderung im Vordergrund stehen. Anders verhält es sich bei der Problematik falsche oder gefälschte Dokumente. Grundkenntnisse wurden hier bereits in den ersten Jahren der Durchführung des Programms Sherlock vermittelt; nunmehr können speziellere Themen in Angriff genommen werden.

- Im Rahmen des Jahresprogramms soll vor allem die Durchführung der auf Unionsebene eingeleiteten Maßnahmen im Mittelpunkt stehen. Ein Ziel der Vorhaben könnte daher sein, den Beamten der Mitgliedstaaten Wissen über die gemeinschaftlichen Instrumente, Verfahren, Methoden und Techniken zu vermitteln.

- Darüber hinaus sollten Themen behandelt werden, die Gegenstand einer vertieften Zusammenarbeit sowohl zwischen den Mitgliedstaaten der Union als auch mit den beitrittswilligen Ländern sein können.

Aktionsbereich b)

Aktuelle Fragen

Behandelt werden sollen konkrete Fragen im Zusammenhang mit Problemen, die sich in den Mitgliedstaaten stellen (z. B. neue Rechtsvorschriften, neue Praktiken und Technologien). Im Rahmen des Jahresprogramms soll den Mitgliedstaaten ein Instrument an die Hand gegeben werden, um möglichst zeitnah auf aktuelle Probleme reagieren zu können. In diesem Teil kann insbesondere auf Maßnahmen eingegangen werden, die im Rahmen des Aktionsplans zur Bekämpfung des Zustroms von Einwanderern aus dem Irak und den umliegenden Gebieten ergriffen worden sind.

Aktionsbereich c)

Beamtenaustausch

Hier geht es im wesentlichen um herkömmliche, relativ langfristig angelegte Austauschmaßnahmen, die den Beamten einen Einblick in die Arbeit und das Vorgehen anderer Behörden in den verschiedenen Programmbereichen ermöglichen. Zielgruppe dieser Austauschmaßnahmen können Beamte sein, die - je nach der Verwaltungsstruktur der Mitgliedstaaten - auf lokaler oder nationaler Ebene mit der Anwendung der Verfahren befaßt sind, sowie Beamte, die für die Entwicklung dieser Verfahren zuständig sind. In Frage kommen auch Beamte, die Kontrollen vor Ort durchführen oder direkt mit Drittstaat-Angehörigen (z. B. Asylbewerber, illegale Einwanderer, die zurückgeführt werden sollen) in Kontakt kommen.

Aktionsbereich d)

Zusammenarbeit mit Drittländern

- Im Rahmen der Partnerschaftsabkommen müssen die Beitrittskandidaten den Rechtsbestand der Union - d. h. sowohl die Rechtsvorschriften als auch Verfahren, Methoden und Techniken - in den vom Programm abgedeckten Bereichen schrittweise übernehmen. Im ersten Jahr der Durchführung zielt das Programm folglich auf die Vermittlung von Grundkenntnissen.

Zur Verwirklichung dieses Ziels können verschiedene flankierende Maßnahmen vorgesehen werden (hauptsächlich Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen und Austauschmaßnahmen für Beamte). Dabei ist dafür Sorge zu tragen, daß diese Maßnahmen die anderer Programme im Rahmen des Titels VI sowie anderer Unterstützungsprogramme der Gemeinschaft ergänzen. Zu den letzteren gehört u. a. das horizontale Programm Phare, das in einem Teil Maßnahmen für den Sektor Justiz und Inneres - insbesondere Kontrolle der Außengrenzen - vorsieht.

- Den beitrittswilligen Ländern wird zwar eine besondere Vorrangstellung eingeräumt, doch schließt dies die Beteiligung anderer Drittstaaten keineswegs aus. Dabei kann beispielsweise nach einem schlüssigen geographischen Ansatz vorgegangen werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die Vorhaben für die Union von Interesse sind.

Die Durchführungsbestimmungen des Dubliner Übereinkommens sowie die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen sind in dieser Phase der Programmdurchführung als vorrangige Themen zu behandeln.

Besonders berücksichtigt werden Vorhaben für die Bereiche Aus- und Fortbildung, Austausch und Studien, bei denen insbesondere beitrittswillige Drittländer beteiligt sind.

Aktionsbereich e)

Studien und Forschungsarbeiten

Im Rahmen des Jahresprogramms sollen insbesondere Schwerpunktthemen aus dem Bereich Justiz und Inneres behandelt werden. Besonders berücksichtigt werden dabei die Themen der Entschließung des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung der Prioritäten für die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres für den Zeitraum vom 1. Januar 1998 bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam. An diesen Themen orientieren sich die derzeitigen Beratungen der Arbeitsgruppen im Rat (ABl. C 11 vom 15.1.1998). Als wichtig gelten auch Vorhaben, die Auswirkungen im Zusammenhang mit künftigen Rechtsinstrumenten (insbesondere Fragen, die zu den Gesetzgebungsprioritäten der Kommission gehören) haben können. Sinnvolle Studien- und Forschungsthemen wären für 1998 zum Beispiel Fragen im Zusammenhang mit dem vorübergehenden Schutz, der Umsetzung des Dubliner Übereinkommens und des Entwurfs eines Übereinkommens über die Zulassung von Drittstaat-Angehörigen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union. Einem zukunftsgerichteten, dynamischen Ansatz würde dabei der Vorzug gegenüber statistischen, beschreibenden oder historischen Betrachtungen gegeben.

Die Kommission legt auch Wert auf die Verbreitung von Informationen mit Hilfe geeigneter Techniken, um möglichst viele Personen zu erreichen. Dazu können verschiedene didaktische Hilfsmittel für die Fortbildung und Vermittlung von Grundkenntnissen eingesetzt werden.

Aktionsbereich f)

Bewertung

Für die Kommission hat dieser Aspekt bei den von ihr verwalteten Programmen Priorität. 1998 ist das erste Haushaltsjahr des Programms Odysseus. Daher ist bei der Bewertung der in diesem Zeitraum eingeleiteten Projekte vor allem auf Übereinstimmung mit den Programmzielen zu achten. Später kann sich die Bewertung dann stärker auf das eigentliche Programm richten.

Für die fünfjährige Laufzeit des Programms Odysseus sind vorläufig Mittel in Höhe von 12 Millionen ECU veranschlagt. Für 1998 sind Mittel in Höhe von 3 Millionen ECU vorgesehen, die sich aus der Zuführung an die Rücklagen (2 Mio. ECU) und aus den Mitteln für das Programm Sherlock für 1998 (1 Mio. ECU) zusammensetzen. Diese Mittel stehen in voller Höhe zur Verfügung, da die Gemeinsame Maßnahme Odysseus vor dem Termin für die Einreichung der Projektvorschläge bei dem zuständigen Sherlock-Ausschuß angenommen wurde und daher noch keine Mittel verwendet worden sind.

Für die Umsetzung der vorgenannten Schwerpunkte sind folgende Beträge vorgesehen:

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3. Potentielle Antragsteller, Einzelheiten zur Antragstellung

Als Antragsteller kommen die Verwaltungen der Mitgliedstaaten in Frage, und zwar die für Asyl, Einwanderung und Überschreiten der Außengrenzen zuständigen Stellen, sowie sonstige Stellen, die beispielsweise für die Beamtenfortbildung in den genannten Bereichen zuständig sind. Weitere potentielle Antragsteller sind Lehr- und Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Verbände oder Stiftungen. Zu berücksichtigen sind auch andere Einrichtungen, die in den Bereichen tätig sind, die mit den Programmzielen in Zusammenhang stehen. Natürliche Personen können keine Vorhaben einreichen.

Das Verfahren für die Einreichung von Vorschlägen ist in einem Merkblatt über die Finanzierung von Titel VI erklärt. Die jüngste revidierte Fassung dieses Merkblatts vom Februar 1998 liegt in allen Sprachen vor. Im Anhang finden sich ein Muster des Antragsformulars, eine genaue Anleitung zur Erstellung des Finanzbogens und ein Muster für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Es wird dringend empfohlen, die in diesem Merkblatt enthaltenen Hinweise bei der Erarbeitung der Vorschläge zu beachten.

Da die Vorhaben aus dem Haushalt 1998 finanziert werden, erfolgt die Auswahl in zwei Etappen. Die Unterlagen für die erste Antragsreihe müssen spätestens am 5. Juni 1998 beim Sekretariat des Verwaltungsausschusses eingehen. Die Auswahl findet im Juli 1998 statt. Die Frist für die zweite Antragsrunde ist auf den 30. September 1998 festgelegt. Geprüft werden alle nach dem 5. Juni und bis zum 30. September 1998 eingegangenen Anträge.

Der Antrag muß von dem für das Vorhaben Verantwortlichen rechtsgültig unterzeichnet sein. Ihm ist eine Kurzbeschreibung (höchstens zwei bis drei Seiten) des Vorhabens sowie ein Finanzbogen mit einer möglichst präzisen und detaillierten Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben beizufügen. Unter Punkt 9 "Beschreibung des Vorhabens" ist der Gegenstand der Maßnahme so knapp und präzise wie möglich darzulegen.

Die Zuschußempfänger verpflichten sich, in jeder Veröffentlichung und an Dritte gerichteten Informationen auf die Finanzierung durch die Gemeinschaft hinzuweisen und dabei das Programm Odysseus ausdrücklich zu erwähnen. Der Projektträger hat innerhalb von drei Monaten nach Abschluß des Projekts einen Durchführungsbericht vorzulegen. Erst nach Erhalt dieses Berichts und nach Vorlage der Belege für die Ausgaben im Zusammenhang mit der Projektabwicklung wird der Zuschuß endgültig abgerechnet.

Wichtiger Hinweis: Unabhängig von dem Anteil der Gemeinschaftsfinanzierung sind alle in dem Finanzbogen aufgeführten Ausgaben anhand entsprechender Belege nachzuweisen.

Zusätzliche Informationen oder Formulare können bei nachstehender Anschrift angefordert werden:

Wenceslas de Lobkowicz, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses "Programm Odysseus"

Arnaud Cochet, Sekretär des Ausschusses

Europäische Kommission, Generalsekretariat, Task Force "Justiz und Inneres", Referat 1

Rue de la Loi/Wetstraat 200, Büro N-9 5/27A

B-1049 Brüssel

Tel.: (+ 32-2) 296 67 46

Fax: (+ 32-2) 296 59 97

E-mail: