31997E0625

97/625/GASP: Gemeinsamer Standpunkt vom 15. September 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - betreffend Maßnahmen gegenüber den Personen in Bosnien-Herzegowina, die den Friedensabkommen zuwiderhandeln

Amtsblatt Nr. L 259 vom 22/09/1997 S. 0001 - 0002


GEMEINSAMER STANDPUNKT vom 15. September 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - betreffend Maßnahmen gegenüber den Personen in Bosnien-Herzegowina, die den Friedensabkommen zuwiderhandeln (97/625/GASP)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel J.2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Europäische Union tritt für die uneingeschränkte Umsetzung der am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichneten Friedensabkommen für Bosnien-Herzegowina ein.

Die Völkergemeinschaft ist nach wie vor entschlossen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Verhalten der Parteien zu ahnden, die für die Nichteinhaltung der auf der Ministerkonferenz des "Peace Implementation Council" am 30. Mai 1997 in Sintra eingegangenen Verpflichtungen sowie vereinbarten Zeitpläne verantwortlich sind.

Der Rat hält es eingedenk der Empfehlungen des Hohen Repräsentanten für angezeigt, den Personen, die dem Geist der Friedensabkommen zuwiderhandeln, die Einreise in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu untersagen.

Der Rat behält sich vor diesem Hintergrund die Möglichkeit vor, die Liste der von diesem Gemeinsamen Standpunkt betroffenen Personen zu revidieren oder zu erweitern -

HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT FESTGELEGT:

1. Die im Anhang aufgeführten Personen sind zur Verweigerung der Einreise in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeschrieben. Die Liste könnte insbesondere im Lichte neuer Empfehlungen des Hohen Repräsentanten revidiert werden.

2. Die Mitgliedstaaten ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Bestimmungen in Nummer 1 ab dem Tag der Festlegung dieses Gemeinsamen Standpunkts umzusetzen.

3. Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 15. September 1997.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. POOS

ANHANG

- MOMCILO KRAJISNIK

(Mitglied des Präsidiums; Geburtsdatum: 20. Januar 1945)

- BORO BOSIC

(Kopräsident des Ministerrates; Geburtsdatum: 17. Juni 1950)

- SPASOJE ALBIJANIC

(Minister für Kommunikation und zivile Angelegenheiten; Geburtsdatum: 25. Mai 1955)

- GAVRO BOGIC

(Stellvertretender Minister für Außenhandel und Wirtschaft; Geburtsdatum: 27. Juli 1940)

- DRAGAN BOZANIC

(Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten; Geburtsdatum: 9. April 1948)