31997D0311(01)

Beschluß des Rates vom 24. Februar 1997 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung auf dem Gebiet der Architektur

Amtsblatt Nr. C 076 vom 11/03/1997 S. 0005 - 0005


BESCHLUSS DES RATES vom 24. Februar 1997 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung auf dem Gebiet der Architektur (97/C 76/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Beschluß 85/385/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Ausbildung auf dem Gebiet der Architektur (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat mit Beschluß vom 26. Februar 1996 (2) für die Zeit bis zum 25. Februar 1999 Frau Anne-Claude COSTANTINI zum stellvertretenden Mitglied dieses Ausschusses ernannt.

Die französische Regierung hat Herrn Michel REBUT-SARDA als Nachfolger von Frau Anne-Claude COSTANTINI benannt -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Herr Michel REBUT-SARDA wird als Nachfolger von Frau Anne-Claude COSTANTINI für deren verbleibenden Amtszeit, d. h. bis zum 25. Februar 1999 zum stellvertretenden Mitglied des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung auf dem Gebiet der Architektur ernannt.

Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 1997.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. VAN MIERLO

(1) ABl. Nr. L 223 vom 21. 8. 1985, S. 26.

(2) ABl. Nr. C 74 vom 14. 3. 1996, S. 1.