31995R2571

Verordnung (EG) Nr. 2571/95 der Kommission vom 31. Oktober 1995 zur Änderung des Interventionspreises von Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1995/96, der wegen Überschreitung der Höchstgarantiemenge in den Wirtschaftsjahren 1993/94 und 1994/95 zu senken ist

Amtsblatt Nr. L 262 vom 01/11/1995 S. 0036 - 0036


VERORDNUNG (EG) Nr. 2571/95 DER KOMMISSION vom 31. Oktober 1995 zur Änderung des Interventionspreises von Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1995/96, der wegen Überschreitung der Hoechstgarantiemenge in den Wirtschaftsjahren 1993/94 und 1994/95 zu senken ist

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung Nr. 136/66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens und durch die Verordnung (EG) Nr. 3290/94 (2), insbesondere auf Artikel 4a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Interventionspreis für Olivenöl wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1535/95 des Rates (3) für das Wirtschaftsjahr 1995/96 festgesetzt.

Mit Artikel 4a der Verordnung Nr. 136/66/EWG wurde der Interventionspreis für Olivenöl in die Regelung der Hoechstgarantiemenge einbezogen. Für das Wirtschaftsjahr 1993/94 wurde die Hoechstgarantiemenge auf 1 350 000 Tonnen, die geschätzte Olivenölerzeugung auf 1 283 000 Tonnen und die endgültige Olivenölerzeugung auf 1 491 054 Tonnen festgesetzt. Gemäß dem genannten Artikel 4a ist der Interventionspreis für das Wirtschaftsjahr 1995/96 entsprechend der Menge zu senken, um die die endgültige Erzeugung des Wirtschaftsjahrs 1993/94 die vorgenannte Hoechstgarantiemenge überschritten hat.

Für das Wirtschaftsjahr 1994/95 wurden die Hoechstgarantiemenge auf 1 350 000 Tonnen und die geschätzte Olivenölerzeugung auf 1 408 023 Tonnen festgesetzt. Gemäß Artikel 4a der Verordnung Nr. 136/66/EWG ist der Interventionspreis für das Wirtschaftsjahr 1995/96 entsprechend der Menge zu senken, um die die geschätzte Erzeugung des Wirtschaftsjahres 1994/95 die vorgenannte Hoechstgarantiemenge überschritten hat.

Diese Senkungen dürfen jedoch die Begrenzung von 3 % je Wirtschaftsjahr nicht überschreiten.

Dies hat zur Folge, daß der mit der Verordnung (EG) Nr. 1535/95 für das Wirtschaftsjahr 1995/96 festgesetzte Interventionspreis um 3 % gesenkt werden muß -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Interventionspreis von Olivenöl wird für das Wirtschaftsjahr 1995/96 auf 186,17 ECU/100 kg festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. November 1995.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 31. Oktober 1995

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. 172 vom 30. 9. 1966, S. 3025/66.

(2) ABl. Nr. L 349 vom 31. 12. 1994, S. 105.

(3) ABl. Nr. L 148 vom 30. 6. 1995, S. 13.