31994D0643

94/643/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. September 1994 über die Widerrufung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyhalothrin

Amtsblatt Nr. L 249 vom 24/09/1994 S. 0018 - 0018
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 61 S. 0074
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 61 S. 0074


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. September 1994 über die Widerrufung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyhalothrin (94/643/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 der Kommission vom 11. Dezember 1992 mit Durchführungsbestimmungen für die erste Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Cyhalothrin ist einer der neunzig Wirkstoffe, auf die sich die erste Stufe des in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG (2) vorgesehenen Arbeitsprogramms bezieht.

Kein Hersteller oder Mitgliedstaat hat Interesse an der Eintragung dieses Stoffes in Anhang I der genannten Richtlinie bekundet.

Die zur Neubewertung dieses Stoffes erforderlichen Daten werden im Rahmen dieses Arbeitsprogramms nicht vorgelegt, weshalb eine Entscheidung zu treffen ist, durch die die bereits erteilten Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff widerrufen werden.

Diese Entscheidung schließt eine künftige Beurteilung von Cyhalothrin im Rahmen der Verfahren gemäß Artikel 6 der Richtlinie 91/414/EWG nicht aus.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß

1. die für cyhalothrinhaltige Pflanzenschutzmittel erteilten Zulassungen innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum dieser Entscheidung widerrufen werden;

2. ab dem Datum dieser Entscheidung keine Zulassungen für cyhalothrinhaltige Pflanzenschutzmittel aufgrund der Ausnahmeregelung nach Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG erteilt oder erneuert werden.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 12. September 1994

Für die Kommission

René STEICHEN

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 366 vom 15. 12. 1992, S. 10.

(2) ABl. Nr. L 230 vom 19. 8. 1991, S. 1.