31994D0077

94/77/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Februar 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich

Amtsblatt Nr. L 036 vom 08/02/1994 S. 0015 - 0015
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 56 S. 0033
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 56 S. 0033


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Februar 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (94/77/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (1), zuletzt geändert durch die Entscheidung 93/439/EWG der Kommission (2), insbesondere auf Artikel 24 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

In Artikel 24 der Entscheidung 90/424/EWG sind insbesondere finanzielle Beiträge der Gemeinschaft zur Tilgung und Bekämpfung der im Anhang zu der genannten Entscheidung aufgeführten Krankheiten vorgesehen.

Die von Wirtsinsekten übertragenen Krankheiten Cowdriose, Babesiose und Anaplasmose treten derzeit in den französischen überseeischen Departements auf.

Die besondere Seuchenlage der französischen überseeischen Departements rechtfertigt deshalb eine Aufnahme dieser Krankheiten in den Anhang der Entscheidung 90/424/EWG.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Gruppe 1 des Anhangs der Entscheidung 90/424/EWG werden folgende Gedankenstriche angefügt:

"- Cowdriose, von Wirtsinsekten übertragen, in den französischen überseeischen Departements,

- Babesiose, von Wirtsinsekten übertragen, in den französischen überseeischen Departements,

- Anaplasmose, von Wirtsinsekten übertragen, in den französischen überseeischen Departements".

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 7. Februar 1994

Für die Kommission

René STEICHEN

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 224 vom 18. 8. 1990, S. 19.

(2) ABl. Nr. L 203 vom 13. 8. 1993, S. 34.