31993R2454R(04)

BERICHTIGUNG FÜR : - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

Amtsblatt Nr. L 111 vom 29/04/1999 S. 0088


Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 253 vom 11. Oktober 1993)

Artikel 95, 96 und 117 Absatz 6, jeweils:

anstatt: "Bestimmungen",

muß es heißen: "Vorschriften";

Artikel 122 Absatz 2 Unterabsatz 3:

anstatt: "... freigeben.",

muß es heißen: "... überlassen.";

Artikel 178 Absatz 5 Unterabsatz 3:

anstatt: "... freigeben. ",

muß es heißen: "... überlassen.";

Artikel 256 Absatz 2: Das Semikolon nach dem Wort "werden" muß durch einen Doppelpunkt ersetzt werden.

Artikel 290a Unterabsatz 2:

anstatt: "... Abfertigung zum...",

muß es heißen: "... Überführung in den...";

Artikel 308a Absatz 1: Hinzuzufügen: "der Daten" ist zwischen "Reihenfolge" und "verwaltet" einzufügen;

Artikel 308a Absatz 4, muß wie folgt lauten:"(4) Vorbehaltlich des Absatzes 8 gewährt die Kommission die Zuteilungen nach dem Datum der Annahme der entsprechenden Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, soweit die Restmenge des betreffenden Zollkontingents ausreicht. Die Ziehungsanträge werden in der zeitlichen Reihenfolge dieser Daten bearbeitet."

Artikel 308a Absatz 5, muß wie folgt lauten:"(5) Die Mitgliedstaaten übermitteln unverzüglich alle zulässigen Ziehungsanträge an die Kommission unter Angabe des in Absatz 4 erwähnten Datums und der genauen in der jeweiligen Zollanmeldung beantragten Menge."

Artikel 313 Absatz 1:

anstatt: "... Gesellschaft...",

muß es heißen: "... Gemeinschaft...";

Artikel 313 Absatz 2 Unterabsatz 1:

anstatt: "... gelten als...",

muß es heißen: "... gelten nicht als...";

Artikel 313 Absatz 2 Buchstabe c):

anstatt: "Waren, die in ein Nichterhebungsverfahren übergeführt werden",

muß es heißen: "Waren, die in ein Nichterhebungsverfahren übergeführt wurden";

Artikel 313 Absatz 2 Unterabsatz 2:

anstatt: "... von Buchstabe a) Unterabsatz 1...",

muß es heißen: "... von vorstehendem Unterabsatz 1 Buchstabe a)...";

Artikel 313a Absatz 1:

anstatt: "... ihr Herkunfts- und Bestimmungshafen...",

muß es heißen: "... ihre Herkunfts- und Bestimmungshäfen...";

Artikel 313b Absatz 4 Unterabsatz 4:

anstatt: "... Mitgliedstaaten, jede...",

muß es heißen: "... Mitgliedstaaten. Jede...";

Artikel 313b Absatz 6:

anstatt: "... Artikel 4...",

muß es heißen: "... Absatz 4...";

Artikel 317 Absatz 4 Unterabsatz 1 letzte Zeile:

anstatt: "... zum Sichtvermerk...",

muß es heißen: "... zum Anbringen eines Sichtvermerks...";

Artikel 389, letzte Zeile:

anstatt: "... zum Sichtvermerk...",

muß es heißen: "... zum Anbringen eines Sichtvermerks...";

Artikel 419 Absatz 2:

anstatt: "... Exemplare 1, 2...",

muß es heißen: "... Exemplare Nrn. 1, 2...";

Artikel 419 Absatz 2 Buchstabe c):

anstatt: "... Waren mit internen...",

muß es heißen: "... Waren im internen...";

Artikel 426, dritte Zeile:

anstatt: "... Artikeln 427 vis 442...",

muß es heißen: "... Artikeln 427 bis 442...";

Artikel 434 Absatz 2:

anstatt: "...Exemplare 1, 2,...",

muß es heißen: "...Exemplare Nrn. 1, 2,...";

Artikel 434 Absatz 3 Buchstabe c):

anstatt: "... befördert werden.",

muß es heißen: "... befördert werden,";

Artikel 434 Absatz 3:

anstatt: "... Exemplare 1, 2,...",

muß es heißen: "... Exemplare Nrn. 1, 2,...";

Artikel 434 Absatz 4:

anstatt: "... Exemplare 1, 2,...",

muß es heißen: "... Exemplare Nrn. 1, 2,...";

Artikel 444 Absatz 3 Unterabsatz 2:

anstatt: "... die Fluggesellschaft...",

muß es heißen: "... die Luftverkehrsgesellschaft...";

Artikel 444 Absatz 11 Buchstabe c) dritter Gedankenstrich 1. und 18. Zeile:

anstatt: "... Fluggesellschaft...",

muß es heißen: "... Luftverkehrsgesellschaft...";

Artikel 448 Absatz 2:

anstatt: "Nach Eingang...",

muß es heißen: "(2) Nach Eingang...";

Artikel 448 Absatz 4:

anstatt: "... und Waren...",

muß es heißen: "... und von Waren...";

Artikel 580 Absatz 4:

anstatt: "... und die Freigabe als erfolgt.",

muß es heißen: "... und die Überlassung als erfolgt.";

Artikel 583 Absatz 2:

anstatt: "... der Einfuhrwaren...",

muß es heißen: "... der unveränderten Waren...";

Artikel 762:

anstatt: "... übergehenden...",

muß es heißen: "... vorübergehenden...";

Titel von Teil III:

anstatt: "RÜCKWARE",

muß es heißen: "RÜCKWAREN";

Artikel 856a Absatz 4:

anstatt: "... entladen,...",

muß es heißen: "... entladen werden,...";

Artikel 878 Absatz 1 Unterabsatz 1:

anstatt: "... ist vom Zollschuldner oder...",

muß es heißen: "... ist von der Person, die die Abgaben entrichtet hat, vom Zollschuldner oder...";

Artikel 900 Absatz 2 Unterabsatz 2:

anstatt: "... in eine Freizone oder in ein Zollfreilager...",

muß es heißen: "... in eine Freizone oder in ein Freilager...";

Anhang 38:

- Feld Nr. 1: zweites Unterfeld, Code 9:

anstatt: "Verfahren der Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung",

muß es heißen: "Umwandlungsverfahren";

- Feld Nr. 1: drittes Unterfeld, Angaben nach T2 und nach T, 2. und 3. Gedankenstrich:

anstatt: "... Buchstabe b)...",

muß es heißen: "... Buchstabe c)...";

- Feld Nr. 37 - A. Erstes Unterfeld, Absatz 7:

anstatt: "... in die Zollgutlagerung übergeführt...",

muß es heißen: "... in das Zollagerverfahren übergeführt...";

- A. Erstes Unterfeld, Absatz 8:

anstatt: "zweiter Vorgang = Zollgutlagerung = 7121;",

muß es heißen: "zweiter Vorgang = Zollagerverfahren = 7121;";

- Verzeichnis der Verfahren mit Codes: 24 (a):

anstatt: "... in ein Verfahren des passiven Veredelungsverkehrs...",

muß es heißen: "... in die passive Veredelung...";

- Verzeichnis der Verfahren mit Codes: 92 (a):

anstatt: "... in die Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung...",

muß es heißen: "... in das Umwandlungsverfahren... ";

Anhang 49:

- In "II. Annahme durch die Abgangsstelle":

anstatt: "... für das Versandfahren T1/T2F4,...",

muß es heißen: "... für das Versandfahren T1/T2/T2F4,...";

- Fußnote 3:

anstatt: "... in Werten...",

muß es heißen: "... in Worten...";

Anhang 50, Ziffer I 1:

anstatt: "... mit Wohnsitz in...",

muß es heißen: "... mit Wohnsitz (Sitz) in...";

Anhang 50, Ziffer I 2:

anstatt: ".../gemeinschaftliches Versandverfahren...",

muß es heißen: ".../im Verlauf des gemeinschaftlichen Versandverfahrens...";

Anhang 51, Ziffer 8:

anstatt: ".../Tag/Monat/Jahr/einschließlich...",

muß es heißen: ".../Tag/Monat/Jahr/...";

Anhang 110a, Feld 10:

anstatt: "... im Schiffstagebuch der Gemeinschaft...",

muß es heißen: "... im Schiffstagebuch des Fangschiffs der Gemeinschaft...".