31993D0464

93/464/EWG: Entscheidung des Rates vom 22. Juli 1993 über das Rahmenprogramm für prioritäre Maßnahmen im Bereich der statistischen Information 1993 bis 1997

Amtsblatt Nr. L 219 vom 28/08/1993 S. 0001 - 0021
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 2 S. 0040
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 2 S. 0040


ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 22. Juli 1993 über das Rahmenprogramm für prioritäre Maßnahmen im Bereich der statistischen Information 1993-1997

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 213,

auf Vorschlag der Kommission(1) ,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2) ,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(3) ,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Gemeinschaft hat im Hinblick auf die Vollendung und das Funktionieren des Binnenmarktes wichtige Entscheidungen getroffen und beabsichtigt die Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion.

Für die Formulierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung ihrer Politik muß der Gemeinschaft statistisches Material zur Verfügung stehen, das für die einzelnen Mitgliedstaaten vergleichbar sowie aktuell, zuverlässig und aussagekräftig ist und mit möglichst wenig Aufwand gewonnen wurde.

Damit Kohärenz und Vergleichbarkeit des statistischen Materials in der Gemeinschaft gewährleistet sind, muß ein mittelfristiges statistisches Rahmenprogramm aufgestellt werden, dessen Durchführung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten abgesprochen wird oder in Form von Einzelmaßnahmen erfolgt, die je nach Fall vom Rat oder - für begrenzte Maßnahmen - von der Kommission beschlossen werden.

Für die Einzelmaßnahmen sind in der Regel die für die Erstellung der amtlichen Statistiken zuständigen Stellen verantwortlich.

Die besonderen Gegebenheiten bei der Erarbeitung der Statistiken der Gemeinschaft, die sich auf die nationalen statistischen Behörden stützen, erfordern bei der Schaffung der Rechtsinstrumente, die für die Erstellung der genannten Statistiken der Gemeinschaft zur Verfügung stehen müssen, eine besonders enge Zusammenarbeit im Ausschuß für das statistische Programm.

Bevor die Kommission ihren Vorschlag unterbreitet hat, wurden der Ausschuß für das statistische Programm, der Ausschuß für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken, der Europäische beratende Ausschuß für statistische Informationen im Wirtschafts- und Sozialbereich, der Ständige Ausschuß für Agrarstatistik und der Ausschuß für Aussenhandelsstatistik gehört, die den Kommissionsvorschlag befürworteten -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das statistische Rahmenprogramm der Gemeinschaft enthält die für den Zeitraum 1993-1997 ins Auge gefasste prioritären Maßnahmen. Es ist im Anhang wiedergegeben.

Artikel 2

Prioritäre Maßnahmen sind für folgende Bereiche vorgesehen:

a) Funktionieren des Binnenmarkts,

b) Sozialpolitik, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt und Verbraucherschutz,

c) Wirtschafts- und Währungsunion,

d) Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und der übrigen Welt,

e) Entwicklung der statistischen Technologien und der Humanressourcen.

Artikel 3

Die Kommission unterbreitet dem mit dem Beschluß 89/382/EWG, Euratom(4) geschaffenen Ausschuß für das statistische Programm jedes Jahr Leitlinien für die Durchführung des statistischen Programms.

Der Ausschuß für das statistische Programm nimmt zu diesen Leitlinien Stellung, insbesondere zu

- den von der Kommission als vorrangig geplanten Maßnahmen, wobei die finanziellen Zwänge auf nationaler wie auf gemeinschaftlicher Ebene zu berücksichtigen sind.

- den von der Kommission ins Auge gefassten Verfahren und gegebenenfalls Rechtsinstrumenten für die Durchführung des Programms.

Die Kommission berücksichtigt so weit irgend möglich die Bemerkungen des Ausschusses für das statistische Programm und trifft die ihr am geeignetsten erscheinenden Folgemaßnahmen

Artikel 4

Das in Artikel 1 genannte statistische Rahmenprogramm wird in Form von statistischen Einzelmaßnahmen durchgeführt; diese beschließt

a) der Rat nach den einschlägigen Bestimmungen des Vertrages,

b) die Kommission unter den in Artikel 5 vorgesehenen Bedingungen nach dem Verfahren des Artikels 6,

c) die Kommission in Absprache mit den nationalen Behörden unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.

Artikel 5

Die Kommission kann eine statistische Einzelmaßnahme beschließen, sofern diese den folgenden zwei Erfordernissen entspricht:

- die Maßnahme darf sich auf nicht mehr als ein Jahr erstrecken;

- bei den zu erhebenden Daten muß es sich entweder um Verwaltungs- oder statistische Daten, die bereits in den zuständigen nationalen Behörden verfügbar oder zugänglich sind, oder aber um direkt einholbare Daten handeln, wobei die Kommission die auf nationaler Ebene entstehenden zusätzlichen Kosten übernimmt.

Artikel 6

(1) Für die Anwendung des Artikels 5 wird die Kommission durch den Ausschuß für das statistische Programm unterstützt.

(2) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 EWG-Vertrag für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

(3) a) Die Kommission erlässt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

b) Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzueglich einen Vorschlag für die zutreffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

Hat der Rat binnen einer Frist von drei Monaten nach seiner Befassung keinen Beschluß gefasst, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen, es sei denn, der Rat hat sich mit einfacher Mehrheit gegen die genannten Maßnahmen ausgesprochen.

Artikel 7

Die Kommission gibt in ihren Vorschlägen an den Rat sowie in ihren Entwürfen der vom Ausschuß zu treffenden Maßnahmen gemäß Artikel 6 folgendes an:

- eine Begründung der vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund der Ziele der betreffenden Gemeinschaftspolitik,

- die genauen und in Zahlen angegebenen Ziele der Maßnahme sowie eine Bewertung der erwarteten Ergebnisse,

- die Durchführungsmodalitäten der Maßnahme, ihre Laufzeit und die Rolle der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft,

- die Rolle der zuständigen Fachausschüsse,

- eine Kosten-Nutzen-Analyse, die die finanziellen Belastungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten durch die Maßnahme berücksichtigt,

- die einschlägigen internationalen statistischen Empfehlungen, die beachtet werden müssen,

- die Möglichkeiten, den für die Befragten mit der Beantwortung der statistischen Fragebogen verbundenen Aufwand möglichst gering zu halten.

Artikel 8

Die Durchführung der statistischen Einzelmaßnahmen in den Mitgliedstaaten obliegt den nationalen statistischen Ämtern; bei den Durchführungsmodalitäten wird berücksichtigt, wie die amtliche Statistik jedes Mitgliedstaats aufgebaut ist.

Artikel 9

Die Mitgliedstaaten übermitteln die statistischen Daten nach den Modalitäten, die jeweils für das betreffende Programm vorgesehen sind, gemäß der Verordnung (Euratom, EWG) Nr. 1588/90 des Rates vom 11. Juni 1990 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften(5) .

Artikel 10

Die Kommission stellt im dritten Jahr der Laufzeit des Rahmenprogramms den Stand der Arbeiten fest. Nach Anhörung des Ausschusses für das statistische Programm prüft sie insbesondere, ob die Ziele und Prioritäten des Programms realisiert wurden, und unterbreitet gegebenenfalls Änderungsvorschläge.

Am Ende der Laufzeit des Rahmenprogramms legt die Kommission nach Anhörung des Ausschusses für das statistische Programm einen Bericht über die Durchführung des Programms vor. Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vor Ende 1998 zugeleitet.

Artikel 11

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 22. Juli 1993

Im Namen des Rates Der Präsident M. OFFECIERS-VAN DE WIELE

(1) ABl. Nr. C 277 vom 26. 10. 1992, S. 54.

(2) ABl. Nr. C 176 vom 28. 6. 1993.

(3) ABl. Nr. C 19 vom 25. 1. 1993, S. 62.

(4) ABl. Nr. L 181 vom 28. 6. 1989, S. 47.

(5) ABl. Nr. L 151 vom 15. 6. 1990, S. 1.

ANHANG

RAHMENPROGRAMM 1993 BIS 1997 GRUNDZUEGE DER GEPLANTEN MASSNAHMEN IM BEREICH DER STATISTISCHEN INFORMATION DER GEMEINSCHAFT ALLGEMEINE ZIELE

VERBINDUNG ZU ANDEREN GEMEINSAMEN MASSNAHMEN

SEKTORALE STATISTISCHE PROGRAMME

I. DIE SEKTORALEN PROGRAMME FÜR DAS FUNKTIONIEREN DES BINNENMARKTES

A. Die sektoralen Programme für die Politik in den Bereichen Industrie, Verkehr, Energie, F & E und Tourismus

Gegenstand

Statistische Zielstellung

1. Normen

2. Die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten

3. Die Unternehmensstatistik

a) Industrie

b) Dienstleistungen

4. Die Verkehrsstatistik

5. Die Statistik der Forschung und der technologischen Entwicklung

6. Die Energiestatistik

7. Die Tourismusstatistik

B. Die sektorialen Programme für die Verwaltung der gemeinsamen Agrarpolitik und der Fischereipolitik

Gegenstand

Statistische Zielsetzung

1. Die Landwirtschaftsstatistik

a) Landwirtschaftliche Erzeugung

b) Preise und Einkommen in der Landwirtschaft

c) Agrarstruktur

d) Agro-Industrie

e) Forstwirtschaft

2. Die Fischereistatistik

C. Die sektoralen Programme für die Umweltpolitik

Gegenstand

Statistische Zielsetzung

Die Umweltstatistik

II. DIE SEKTORALEN PROGRAMME FÜR DIE SOZIALPOLITIK, DEN WIRTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN ZUSAMMENHALT SOWIE DEN VERBRAUCHERSCHUTZ

Gegenstand

Statistische Zielsetzung

1. Die Beschäftigungsstatistik

2. Die Statistik der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Sozialschutzstatistik

a) Bevölkerung

b) Arbeitsbedingungen

c) Lebensbedingungen und Sozialschutz

3. Die Statistik der allgemeinen und beruflichen Bildung

4. Die Statistik über Gesundheit und Sicherheit

5. Die regionale und subregionale Statistik

6. Die Statistik über den Verbraucherschutz

III. DIE SEKTORALEN PROGRAMME FÜR DIE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION

Gegenstand

Statistische Zielsetzung

1. Die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (nichtfinanzielle Konten und Finanzierungskonten)

2. Die Statistik des Sektors Staat

a) Die Statistik der öffentlichen Unternehmen

b) Die Statistik der staatlichen Verwaltungen

3. Die Zahlungsbilanzstatistik

4. Die Preisstatistik

5. Die Indikatoren für die Koordinierung der Geldpolitik

6. Die Ecu-Statistik

7. Die Aussenhandelsstatistik

IV. DIE SEKTORALEN PROGRAMME FÜR DIE GEMEINSCHAFT UND DIE ÜBRIGE WELT

Gegenstand

Statistische Zielsetzung

1. Die Statistik und der Europäische Wirtschaftsraum

2. Die Entwicklung der statistischen Systeme in den Übergangsländern

3. Die Entwicklung der statistischen Systeme in den Entwicklungsländern

4. Die Zusammenarbeit mit den übrigen Drittländern

5. Die Koordination mit den internationlen Organisationen

V. DIE ENTWICKLUNG DER STATISTISCHEN TECHNOLOGIEN UND DER HUMANRESSOURCEN

Gegenstand

Statistische Zielsetzung

1. Informationsverarbeitung und -verbreitung

a) Das Projekt DSIS ( "Distributed Statistical Information Services")

b) Einrichtung eine Verbreitungsnetzes für das gemeinschaftliche statistische System

2. Die Ausbildung von Statistikern

3. Die Forschung in der Statistik

a) Das Programme Development of Statistical Expert Systems (DOSE)

b) Der Technologietransfer zwischen statistischen Systemen

c) Die geographische Dimension

RAHMENPROGRAMM 1993-1997 - GRUNDZUEGE DER GEPLANTEN MASSNAHMEN IM BEREICH DER STATISTISCHEN INFORMATION DER GEMEINSCHAFT ALLGEMEINE ZIELE Das statistische System der Gemeinschaft soll folgende Aufgaben erfuellen:

- Verwirklichung organisatorischer Normen, Methoden und Strukturen, mit deren Hilfe in der gesamten Gemeinschaft vergleichbare, zuverlässige und aussagekräftige Statistiken erstellt werden können;

- Lieferung der für die Durchführung, Überwachung und Bewertung der gemeinschaftlichen Politiken notwendigen Informationen an die europäischen Institutionen und die Regierungen der Mitgliedstaaten;

- Verbreitung der statistischen Informationen an die europäische Öffentlichkeit, die Unternehmen und alle im Wirtschafts- und Sozialbereich tätigen Kräfte, um sie bei ihren Entscheidungen zu unterstützen;

- Verbesserung der statistischen Systeme in den Mitgliedstaaten und Unterstützung bei der Entwicklung der statistischen Systeme in den Entwicklungsländern und den im Übergang zur Marktwirtschaft befindlichen Ländern.

Zur Erfuellung dieser Aufgaben sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

a) Entwicklung gemeinsamer Systematiken, Methodiken und Definitionen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten unmittelbar angewendet werden können und die sich auf gemeinschaftliche Rechtsvorschriften stützen;

b) Durchführung von gemeinsamen statistischen Erhebungen auf harmonisierten methodischen Grundlagen;

c) Sammlung, Analyse und Verbreitung der statistischen Ergebnisse der Gemeinschaft; dies beinhaltet auch Vergleiche zwischen einzelnen Ländern und Regionen;

d) Einarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in die statistischen Programme der Mitgliedstaaten;

e) verstärkte Angleichung der in den Mitgliedstaaten angewendeten Verfahren mit Hilfe gemeinsamer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen;

f) Unterstützung der EG- und der Nicht-EG-Länder bei der Entwicklung ihrer statistischen Systeme durch strukturelle Maßnahmen und einen Technologie- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittländern.

VERBINDUNGEN ZU ANDEREN GEMEINSAMEN MASSNAHMEN Zusammenarbeit findet nicht nur im Rahmen der Partnerschaft mit den statistischen Systemen der Mitgliedstaaten statt, sondern wird im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums auch die statistischen Systeme der EFTA-Länder und die auf dem Gebiet der Statistik tätigen internationalen Organisationen einbeziehen, darunter insbesondere die Vereinten Nationen und ihre Einrichtungen sowie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (ÖCD).

SEKTORALE STATISTISCHE PROGRAMME

I. Die sektoralen Programme für das Funktionieren des Binnenmarktes A. Die sektoralen Programme für die Politik in den Bereichen Industrie, Verkehr, Energie, F & E und Tourismus

Gegenstand

Beitrag zur Erstellung der für das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes erforderlichen statistischen Informationen, indem zum einen den Entscheidungsträgern (Verwaltungen, Unternehmen und Sozialpartner) die Daten zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auf internationaler Ebene fördern zu können, und zum anderen eine grössere Markttransparenz gewährleistet wird.

Statistische Zielsetzung

Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: Harmonisierung von Normen, Durchführung gemeinschaftlicher statistischer Erhebungen, Aufbereitung vorhandenen Datenmaterials, Schaffung einer gemeinsamen statistischen Infrastruktur (z.B. Register) in den nachstehend aufgeführten Bereichen.

1. Normen

Das gesamte statistische Programm basiert auf neuen europäischen Systematiken, die weitgehend mit den nationalen Systematiken harmonisiert sind, was es ermöglicht, ein echtes gemeinsames Rahmenwerk von Daten über sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft zu erstellen.

2. Die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten

Mit diesem Projekt sollen die Entscheidungen des Rates über den Güteraustausch zwischen den Mitgliedstaaten nach 1992 umgesetzt werden, die aufgrund des Wegfalls der Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft getroffen werden.

Im Rahmen dieser Architektur wird die Einführung der Datenbank COMEXT-93, die Handels- und Zollstatistiken der Gemeinschaft und von Drittländern enthält, dank der Aufbereitungsarbeiten den Zugriff auf neue, detailliertere und aktuellere Statistiken ermöglichen.

Die allgemeinere Verwendung neuer Datenträger, insbesondere der CD-ROM, die Einführung von gezielten und auf grosse Wirtschaftssektoren ausgerichteten Produkten und die Verbindung der Veröffentlichungsprodukte mit den Erhebungssystemen, die eine bessere Rückführung der Informationen und eine grössere Markttransparenz ermöglicht, werden die Bereitstellung detaillierter Daten für die Institutionen und die Marktteilnehmer im allgemeinen erleichtern.

Qualität und Aktualität der Statistiken werden unmittelbar von den ihnen seitens der Unternehmen beigemessenen Nutzen und vom Kosten-Nutzen-Verhältnis der Meldung beeinflusst; daher wird nicht nur versucht werden, die Belastung für die Auskunftspflichtigen zu verringern, sondern es werden gleichzeitig Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt, um die Antwortquote zu verbessern.

Künftige Aktivitäten werden vor allem die Verbindung von Zoll- und Handelsdaten, die Gegenüberstellung von Produktions- und Handelsstatistiken, die Ausdehnung des geographischen Erfassungsbereichs auf die EFTA-Länder und Vergleiche mit den Daten von Drittländern betreffen.

3. Die Unternehmensstatistik

a) Industrie

Zentrales Ziel der Unternehmensstatistik ist es, alle Informationen zu liefern, die für die Beobachtung des gemeinschaftlichen Produktionssystems und der sektoralen Politiken erforderlich sind. Die praktischen Folgen für die Statistischen Programme 1993 bis 1997, die sich aus dem in Maastricht geänderten Vertrag ergeben, betreffen die Bereiche Standardisierung (Einführung gemeinsamer Methoden, Systematiken und Normen), Infrastruktur (technischer und rechtlicher Art), Ausdehnung der Gemeinschaftserhebungen auf neue Bereiche sowie Personal und finanzielle Mittel.

Hauptziel ist nach wie vor die Verbesserung der drei Grundlagen der statistischen Information über die Unternehmen, nämlich der jährlichen Daten über Struktur und Tätigkeit der Unternehmen sowie einer hinreichend detaillierten Beobachtung der Unternehmenskonjunktur und der Produktion von Waren und Dienstleistungen.

Die Einführung einer jährlichen Erhebung über Struktur und Tätigkeit der Unternehmen wird die Erstellung von Daten ermöglichen, die nach Wirtschaftszweigen, Grössenklassen und Mitgliedstaaten oder deren Regionen untergliedert sind.

Die Statistik der Produktion von Waren und Dienstleistungen wird die Grundlage für alle Arbeiten im Zusammenhang mit Überwachung und Transparenz des Binnenmarktes (Handelspolitik, Wettbewerbsfähigkeit) bilden.

Um über dieses zentrale Ziel hinausgehen zu können, werden Arbeiten in zwei grossen Bereichen weitergeführt bzw. in Angriff genommen werden.

Zum einen gilt es, alle Mittel und Wege zu erforschen, die - im Interesse einer geringeren Belastung der befragten Unternehmen - eine bessere Organisation der Industriestatistik und eine bessere Nutzung dieser Informationen durch die Unternehmen ermöglichen (Fortsetzung der Standardisierungsarbeiten, Koordinierung der auf die Unternehmen ausgerichteten Erhebungen, Dialog mit den Unternehmen, um die erhobenen Informationen besser an den Bedarf anpassen zu können usw.).

Zum anderen macht die Entwicklung bei den Gemeinschaftspolitiken spezielle Maßnahmen erforderlich:

- Entwicklung des Informationssystems über Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) (spezifische Indikatoren, insbesondere für die Demographie oder die besonderen Merkmale der KMU);

- Erarbeitung und Einführung detaillierter Indikatoren für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, die gleichzeitig Vergleiche mit deren Konkurrenten (in erster Linie USA und Japan) ermöglichen;

- Entwicklung der Statistik im Bereich Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, diesen wichtigen Faktor für eine Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu messen.

b) Dienstleistungen

Bei der Dienstleistungsstatistik werden auch in Zukunft sowohl ein globaler als auch ein sektoraler Ansatz Verwendung finden.

Der Abschluß und die Konsolidierung der Methodik für die Statistik der Unternehmen und Einrichtungen des Dienstleistungsbereichs wird eine stärkere Integration der Statistik der Industrieunternehmen und der Statistik der Dienstleistungsunternehmen erforderlich machen (einschließlich einer Analyse der zunehmenden Erbringung von Hilfsdienstleistungen für Unternehmen durch Dritte). Bei den Arbeiten zur Methodik werden die Erfahrungen berücksichtigt werden müssen, die bei den Pilot-Erhebungen gewonnen werden, deren Durchführung auf Gemeinschaftsebene zu unterstützen und zu koordinieren sein wird.

Der unternehmensbezogene Ansatz wird durch die Weiterentwicklung der Methodik für die funktionale Dienstleistungsstatistik, insbesondere die Statistik der Produkte, Funktionen, Preise und Volumen, zu ergänzen sein.

Überwachung und Messung der Auswirkungen des Binnenmarkts auf mehrere wichtige und zum Teil anfällige Sektoren werden die Einführung spezieller Erhebungen in mehreren als prioritär eingestuften Bereichen erfordern. So sind die Bereiche Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen für Unternehmen, Kommunikation und audiovisuelle Medien auf gemeinschaftlicher Ebene gleichermassen vorrangig, und die bereits eingeleiteten Arbeiten werden intensiviert werden, damit sie schließlich in die Einführung der Informationssysteme münden.

Gleichzeitig lassen die neuen Perspektiven des Vertrages über die Politische Union und insbesondere die Maßnahmen des Sozialen Europa erkennen, daß neue Sektoren im Bereich der Dienstleistungen für den Einzelnen und die Allgemeinheit entstehen (in diesem Zusammenhang sind zu erwähnen: soziale Sicherheit, Bildungswesen, Gesundheitswesen und soziale Maßnahmen, Vereins- und Freizeittätigkeiten, kulturelle und sportliche Aktivitäten usw.), die unter dem Stichwort "Dienstleistungsunternehmen" zu analysieren sind, wobei der Behandlung der nichtmarktbestimmten Dienstleistungen und den engen Verbindungen zwischen diesen Sektoren und der funktionalen Analyse der Ausgaben der öffentlichen Hand besondere Aufmerksamkeit zukommen muß.

Mit den Entwicklungen der Statistik der Dienstleistungsunternehmen werden ferner die Entwicklung eines Informationssystems, das auf sektoralen Registern mit sozio-ökonomischen Daten und Daten über das Handwerk beruht, sowie die Arbeiten zur Verbesserung und Durchführung des "Aktionsprogramms für die Entwicklung des statistischen Systems über Handel und Vertrieb" verknüpft werden müssen.

4. Die Verkehrsstatistik

Im Vertrag von Maastricht wird der Wille betont, mit Hilfe einer Politik der Liberalisierung der Märkte Fortschritte im Verkehrsbereich zu erzielen. Dies bedeutet für die Statistik, daß den auf Gemeinschaftsebene noch unterentwickelten Statistiken, d. h. der Luft- und der Seeverkehrsstatistik, Priorität eingeräumt werden muß.

Es wird jedoch zweckmässig sein, neben der verkehrszweigbezogenen Statistik auch über eine Statistik über die Nutzung von Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsmitteln zu verfügen; dies bedeutet, daß der Statistik des Personenverkehrs beträchtliche Bedeutung beizumessen ist.

Der spezifische Rahmen für die Verkehrspolitik wird durch die Überarbeitung der Richtlinien über den Strassen- und Eisenbahnverkehr und den Verkehr auf Binnenwasserstrassen sowie durch eine Ausweitung auf die Luft- und Seeverkehrsstatistik weiterentwickelt werden.

Das Informationssystem muß durch einen stärker verkehrszweigübergreifenden Ansatz konsolidiert werden, der die Durchführung von Erhebungen erleichtert und damit eine Verbindung der sektoralen Methodiken ermöglicht.

5. Die Statistik der Forschung und technologischen Entwicklung

Die Kompetenzen, die der Gemeinschaft in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung durch die Einheitliche Akte und im Rahmen der Gemeinschaftspolitik zur Innovationsförderung übertragen wurden und die durch die Vereinbarungen von Maastricht noch an Gewicht gewonnen haben, erfordern aktuelle und genaue statistische Informationen. Im Rahmen dessen, was in dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates betreffend Statistiken über Forschung, Entwicklung und Innovation vorgesehen ist, zielt das Programm 1993 bis 1997 im wesentlichen auf eine Konsolidierung der derzeitigen Situation, gleichzeitig aber auch auf eine Ausweitung der Datenerhebung ab; dies betrifft vor allem neue Informationen über die Beschäftigten im F & E-Bereich, die Messung des technologischen Potentials der Regionen und die Auswertung von Pilot- Erhebungen über die Innovation. Die Zusammenarbeit mit der ÖCD muß intensiviert werden, damit innerhalb kürzerer Fristen Informationen über F & E-Finanzierung und -Ausgaben vorliegen.

6. Die Energiestatistik

Die Entwicklung der Energiestatistik ist abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Situation im allgemeinen und von der Entwicklung des Energiemarktes im besonderen.

Ziel der Maßnahmen ist eine Verbesserung der Bilanzen, und zwar sowohl hinsichtlich der Untergliederung nach Erzeugnissen als auch hinsichtlich der Aggregate. Die Preis- und Verbrauchserhebungen werden so zu erweitern sein, daß die statistische Erfassung verbessert wird.

Die geplanten Maßnahmen zielen auf folgende Bereiche ab: Verbesserung und grössere Vergleichbarkeit des die Transparenz der Energiepreise und - ströme betreffenden Datenmaterials, Sicherung der Versorgung durch gezielte Maßnahmen zur Vergrösserung der geographischen Streuung der Ressourcen, Austausch von Energieerzeugnissen innerhalb der Gemeinschaft, rationelle Energienutzung, Verwendung erneuerbarer Energieträger, Umweltauswirkungen von bei der Umwandlung von Energieerzeugnissen auftretenden Emissionen (CO2, SO2 usw.) und deren wirtschaftliche Bewertung sowie regionale Energieinvestitionen.

Die Strategie des sorgfältigen Umgangs mit den nicht-energetischen Rohstoffen stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Ergänzung dar. Die Öffnung der Netze kann die statistische Überwachung ihrer Nutzung erforderlich machen.

7. Die Tourismusstatistik

Auf dem Gebiet der Tourismusstatistik ist im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums ein Informationssystem zu entwickeln, das im wesentlichen auf Angebot und Nachfrage im Tourismussektor ausgerichtet ist.

B. Die sektoralen Programme für die Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Fischereipolitik

Gegenstand

Beitrag zur Erstellung der statistischen Informationen, die für die Verwaltung und Überwachung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Fischereipolitik beschlossenen Bestimmungen benötigt werden.

Statistische Zielsetzung

Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: Durchführung gemeinschaftlicher Erhebungen, Erstellung vergleichbaren Datenmaterials anhand von nationalen Erhebungen, Anwendung harmonisierter Normen und Schaffung einer gemeinsamen statistischen Infrastruktur in den nachstehend aufgeführten Bereichen.

1. Die Landwirtschaftsstatistik

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und die Umsetzung der Ergebnisse einer im Rahmen des vorangegangenen Programms durchgeführten "Screening-Aktion" werden für die Landwirtschaftsstatistik in den kommenden Jahren beträchtliche Veränderungen bedeuten. Es scheint unvermeidlich, daß das Instrumentarium zur Erhebung von Daten über Erzeugung und Erzeugungsvorausschätzungen, Preise, Einkommen und Agrarstrukturen geändert werden muß. Ziel ist eine bessere Nutzung der für die Landwirtschaftsstatistik zu Verfügung stehenden Mittel bei gleichzeitiger weitestgehender Begrenzung der sich für die Landwirte ergebenden Belastung.

a) Landwirtschaftliche Erzeugung

Pflanzliche Erzeugung: Die Einführung von Stabilisatoren in verschiedenen Bereichen der pflanzlichen Erzeugung sowie gewisse Elemente der GAP-Reform haben die Notwendigkeit vergrössert, Qualität und Vergleichbarkeit der einschlägigen Statistiken zu verbessern und sie innerhalb kürzerer Frist zur Verfügung zu stellen. Mit der Reform der GAP werden die statistischen Ergebnisse noch grössere direkte Auswirkungen auf die Verwaltung der Märkte haben. Es ist daher nicht nur ein zwingender rechtlicher Rahmen für die Statistik der pflanzlichen Erzeugung zu schaffen, sondern es gilt auch weiterhin, sich ständig um die geeignetsten Mittel zur Gewährleistung ihrer Zuverlässigkeit und Objektivität zu bemühen, wobei gleichzeitig der Aufwand an finanziellen und personellen Mitteln möglichst gering zu halten ist. Zu diesem Zweck werden die Forschungsarbeiten in den Bereichen Stichproben- und Vorausschätzungsverfahren sowie Fernerkundung im Zusammenhang mit der Agrarstatistik weitergeführt und, sofern möglich, intensiviert werden.

Tierische Erzeugung: Die gemeinschaftlichen Statistiken und Rechtsvorschriften müssen der Entwicklung der Märkte und der zu ihrer Verwaltung getroffenen Maßnahmen Rechnung tragen. Sie müssen daher regelmässig kritisch überprüft werden, damit die angestrebten Ziele insbesondere unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Produktionsumfangs in den einzelnen Ländern mit möglichst geringen Kosten erreicht werden können. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei der Verbesserung des Datenmaterials über Schlachtungen zu widmen.

Versorgungsbilanzen: Diese Bilanzen entstehen durch die Synthese der Statistiken über das Aufkommen und die Verwendung der einzelnen pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse und ermöglichen damit insbesondere die Überwachung der Entwicklung des Selbstversorgungsgrades und des Verbrauchs. Die Einführung des neuen Systems für die Statistik des Intra-EG-Handels nach 1992 könnte Anpassungen erforderlich machen. Die Qualität der Bilanzen muß zusammen mit einer besseren Definition des wesentlichen Informationsbedarfs im Hinblick auf Detaillierungsgrad und geographische Gruppierungen verbessert werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß diese Informationen im Rahmen von internationalen Abkommen, insbesondere des GATT, als Referenzdaten verwendet werden.

Futtermittelbilanzen: Die zur Verfügung stehenden Futtermittelmengen sind seit zwei Jahrzehnten Gegenstand von Statistiken. Es wurden Studien durchgeführt, um den Ernährungsbedarf der Viehbestände und damit die Nachfrage nach Futtermitteln deutlich vor dem Bekanntwerden der Aufkommensdaten zu ermitteln. Es wurden und werden weiterhin Anstrengungen unternommen, um die Daten über Angebot und Nachfrage einander gegenüberzustellen und damit zu besseren Erkenntnissen über die von jeder einzelnen Tierart verbrauchten Futtermittel zu gelangen. Die Reform der GAP wird die Funktion des Marktes betonen und besondere Anstrengungen zur Bereitstellung von Informationen über die Höhe der - privaten und staatlichen - Bestände an landwirtschaftlichen Erzeugnissen erforderlich machen, da diese Bestände den Markt beeinflussen.

b) Preise und Einkommen in der Landwirtschaft

Die Überprüfung und Verbesserung der zu Erstellung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung verwendeten Datenquellen und Verfahren stellt eine wichtige Aufgabe dar, die eine stärkere Harmonisierung der Statistiken der einzelnen Mitgliedstaaten und eine bessere Kenntnis der Unterschiede in den landwirtschaftlichen Einkommen in der Gemeinschaft ermöglichen wird. Die Qualität der Vorausschätzungen des landwirtschaftlichen Einkommens und ihre Analyse werden verbessert werden.

Die Entwicklung und Weiterführung einer Analyse des Gesamteinkommens der landwirtschaftlichen Haushalte wird ein umfassenderes Verständnis des Gesamteinkommens in der Landwirtschaft ermöglichen.

Kurz- und mittelfristige Vorausschätzungs- und Simulationsmodelle, die sich auf eine integrierte Datenbank für den Agrarsektor stützen, werden entwickelt und/oder aktualisiert werden. Sie finden bei Vorausschätzungen und Simulationen der Auswirkungen alternativer agrarpolitischer Maßnahmen Verwendung und liefern den politischen Entscheidungsträgern damit eine solide Basis für ihre Vorschläge. Die Mitgliedstaaten werden in diese Arbeiten stärker einbezogen werden.

c) Agrarstrukturen

Im Zeitraum 1993 bis 1997 werden die Mitgliedstaaten sämtliche in der Verordnung (EWG) Nr. 571/88 vorgesehenen Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe durchführen.

Um den Zugang zu den Ergebnissen dieser Erhebungen und ihre Nutzung zu vereinfachen, wird das neue Datenbanksystem (EUROFARM) weiterentwickelt.

Die statistische Auswertung von administrativen Datenquellen (Karteien), insbesondere über die Dauerkulturen, wird der Kommission unerläßliche Informationen über die Entwicklung der betreffenden Agrarsektoren an die Hand geben.

d) Agro-Industrie

An der Erhebung von Daten über die mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Industriezweige wird weiter gearbeitet. Der Benutzerbedarf soll durch Rückgriff auf vorhandene Daten gedeckt werden, wobei man sich Verbesserungen der Unternehmensstatistik zunutze machen wird.

e) Forstwirtschaft

Die Verbesserung der Informationen über die Forstwirtschaft betrifft vor allem die Struktur der forstwirtschaftlichen Betriebe; Ziel ist die Erstellung eines gemeinschaftlichen Forstinventars.

2. Die Fischereistatistik

Die gemeinsame Fischereipolitik erstreckt sich auf mehrere zentrale Bereiche, für die Statistiken bereitzustellen sind: die Marktverwaltung, die Erhaltung der Fischbestände und die Umstrukturierung der Fischereiwirtschaft.

Die bereits erlassenen Verordnungen über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen und die für den Nordost- und den Nordwest-Atlantik geltenden Fangmengen sehen die Erstellung der notwendigsten Statistiken vor. In den kommenden Jahren muß die Qualität dieser Daten durch einen stetigen Austausch von Informationen über die von den Mitgliedstaaten verwendeten Methoden verbessert werden.

Zur Verbesserung der vorhandenen Statistiken über die Fischerei im Mittelmeer und die Aquakultur wurden Vorarbeiten durchgeführt.

C. Die sektoralen Programme für die Umweltpolitik

Gegenstand

Erarbeitung eines Systems von statistischen Indikatoren zur Aufstellung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der gemeinschaftlichen Umweltprogramme.

Statistische Zielsetzung

Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: Durchführung gemeinschaftlicher Erhebungen, Erstellung vergleichbarer Statistiken anhand vorhandenen Datenmaterials, Anwendung harmonisierter Normen und Schaffung einer gemeinsamen statistischen Infrastruktur in dem nachstehend aufgeführten Bereich.

Die Umweltstatistik

Für den Bereich der Umwelt deckt sich die Laufzeit des Programms mit dem fünften Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Umweltschutz mit dem Titel "Towards sustainability", in dem die Grundprinzipien einer umweltgerechten Entwicklung (sustainability) und der geteilten Verantwortung (shared responsability) zwischen allen Beteiligten und Sektoren näher erläutert werden. Dieses Programm empfiehlt, von einer normativen Gesetzgebungsstrategie abzurücken in Richtung auf die Entwicklung einer Kombination aus wirtschaftlichen und sozialen Instrumenten, die es gestatten, das Ziel der dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung für alle Bereiche festzuschreiben, das Verhalten der verschiedenen Beteiligten zu ändern und ein Konzept der Umwelthaftung (environmental liability) einzuführen.

Die Philosophie einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung wird weltweit von der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der UNO (UNCED) weiterverfolgt, die im Juni 1992 in Brasilien zusammengetreten ist und für die ein Zeitplan für das 21. Jahrhundert erarbeitet wurde, der auch einen Teil über die Entwicklung einer adäquaten Informationspolitik enthält.

In Anbetracht dieser Situation müssten die zwischen 1989 und 1992 eingeleiteten Maßnahmen im Rahmen des Programms für die Umweltstatistik der Jahre 1993 bis 1997 weiterverfolgt und ausgebaut werden; ausserdem sollten die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen in die Praxis umgesetzt werden.

Die prioritären Maßnahmen betreffen:

- die Einführung eines Systems zur Erstellung einer Abfallstatistik in Verbindung mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für die Abfallwirtschaft;

- die Einführung eines Erfassungssystems in Verbindung mit den Erhebungen bei der Industrie über Schadstoffemissionen und Abfallaufkommen sowie die Ausgaben zur Abfallvermeidung und -beseitigung; Erfassung und Beschreibung der Öko-Industrien;

- die Erstellung eines Emissions- und Abfallkatasters nach Wirtschaftszweigen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur (EUA) (Fortführung des Projekts Corinair);

- die Harmonisierung der Statistiken über die staatlichen Ausgaben für den Umweltschutz und die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich;

- die Berechnung von Indikatoren und Durchführung von Analysen zu Verkehrs-, Rohstoff-, Energie-, Industrie-, Agrar- und Fremdenverkehrsstatistik im Rahmen der Umweltpolitiken für diese Bereiche;

- die Beteiligung an internationalen Arbeiten zur Erstellung von Umweltsatellitenkonten.

Folgende Faktoren dürften in den kommenden Jahren zu Fortschritten bei der statistischen Arbeit führen: Die Einführung gemeinschaftlicher Normen für die Umweltplanung, die Umweltrechnungslegung sowie die Umweltbilanz der Unternehmen und des öffentlichen Sektors; die verstärkte Information und ein grösseres Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Verbraucher und Bürger; Fortschritte in der wissenschaftlichen Forschung zu den Ursachen und den Folgen der Belastung der Umwelt durch den Menschen sowie die Entwicklung einer entsprechenden Wirtschaftstheorie und empirischer Methoden zur Bewertung von Umweltschäden im Hinblick auf eine Berücksichtigung der durch die Verschlechterung des Umweltzustandes und die Erschöpfung der natürlichen Ressourcen bedingten Kosten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

II. DIE SEKTORALEN PROGRAMME FÜR DIE SOZIALPOLITIK, DEN WIRTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN ZUSAMMENHALT SOWIE DEN VERBRAUCHERSCHUTZ Gegenstand

Beitrag zur Entwicklung harmonisierter statistischer Indikatoren zu Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Bevölkerungsbewegung, Lebensstandard, Gesundheit, sozialer Sicherung, Bildung, Berufsausbildung und zu regionalen Unterschieden.

Statistische Zielsetzung

Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: Unter Anwendung einheitlicher Verfahren Durchführung von statistischen Erhebungen oder Aufbereitung vorhandener Daten zu folgenden Bereichen:

1. Die Beschäftigungsstatistik

Die bereits durchgeführten Arbeiten zur Vervollständigung des Inhalts und zur Verbesserung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung finden hier ihre volle Rechtfertigung. Die Arbeitskräfteerhebung bleibt auch weiterhin für die Beschäftigungsstatistik von zentraler Bedeutung und erhält durch Artikel 123 des Vertrags, der die Aufgaben des Sozialfonds um die Förderung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an die Veränderung der Produktionssysteme, insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung im Rahmen der Zielsetzungen 3 und 4 erweitert, eine neue Dimension.

Die Gemeinschaftserhebung wird in noch stärkerem Masse als in der Vergangenheit Grundlage und gemeinsamer Rahmen für die Schätzungen sein, die andere detailliertere oder in kürzeren Abständen durchgeführte Statistiken der Mitgliedstaaten ergänzen sollen. So wird es nicht nur möglich sein, monatlich vergleichbare Arbeitslosenquoten zu berechnen, sondern auch das Problem des Arbeitsvolumens in Volkswirtschaften mit immer stärker variabler Arbeitsorganisation (Teilzeitarbeit, Mehrfachtätigkeit, Kombination von Arbeit und Ausbildung usw.) besser zu erfassen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Möglichkeiten zur Entwicklung kurzfristiger Beschäftigungsindikatoren auf sektoraler Ebene.

2. Die Statistik der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Sozialschutzstatistik

Die prioritären Maßnahmen in diesem Bereich lassen sich in drei grosse Teilgebiete untergliedern:

a) Bevölkerung

- Jährliche Bereitstellung einer Gesamtheit von kohärenten und vergleichbaren Daten zur demographischen Lage und zur Bevölkerungsentwicklung;

- Fortführung der Arbeiten an den Bevölkerungsvorausschätzungen;

- Bereitstellung von Informationen über die Mobilität innerhalb der Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung der Wanderungsströme, der Qualifikation und des Alters;

- Deckung des Bedarfs an statistischen Informationen zur Zuwanderung aus Drittländern mit den Schwerpunkten Familienzusammensetzung, Ausbildung und Qualifikation der Zuwanderer;

- Aufbau eines EG/EFTA-Informationssystems für Bestands- und Stromdaten zur Migration.

b) Arbeitsbedingungen

- Bereitstellung von statistischen Informationen über Arbeitsbedingungen, insbesondere die Art der Arbeitsverträge und der Arbeitszeitregelungen, zur Unterstützung geplanter Richtlinien;

- Verbesserung der Informationen zu Löhnen bzw. Gehältern und Arbeitskosten, insbesondere durch die Durchführung von Erhebungen über die Lohn-/Gehaltsstruktur, anhand derer Informationen zum Qualifikationsniveau und zur Verteilung der Löhne/Gehälter nach Unternehmensgrösse, Wirtschaftszweig und Regionen gewonnen werden können. Durch diese Verbesserung soll es ausserdem möglich werden, dem in der "Stellungnahme über angemessene Entlohnung" und dem dritten Programm für die Chancengleichheit von Frau und Mann (gleiche Arbeit, gleicher Lohn) festgestellten Bedarf zu entsprechen;

- die Entwicklung von kurzfristigen Indikatoren zu den Arbeitskosten;

- Erstellung von Indikatoren zu den Arbeitgeber-Arbeitnehmer- Beziehungen (Arbeitskampfmaßnahmen, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Tarifverhandlungen usw.).

Da sich die Gemeinschaft das Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer gesetzt hat, muß bei allen Statistiken, die dies von ihrer Art her erlauben, eine Unterscheidung nach Geschlecht vorgenommen werden.

c) Lebensbedingungen und Sozialschutz

- Verbesserung von Vergleichbarkeit und Erfassungshäufigkeit der Daten zu Verbrauch und Lebensbedingungen der privaten Haushalte;

- Aufbau einer Datenbank mit Daten zur Einkommensverteilung unter besonderer Berücksichtigung der Einkommen älterer Menschen im Rahmen des europäischen Jahrs der älteren Menschen (1993);

- Einführung eines europäischen Panels für die Erfassung des Einkommens und der Lebensbedingungen der privaten Haushalte als Instrument zur Beobachtung der sozialen Auswirkungen des Binnenmarktes;

- Weiterführung und Verbesserung der Armutsindikatoren unter Einbeziehung nichtmonetärer Faktoren;

- Weiterführung der Statistiken über die Sozialschutzausgaben und -einnahmen (Essoß), insbesondere vor dem Hintergrund der Vorschläge für Empfehlungen betreffend die Konvergenz der Ziele der sozialen Sicherheit und das Mindestniveau;

- Betreuung der mikroökonomischen Studien über die Rentenquoten nach Funktionen;

- regelmässige Aktualisierung des "Digest of Statistics on Social Protection in Europe";

- zweijährliche Aktualisierung der Statistik über die soziale Lage der Behinderten;

- Aufbau einer Datensammlung zum Zeitbudget der Europäer;

- Bereitstellung von Daten zu Maßnahmen und Finanzmitteln, die für Familienhilfsdienste bestimmt sind.

3. Die Statistik der allgemeinen und beruflichen Bildung

Die Entwicklung von Statistiken über die allgemeine und insbesondere die berufliche Bildung gehört zu den grossen neuen und dringenden Aufgaben des statistischen Systems der Gemeinschaft.

Die Verbesserung der Vergleichbarkeit des statistischen Datenmaterials durch die Ausarbeitung realer Entsprechungen zwischen den nationalen Systemen der allgemeinen und der beruflichen Bildung ist eine wichtige Aufgabe, bei der es darum geht, eine bessere Kenntnis der Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten zu erhalten. Die Entwicklung der Information in diesem Bereich wird auf der spezifischen Aufbereitung von Daten aus verschiedenen Verwaltungsdateien aufbauen.

4. Die Statistik über Gesundheit und Sicherheit

Bei den für diesen Bereich geplanten Maßnahmen geht es um die Analyse der Mortalität und der Morbidität bzw. deren Ursachen. Im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten und den betroffenen internationalen Organisationen, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation, wird die systematische Zusammenstellung von vergleichbaren Daten entwickelt und weitergeführt.

Darüber hinaus verlangen die Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1987 sowie die Richtlinie vom 22. Juni 1989 die Harmonisierung der Statistiken über Unfälle am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten. Die Arbeiten in diesem Bereich werden fortgesetzt.

5. Die regionale und subregionale Statistik

Bei der Weiterentwicklung der Regionalstatistik wird folgendes angestrebt:

- eine geschlossenere Anwendung des Konzepts der regionalen Konten unter Einbeziehung aller Regionen - einschließlich der neuen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland - in allen Mitgliedstaaten;

- eine Verbesserung der regionalen Repräsentativität der Gemeinschaftserhebungen und der Ausbau der Auswertungsmöglichkeiten;

- die Verbesserung von Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der regionalen Indikatoren, die bei der Umsetzung der Verordnungen zu den Strukturfonds verwendet werden;

- regionale Daten zum öffentlichen Sektor;

- der Aufbau eines gemeinsamen Informationssystems für subregionale Daten, das es möglich macht, das Gebiet der Gemeinschaft nach funktionalen und geographischen Gesichtspunkten zu untergliedern (Arbeitsmarktregionen, städtische/ländliche Gebiete usw.), die Datensammlung zu organisieren und die DV-technischen Voraussetzungen für eine kartographische Darstellung der raumbezogenen und der regionalen Daten zu schaffen;

- die Entwicklung von Indikatoren für die Faktoren, die die Perspektiven und Möglichkeiten für Entwicklung und strukturelle Anpassung nachhaltig beeinflussen, wie z.B.:

- das Qualifikationsniveau der Humanressourcen,

- Investitionen,

- vorhandene Infrastrukturen,

- das Innovationspotential,

- das Unternehmerpotential, wie es sich beispielsweise in der Entwicklung der Zahl der Unternehmensgründungen und -schließungen niederschlägt.

6. Die Statistik über den Verbraucherschutz

Titel XI des neuen Vertrags über die Europäische Union enthält einen Artikel zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Sicherstellung einer angemessenen Verbraucherinformation.

Vor diesem Hintergrund sollten Daten verfügbar sein zur:

- Beeinträchtigung von Gesundheit und Sicherheit durch die Verwendung bestimmter Produkte oder die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen sowie zu Unfällen in Haushalt und Freizeit;

- Entwicklung der Ausgaben der Verbraucher nach Handelssektor und Vertriebsart (stationäre Handelsgeschäfte oder Versandhandel).

Schließlich gilt es, eine statistische Information neuer Art zu schaffen, mit der nicht nur erfasst werden kann, in welchem Masse der Binnenmarkt in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft neue Märkte (z.B. für Finanzinstitute) schafft, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt (z.B. grenzueberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft) festgestellt werden kann.

III. DIE SEKTORALEN PROGRAMME FÜR DIE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION Gegenstand

Beitrag zur Entwicklung der harmonisierten statistischen Indikatoren, die für die Realisierung der im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion vorgesehenen Ziele erforderlich sind. Dabei handelt es sich um die Gesamtheit der Statistiken, die von den Organen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten benötigt werden, um die Einhaltung der in Artikel 3a (Titel II) des Unionsvertrags (Konvergenz der Wirtschaftspolitiken) genannten Grundsätze überwachen zu können.

Statistische Zielsetzung

Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: Unter Anwendung einheitlicher Verfahren Durchführung von statistischen Erhebungen oder Aufbereitung vorhandener Daten zu folgenden Bereichen:

1. Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (nichtfinanzielle Konten und Finanzierungskonten)

Die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden weiterhin Eckstein der makroökonomischen Analyse sein.

Seit 1988 ist das Bruttosozialprodukt (BSP) Bemessungsgrundlage für eine neue Eigenmittelart der Gemeinschaft. Mit der BSP-Richtlinie sollte ein Verfahren zur Überprüfung und Bewertung der Vergleichbarkeit und der Repräsentativität der BSP der EG-Mitgliedstaaten geschaffen werden.

Um die gesetzten Ziele realisieren zu können, müssen die laufenden Arbeiten verstärkt werden und grössere Priorität erhalten.

Es geht darum,

1. eine homogenere Anwendung des ESVG zu erzielen;

2. die Genauigkeit der BSP-Schätzungen zu verbessern;

3. dafür zu sorgen, daß die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen das Wirtschaftsgeschehen noch lückenloser erfassen.

Insbesondere von dem Verzeichnis der Quellen und Methoden, das zwecks Prüfung der Vergleichbarkeit des BSP im Rahmen der Beiträge der Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt auf der Grundlage des BSP (vierte Einnahmequelle) erstellt wurde, werden in naher Zukunft wesentliche Verbesserungen hinsichtlich der Qualität der für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwendeten Grunddaten erwartet. Das BSP und seine Hauptposten können jedoch nur ein Anfang sein. Ein ganz wichtiger Faktor für die Realisierung der Wirtschafts- und Währungsunion ist die Vergleichbarkeit der makroökonomischen Schätzungen für die Bereiche Einkommensverteilung, Ersparnisbildung, Akkumulation und Finanzierung.

Im Unionsvertrag wird die Bedeutung der aus dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) abgeleiteten Indikatoren unterstrichen. Im Protokoll über das Verfahren bei einem übermässigen Defizit beispielsweise sind die Begriffe Haushaltsdefizit, Investitionen und Schuldenstand im Sinne des ESVG definiert. Das ESVG wird derzeit überarbeitet, und die überarbeitete Fassung soll noch während der Laufzeit dieses statistischen Programmes eingeführt werden.

Bei der Überarbeitung des ESVG wurde die Vermögensrechnung, d.h. die Analyse von Bestandsgrössen und nicht von Stromgrössen, bereits berücksichtigt. Die finanzielle Vermögensrechnung ist Bestandteil verschiedener Satellitenkonten, wie z.B. Geldmengenaggregate, Auslandsverschuldung und öffentliche Schulden. Um das Verhalten der Wirtschaftsteilnehmer analysieren zu können, müssen für alle Mitgliedstaaten Vermögensrechnungen verfügbar sein.

Die zukünftige Wirtschafts- und Währungsunion wird ein System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen für die Union als Ganzes erfordern, damit die wirtschaftliche Entwicklung überwacht werden kann. Um beispielsweise die Position der Gemeinschaft gegenüber der übrigen Welt bestimmen zu können, sind kohärente Daten zu Auslandsaktiva und -passiva erforderlich.

2. Die Statistik des Sektors Staat

Die Statistik der öffentlichen Unternehmen und die Statistik der staatlichen Verwaltungen erfordern völlig unterschiedliche Arbeitsprogramme. Im ersten Fall gilt es, einen Teilbereich der Unternehmensstatistik zu schaffen, im zweiten muß die Qualität vorhandener Statistiken verbessert werden (hinsichtlich Schnelligkeit, Vergleichbarkeit und Detailliertheitsgrad), um sie an die spezifischen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Realisierung der Wirtschafts- und Währungsunion anzupassen.

a) Die Statistik der öffentlichen Unternehmen

Zunächst müssen in die Angaben der für statistische Zwecke genutzten Unternehmensregister Kriterien aufgenommen werden, anhand derer festgestellt werden kann, ob die öffentliche Hand Träger eines Unternehmens ist.

Bei den Gemeinschaftserhebungen zur Erfassung der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen muß die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die erforderlichen Arbeiten zur Untergliederung der Unternehmen in private und öffentliche Unternehmen einleiten. Im Vorfeld sollten sämtliche in diesen Erhebungen erfasste Variablen auf der Ebene der öffentlichen Unternehmen untersucht und eventuell weitere Variablen aufgenommen werden.

Bei der Erstellung der Vermögensrechnung der öffentlichen (finanziellen und nichtfinanziellen) Kapital- und Quasi-Kapitalgesellschaften sollte die Erstellung der Statistiken über die Verschuldung der öffentlichen Kapitalgesellschaften (und Quasi-Kapitalgesellschaften), für die der Staat als Bürge auftritt, im Vordergrund stehen.

b) Die Statistik der staatlichen Verwaltungen

Einige bisher zu wenig genutzte Elemente der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden eine neue Bedeutung erlangen. So werden nach einer Vereinheitlichung der Währungspolitik beispielsweise für die Analyse der Fiskalpolitik Daten zu den Einnahmen und Ausgaben des Staates, zu Defiziten und ihrer Finanzierung benötigt. Ausserdem bezieht sich eines der im Unionsvertrag genannten Konvergenzkriterien unmittelbar auf die Fiskalpolitik. Um das Protokoll über das Verfahren bei einem übermässigen Defizit umsetzen zu können, müssen die Daten zur öffentlichen Haushaltslage und zum öffentlichen Schuldenstand entsprechend der Methodik des ESVG und nach Maßgabe des Protokolls erfasst, harmonisiert und aktualisiert werden.

In Artikel 104c des Unionsvertrags ist vorgesehen, daß das Verhältnis zwischen den öffentlichen Ausgaben für Investitionen und dem öffentlichen Defizit zu den Kriterien zählt, die die Kommission gegebenenfalls in ihrem Bericht zu berücksichtigen hat, wenn ein Mitgliedstaat die im Zusammenhang mit dem Haushaltsdefizit genannten Kriterien nicht erfuellt. Daher müssen die Daten zur Ermittlung der öffentlichen Ausgaben für Investitionen harmonisiert und regelmässig erfasst werden; diese Daten lassen sich aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ableiten.

3. Die Zahlungsbilanzstatistik

Einer der richtungsweisenden Grundsätze für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft ist eine "dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz" (Artikel 3a). Dementsprechend sind Zahlungsbilanzstatistiken für die Überwachung der aussenwirtschaftlichen Position der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft als Ganzes von grösster Bedeutung. Aus diesen Statistiken lassen sich genaue Angaben über internatonale makroökonomische Ströme, wie beispielsweise über den Waren- und Dienstleistungsverkehr, das Faktoreinkommen, unentgeltliche Transfers, Direktinvestitionen und andere Kapital- und Geldströme, gewinnen. Viele politische Maßnahmen zur Förderung der wirtschafts- und währungspolitischen Integration stützen sich weitgehend auf Informationen aus den Zahlungsbilanzstatistiken. Dies gilt unter anderem für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kapital- und Zahlungsverkehr (Artikel 109c) und der Durchführung von Devisengeschäften. Ferner wird in den zukünftigen internationalen Handelsabkommen (Uruguay-Runde) aller Voraussicht nach auch der internationale Dienstleistungsverkehr geregelt werden, für den die Zahlungsbilanzstatistik die wichtigste Datenquelle darstellt. Aus diesem Grund sind detaillierte, zuverlässige und aktuelle Zahlungsbilanzstatistiken dringend erforderlich.

Gegenwärtig unterscheiden sich die Zahlungsbilanzstatistiken der einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich Detailliertheitsgrad, Qualität und Aktualität. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden in einigen Mitgliedstaaten gewisse Daten nicht an die Gemeinschaft weitergegeben. Daraus entsteht auf Gemeinschaftsebene ein Mangel an vergleichbaren Daten, die auf gemeinsamen, in allen Mitgliedstaaten geltenden Definitionen basieren. Somit sind die aggregierten Daten zu nationalen Strömen nur begrenzt gültig. Ausserdem werden diese Daten normalerweise nicht nach inner- und aussergemeinschaftlichen Strömen gegliedert. Insbesondere auf Gemeinschaftsebene sind die derzeit verfügbaren Daten völlig unzureichend, um den künftigen Bedarf der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu decken.

Es müssen also noch grössere Anstrengungen unternommen werden, um die erforderlichen Verbesserungen durchzusetzen. Das in Kürze erscheinende Handbuch des Internationalen Währungsfonds muß in die Gemeinschaftsstandards eingearbeitet werden, damit es bei der Anwendung in den Mitgliedstaaten nicht zu statistischen Asymmetrien kommt. Gleichzeitig muß das Datenerfassungssystem in der gesamten Gemeinschaft überarbeitet und harmonisiert werden. Diese Arbeiten sollten vor Beginn der dritten Stufe abgeschlossen sein. Daher gilt es, die Laufzeit des vorliegenden statistischen Programms voll und ganz zu nutzen. Die Arbeiten des Europäischen Währungsinstituts (EWI) in der zweiten Stufe werden nachhaltig zur Realisierung der obengenannten Ziele beitragen.

4. Die Preisstatistik

Daten zu Preisindizes sind für die WWU in zweifacher Hinsicht von Bedeutung. Erstens ist im Unionsvertrag als vorrangiges Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) die Wahrung der Preisstabilität festgelegt. Zweitens ist die Reduzierung des anhand des Verbraucherpreisindexes gemessenen Inflationsgefälles zwischen den Mitgliedstaaten auf ein annehmbares Niveau eines der Kriterien, die angewandt werden, wenn es darum geht, die Mitgliedstaaten zu bestimmen, deren Volkswirtschaften möglicherweise eine hinreichende Konvergenzebene erreicht haben, um der Währungsunion beizutreten.

Eurostat sammelt zwar Daten zur Entwicklung der nationalen Inflationsraten, die auf den von den Mitgliedstaaten monatlich übermittelten Verbraucherpreisindizes basieren, diese Indizes sind jedoch noch nicht vollständig harmonisiert. Angesichts der Bedeutung vergleichbarer Daten zu den Inflationsraten müssen in naher Zukunft entsprechende Anstrengungen unternommen werden, um einen harmonisierten Verbraucherpreisindex für alle Mitgliedstaaten zu entwickeln.

5. Die Indikatoren für die Koordinierung der Geldpolitik

Um die Finanzsysteme der einzelnen Länder besser verstehen zu können, werden die Arbeiten an einem Verzeichnis der Quellen und Methoden der Bankenstatistik fortgesetzt. Dieses Verzeichnis soll die Identifizierung einzelner Finanzinstrumente erleichtern, die die "Bausteine" vorhandener Geldmengenaggregate bilden und auf Grund ähnlicher wirtschaftlicher Merkmale zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Der Ausschuß der Zentralbankpräsidenten und später dann auch das EWI können diese Bausteine zur Entwicklung einer empirischen Prüfung der Definitionen für den Begriff Geldmenge verwenden, die bei der verstärkten Koordinierung der Geldpolitiken in der Gemeinschaft zugrunde gelegt werden können.

Anhand dieses Verzeichnisses können im Bedarfsfall die Bereiche ermittelt werden, in denen eine stärkere Harmonisierung der Voraussetzungen für die Sammlung und Zusammenstellung der Bankenstatistiken möglich ist. Bis 1993 werden die entsprechenden Harmonisierungsvorschläge gemäß den in der ersten Stufe der WWU geltenden Verfahren realisiert. Am 1. Januar 1994 gehen diese Verfahren in die Zuständigkeit des EWI über und sind dann Teil der Aufgaben, die dieses in der zweiten Stufe der WWU zu erfuellen hat, und zwar in diesem Fall spätestens bis zum 31. Dezember 1996.

Zur Unterstützung der multilateralen Überwachung des Rates wird es erforderlich sein, Daten zu einer Reihe von geldpolitischen Indikatoren zusammenzustellen. Zu diesen Indikatoren zählen unter anderem die Zinssätze, die auch eines der im Unionsvertrag erläuterten Konvergenzkriterien darstellen. Daher müssen für diese Indikatoren vergleichbare Daten vorliegen.

6. Die Ecu-Statistik

Während der Zeit bis zum Ende der ersten Stufe der Verwirklichung der WWU wird die Ecu-Statistik weiterhin regelmässig erhoben und veröffentlicht werden.

Während der zweiten Stufe der WWU werden die Arbeiten zur Erhebung und Verbreitung der Ecu-Statistik fortgeführt und weiterentwickelt werden, insbesondere damit das Europäische Währungsinstitut (EWI) die Entwicklung des Ecu überwachen und seine Verwendung im Sinne von Artikel 2 und Artikel 4 des Protokolls über die Satzungen des EWI fördern kann und die Kommission in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfuellen.

7. Die Aussenhandelsstatistik

Ab 1993 werden erneut systematische Maßnahmen zur Vervollständigung der Harmonisierung bzw. Vereinheitlichung der Aussenhandelsstatisik, deren Grundlagen mit der Verordnung (EWG) Nr. 1736/75 des Rates geschaffen wurden, erforderlich sein. Das Inkrafttreten der aktualisierten Fassung dieser Verordnung am 1. Januar 1993 wird der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten Gelegenheit geben, sowohl die Unabhängigkeit als auch den spezifischen Charakter der Gemeinschaftsstatistiken durch neue Durchführungsbestimmungen (insbesondere zum Wert, zu den Geheimhaltungskriterien und zu den besonderen Warenbewegungen) zu bekräftigen.

Diese Neuausrichtung dürfte der einzige Weg sein, die interne Vergleichbarkeit der von den nationalen statistischen Ämtern an die Kommission gelieferten Ergebnisse zu verbessern.

Eine solche Verbesserung wird dabei mit der Verbesserung der externen Vergleichbarkeit einhergehen, die sich als wichtigste Zielsetzung unseres Jahrzehnts erweist und die unter anderem durch eine Annäherung der Methodiken erreicht wird, wie sie mit den EFTA-Ländern bereits institutionalisiert und mit den Übergangsländern in Sicht ist, sowie durch "Abstimmungsmaßnahmen" im Bereich des Handels der Gemeinschaft mit Drittländern, wie sie bereits durchgeführt werden (USA/Kanada) oder absehbar sind (GATT). Das Ziel wird jedoch nur unter der Voraussetzung erreicht werden, daß jedes nationale statistische Amt bereit ist, sein System dort zu reformieren, wo es sich in der Praxis von der Mehrheit der übrigen statistischen Ämter unterscheidet.

Ausgehend von der so konsolidierten Einheit, werden die Kommission und die nationalen statistischen Ämter auf internationaler Ebene einvernehmlich tätig werden können, um Vereinbarungen zu erarbeiten, die mit weitaus grösserer Sicherheit zur Kompatibilität der weltweiten Aussenhandelsstatistiken führen werden als alle nachträglich vorgenommenen Korrekturen, Angleichungen und Schätzungen, wenn den Ergebnissen unterschiedliche Methoden zugrunde liegen.

Was den internationalen Dienstleistungsverkehr anbelangt, so dürfte es realistisch sein, die Weiterentwicklung der Information zunächst auf die inhaltlichen Anpassungen der Statistik des Warenverkehrs zu beschränken, die es ermöglichen werden, die Genauigkeit der für die Statistik der Zahlungsbilanz erforderlichen Aussenhandelsdaten insgesamt zu verbessern (z. B. Wert, Art des Geschäfts, Transportkosten, Versicherungskosten, Lohnveredelung usw.).

Die laufende Anpassung des statistischen Teils der Kombinierten Nomenklatur an die technologische Entwicklung des Aussenhandels und an die Erfordernisse anderer gemeinschaftlicher und internationaler Nomenklaturen ist selbstverständlich fortzusetzen; institutionelles Verwaltungsorgan ist dabei der Ausschuß für die zolltarifliche und die statistische Nomenklatur.

Für die Analyse der Maßnahmen zur wirtschaftlichen Konvergenz der europäischen Staaten sind zuverlässige und vergleichbare Daten erforderlich - wobei die Verbesserung der Datenqualität durch konkrete Aktionen erfolgen wird -, die darauf abzielen, auf der Grundlage der bei den Mitgliedstaaten durchgeführten Studien die allgemeine Anwendung eines gemeinschaftlichen Mindestkatalogs von Kontroll- und Validierungsmaßnahmen, nachträgliche Korrekturen sowie die Berichtigung von Anomalien und fehlerhaften Daten, die mit Hilfe der eigens hierfür entwickelten Programme für die statistische Analyse aufgedeckt werden, zu erreichen.

Die optimale Nutzung der so bereitgestellten Informationsbasis wird über die Erstellung abgeleiteter Daten, die Lieferung stärker aufbereiteter Reihen sowie die Weiterentwicklung der Saisonbereinigungsverfahren, der Berechnung und der Analyse der Aussenhandelsindizes, der Schätzungen und der entsprechenden statistischen Analysen erfolgen.

IV. DIE SEKTORALEN PROGRAMME FÜR DIE GEMEINSCHAFT UND DIE ÜBRIGE WELT Gegenstand

Diese Programme haben eine zweifache Zielsetzung. Zum einen sollen die innerhalb der Gemeinschaft entwickelten und eingeführten statistischen Normen und Methoden auf internationaler Ebene angewandt werden, um die Vergleichbarkeit und die Qualität der Daten zu verbessern und so einer für die Benutzer unverzichtbaren Anforderung an die statistische Information zu genügen. Zum anderen soll die Gemeinschaft, insbesondere gegenüber den im Übergang zu modernen Wirtschaftssystemen befindlichen mittel- und osteuropäischen Ländern und den Entwicklungsländern, eine Funktion der Koordinierung und der Unterstützung bei der Entwicklung moderner, leistungsfähiger und auf den gleichen Grundsätzen wie in den westeuropäischen Ländern aufbauender statistischer Systeme wahrnehmen.

Statistische Zielsetzung

Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: Koordinierung der Tätigkeit der Gemeinschaft im Rahmen der internationalen Organisationen und Durchführung von Maßnahmen zur Zusammenarbeit und technischen Hilfe bei der Entwicklung der statistischen Systeme der Übergangsländer und der Entwicklungsländer.

1. Die Statistik und der Europäische Wirtschaftsraum

Artikel 76

des Vertrages über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sieht vor, für alle EWR-Mitgliedstaaten ein System vergleichbarer und harmonisierter Statistiken zu schaffen. Aufgrund dieser Bestimmung des Vertrags wurde ein gemeinsames statistisches Programm EG-EFTA ausgearbeitet, in das alle für die Durchführung des Vertrags bedeutsamen Ergebnisse und Projekte des gemeinschaftlichen statistischen Programms aufgenommen wurden. Im Rahmen der Konzertierungsmechanismen will die Kommission über die Bestimmungen des EWR-Vertrages hinaus die statistischen Systeme der EFTA-Länder eng an allen Gemeinschaftsprogrammen beteiligen, um so auf die Schaffung eines kohärenten europäischen statistischen Raums mit gemeinsamen Grundsätzen, Normen und Methodiken hinzuwirken.

2. Die Entwicklung der statistischen Systeme in den Übergangsländern

Der Übergang zu einem modernen Wirtschaftssystem macht eine grundlegende Neugestaltung des statistischen Systems erforderlich.

Die statistische Zusammenarbeit wird im wesentlichen technischer Art sein und soll darauf abzielen, den Übergangsländern die in den entwickelten marktwirtschaftlichen Systemen, insbesondere in der Europäischen Gemeinschaft, verwendeten Methodiken und Verfahren zu Verfügung zu stellen. Die entsprechende Ausbildung könnte in Konferenzen und Seminaren für grössere Gruppen oder im Rahmen der Durchführung eines Projekts auf einem bestimmten Gebiet (Ausbildung in der Praxis) stattfinden.

Die Kommission hat die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen im weiten Sinne (von theoretischer Schulung bis hin zu technischer Unterstützung) und die Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Länder und internationalen Organisationen übernommen.

Die Zusammenarbeit findet im Rahmen eines nach statistischen Bereichen gegliederten Mehrjahresprogramms statt, in dem Projekte und Einzelmaßnahmen nach Priorität aufgeführt sind. Die Grundausbildung wird in Form von Seminaren und Workshops, entweder bilateral zwischen der Kommission bzw. den Mitgliedstaaten einerseits und einem mittel- oder osteuropäischen Land andererseits oder aber multilateral, erteilt. Die technische Unterstützung wird bilateral zwischen der Kommission oder einem Mitgliedstaat und einem mittel- oder osteuropäischen Land organisiert.

Dadurch, daß die Kommission die Kooperationsprojekte der G24-Länder und der internationalen Organisationen koordinieren wird, ist die effiziente Verwendung knapper Ressourcen (Geldmittel und Fachwissen) gewährleistet.

3. Die Entwicklung der statistischen Systeme in den Entwicklungsländern

Für den Zeitraum von 1993 bis 1997 werden für die Kooperationstätigkeit der Kommission folgende Prioritäten vorgeschlagen:

- Ausbildung von Statistikern: Die Ausbildung ist eine elementare Maßnahme, die es den Entwicklungsländern ermöglicht, den Grundstein für den Aufbau funktionstüchtiger statistischer Einrichtungen zu legen. In diesem Zusammenhang sollten zweierlei Arten von Maßnahmen eingeleitet werden:

- Finanzierung von Berufsbildungseinrichtungen in französisch-, englisch- und portugiesischsprachigen Ländern in Afrika. Entsprechende Maßnahmen sind auch für andere Gebiete (Lateinamerika, Asien usw.) vorgesehen, um etwaigen Anträgen aus Ländern dieser Gebiete zu entsprechen. Die Koordinierung mit dem CESD-Netz (Paris, Lissabon, Madrid und Luxemburg) und dem Zentrum München wird weiterhin vorrangig behandelt werden, damit gewährleistet ist, daß für die Zusammenarbeit die bestmöglichen Ressourcen eingesetzt werden;

- Unterstützung von Maßnahmen zur ständigen Verbesserung im Bereich der Humanressourcen durch Kurzlehrveranstaltungen und Seminare zu relevanten Themen;

- Aussenhandelsstatistik: Die Unterstützung durch die Kommission im Bereich der Aussenhandelsstatistik wird sich weiterhin auf die Fertigstellung und Implementierung des Eurotrace-Systems konzentrieren. Es sind Programmversionen in französischer, englischer, portugiesischer und spanischer Sprache vorgesehen, um Entwicklungsländer in allen Gebieten unterstützen zu können;

- die für die Einbeziehung der sozialen Komponente der Entwicklung erforderliche statistische Information ist ein weiteres Element der künftige Zusammenarbeit. Dieser Punkt wird insbesonders im Zusammenhang mit der Unterstützung der Strukturanpassung, die gegenwärtig als eine der Prioritäten im vierten Lomé-Abkommen aufgeführt ist, in Angriff genommen werden;

- Informationssysteme für Ernährungssicherheit: Ziel ist es, die Entwicklung von Informationssystemen als Hilfsmittel für die Gestaltung und Durchführung von Politiken in den Bereichen Ernährung und ländliche Entwicklung zu unterstützen. Hierzu wird die Beteiligung an der Planung und Durchführung des durch den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und die bilateralen Programme der Mitgliedstaaten finanzierten Projekts Diaper III in den CILSS ( "Permanent Inter-State Committee on Drought Control in the Sahel")-Ländern gehören.

Dieses Programm wird in eine Gesamtstrategie einbezogen werden, die die Kommission gegenwärtig mit den EG-Mitgliedstaaten erarbeitet, wobei die Programme anderer Organisationen (Weltbank, UN-Wirtschaftskommission für Afrika) berücksichtigt werden.

4. Die Zusammenarbeit mit den übrigen Drittländern

In den Jahren 1993 bis 1997 sollen die Ziele verwirklicht werden, die gemäß der im Herbst 1990 von der Gemeinschaft, den USA und Kanada unterzeichneten Transatlantischen Erklärung in der Kooperationsvereinbarung mit dem amerikanischen "Office of Management and Budget" und dem kanadischen Statistischen Amt niedergelegt wurden.

Die gemeinsamen Arbeiten werden die Entwicklung von Systematiken und Nomenklaturen, gemeinsamen Normen und Methoden, die Koordinierung der technischen Unterstützung der Übergangsländer, die statistische Ausbildung sowie die Informationsverbreitung zum Gegenstand haben.

5. Die Koordination mit den internationalen Organisationen

Die Zusammenarbeit mit den statistischen Abteilungen der internationalen Organisationen wird auch in Zukunft ein wichtiger Teil der Politik der Kommission sein. Weltweit wird die Kommission ihre Beteiligung an allen im Rahmen der Vereinten Nationen arbeitenden Kooperationsmechanismen ausweiten. Die zur Zeit im Gang befindliche Neugestaltung dieser Mechanismen wird es der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen ab 1993 ermöglichen, die Bedingungen der Zusammenarbeit zu verbessern und die Rolle der Kommission in Koordinierungsgremien wie der Arbeitsgruppe für internationale statistische Programme und Koordinierung oder dem Unterausschuß Statistik der Zusammenarbeit der internationalen Organisationen genauer zu bestimmen.

In den einzelnen Bereichen (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Dienstleistungsstatistik, Umweltstatistik, Nomenklaturen, Register usw.) wird die Kommission in allen entsprechenden gemeinsamen Arbeitsgruppen der Sekretariate mitarbeiten, in denen sie die Gemeinschaft zu vertreten hat.

Im europäischen Rahmen und allgemein auf der Ebene der Industrieländer will die Kommission ihre Zusammenarbeit mit der ÖCD und der ECE-Genf intensivieren. Die im September 1991 eingesetzte gemeinsame Arbeitsgruppe der Sekretariate wird eine Zusammenarbeit der drei Organisationen ermöglichen mit dem Ziel, die Entwicklung statistischer Normen und Methoden sowie das System der Datenerhebung bei den nationalen statistischen Systemen zu verbessern.

V. DIE ENTWICKLUNG DER STATISTISCHEN TECHNOLOGIEN UND DER HUMANRESSOURCEN Gegenstand

Über die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung, der Analyse und der Verbreitung von Statistiken hinaus wird das gemeinschaftliche statistische System in den kommenden Jahren mit der Notwendigkeit konfrontiert sein, weiter auf die Konvergenz der nationalen statistischen Verfahren und den Aufbau eines immer stärker integrierten Systems hinzuarbeiten, das in allen seinen Teilen mit den modernsten Technologien arbeitet. Man wird somit in zwei Richtungen vorgehen müssen: Zum einen gilt es, Verfahren für die Erhebung, die Verarbeitung, den Austausch und die Verbreitung der Daten zu entwickeln, bei denen der neueste Stand der Forschungen im Bereich der Kommunikationstechnologien genutzt werden kann. Zum anderen soll dazu beigetragen werden, daß die im Rahmen des statistischen Systems der Gemeinschaft entwickelten Infrastrukturen und Methodiken innerhalb der nationalen statistischen Systeme optimal genutzt werden können, damit eine wirkliche europäische statistische Gemeinschaft geschaffen werden kann.

Statistische Zielsetzung

Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: gemeinsame Entwicklung moderner Techniken und Technologien, durch die die statistischen Daten zuverlässiger und rascher verfügbar werden können, und Durchführung eines Programms für ständige Weiterbildung.

1. Informationsverarbeitung und -verbreitung

Eine gute Konzeption der Informationssysteme und ein leistungsfähiges EDV-Instrumentarium werden bis zum Ende dieses Jahrzehnts und darüber hinaus die Grundvoraussetzung für die Effizienz des europäischen statistischen Systems sein.

Stehen zunächst Qualität, Zuverlässigkeit, Relevanz und Verfügbarkeit der statistischen Informationen im Vordergrund, so wird es später mehr und mehr auf die Schnelligkeit der Bereitstellung der Informationen und die Kapazitäten für ihre Analyse ankommen. Die Arbeiten, die sich bislang auf die Datenverarbeitungssysteme konzentrieren, werden sich später auf den Aufbau von Kapazitäten zum Austausch grosser Datenmengen und auf die Vernetzung der in den Mitgliedstaaten und in der Kommission eingesetzten Statistik-Anwendungssysteme, also auf die Schaffung wirklicher dezentralisierter europäischer Informationssysteme, verlagern.

Zwei Entwicklungsschwerpunkte betreffen die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten.

a) Das Projekt DSIS (Distributed Statistical Information Services)

Das Projekt DSIS besteht darin, für das Europäische Statistische System zur Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung der statistischen Information eine Reihe von statistischen Diensten zu entwickeln.

Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird folgende Teilaspekte umfassen:

- die Berücksichtigung der Ergebnisse der statistischen Standardisierung in den nationalen Informationssystemen;

- einen Teil "Normung im Bereich des elektronischen Datenaustauschs (EDI)". Im Rahmen dieses Projektteils sollen mehrere Entwicklungen betrieben werden: Entwicklung von Standardmitteilungen zur Übermittlung statistischer Daten, Entwicklung der statistischen Komponenten der Mitteilungen zur Primärdatenerfassung, Verwendung statistischer Normen (Nomenklaturen) in den EDI-Mitteilungen allgemein, Entwicklung von Software zur Unterstützung der Edifact-Normen und ihrer Schnittstellen mit den Anwendungsprogrammen;

- die technische Infrastruktur: leistungsfähige Zentralstellen zu Datensammlung mittels mehrerer Medien (Projekt Stadium) müssen bei den verschiedenen Partnern eingerichtet werden, um auf möglichst automatisierte Weise den Fluß zwischen ihren Informationssystemen zu steuern;

- die neuen Anwendungen müssen so konzipiert sein, daß die technologischen Vorteile dieser Projekte möglichst bald genutzt werden können. In diesem Rahmen wird die dringlichste Pilotanwendung den innergemeinschaftlichen Handel betreffen. Die Übernahme der bereits bestehenden Anwendungen muß geprüft werden.

b) Einrichtung eines Verbreitungsnetzes für das gemeinschaftliche statistische System

Die gemeinschaftliche statistische Information muß dem Endbenutzer über die ihm am nächsten gelegene Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, an die er sich üblicherweise wendet und wo er in seiner Sprache beraten wird. Entsprechend diesem Grundgedanken wurde vereinbart, zwischen der Kommission und den statistischen Diensten der Mitgliedstaaten ein Netz zur Verbreitung der gemeinschaftlichen statistischen Information einzurichten.

Die Schaffung dieses Netzes wird erhebliche Anstrengungen in folgenden Bereichen erfordern:

- Verbreitung von Informationen über die verfügbare Information: Struktur und Inhalt der nationalen und gemeinschaftlichen Informationssysteme;

- Ausbildung der mit den Benutzern in Kontakt stehenden Mitarbeiter des Informationsnetzes;

- Ausarbeitung einer Verbreitungspolitik mit allen ihren praktischen Konsequenzen (Gebührenfestsetzung, Zugangsberechtigungen, Weitergabe der Information, Benutzerfreundlichkeit usw.).

2. Die Ausbildung von Statistikern

Die Kommission wird in den kommenden Jahren das Programm "TES" (Training of European Statisticians) fortführen, das die Maßnahmen der nationalen statistischen Systeme zur fachlichen Aus- und Weiterbildung unterstützt und ergänzt.

Der Aufbau eines leistungsfähigen europäischen statistischen Systems erfordert unter anderem eine Berufsausbildung der europäischen Statistiker, die es zum einen ermöglicht, die nationalen Erfahrungen einander gegenüberzustellen, zu bereichern und eine gemeinsame fachliche Sprache zu erarbeiten, und die zum anderen die Grundlage für die Verbreitung der neuesten Technologien der Datenerfassung, - verarbeitung und -analyse bildet. Eine solche Berufsausbildung muß auch ein gutes Zusammenwirken zwischen der amtlichen Statistik, den Hochschulen und der Statistik des Privatsektors gewährleisten.

Das Grundprinzip des TES-Programms besteht darin, daß sowohl die Lehrkräfte als auch die Teilnehmer aus verschiedenen Ländern stammen müssen, damit der Austausch von Informationen und Erfahrungen zu den gemeinsamen Fragen gefördert wird.

3. Die Forschung in der Statistik

a) Das Programm Development of Statistical Expert Systems (DOSES)

Auch die Statistik selbst stellt einen Forschungsbereich dar. Den Arbeiten zur Modernisierung der nationalen statistischen Systeme und des gemeinschaftlichen Systems liegen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zugrunde. Im Rahmen des Doses-Programms wird es in den Jahren 1993 bis 1997 darauf ankommen, die erzielten Ergebnisse zu nutzen, die begonnenen Arbeiten unter verstärkten Anstrengungen in den erfolgversprechenden Bereichen fortzuführen und das Feld der Forschungstätigkeiten durch Einbeziehung einer grösstmöglichen Anzahl für statistische Zwecke nutzbarer Techniken und Technologien zu erweitern. Ausserdem müssen allgemeine Überlegungen darüber angestellt werden, wie ein geeigneter institutioneller Rahmen zur Förderung, Koordinierung und Intensivierung der nationalen Initiativen beschaffen sein soll.

b) Der Technologietransfer zwischen statistischen Systemen

Im Bereich der Informationstechnologie sind bei der Normung und Standardisierung von Software und Hardware so gute Fortschritte erzielt worden, daß es nunmehr möglich ist, eine weitaus engere technologische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen europäischen und nationalen statistischen Systemen in Betracht zu ziehen. Die Kommission wird während der Laufzeit des gegenwärtigen Programms eine Politik der technologischen Zusammenarbeit entwickeln, die auf dem Prinzip der Weitervergabe beruht und der gesamten statistischen Gemeinschaft zugute kommt. Auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter Lastenhefte wird es möglich sein, ein oder mehrere statistische Ämter damit zu beauftragen, für die Gesamtheit des gemeinschaftlichen statistischen Systems Bausteine eines Informationssystems zu entwickeln. Entsprechende Pilotprojekte werden in Zusammenhang mit dem System Blaise (einer Entwicklung der Niederlande) und dem von Frankreich entwickelten Nomenklatur-Server eingeleitet werden. Weitere Bausteine werden sicherlich im Rahmen des Projekts Intrastat/Comedi und in anderen Bereichen zu entwickeln sein.

c) Die geographische Dimension

Die Daten der Kommission werden seit jeher grundsätzlich auf der Ebene der Mitgliedstaaten sowie, im Falle einiger Datenreihen, nach den grossen Standardregionen der NUTS (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) erstellt.

Für eine Reihe neuer Politiken ist jedoch eine tiefere und stärker variierte regionale Untergliederung der zugrundeliegenden Informationen erforderlich. Heute stehen im zunehmenden Umfang Daten mit detaillierter Ortskennzeichnung zur Verfügung. Neue Technologien (geographische Informationssysteme) liefern das Instrumentarium, um diese Daten zu speichern, zu bearbeiten und darzustellen.

Die neuen politischen Elemente betreffen die statistsichen Tätigkeiten in mehreren Arbeitsbereichen der Kommission. Zu den wichtigsten Beispielen zählen die Reform und die Erweiterung der Strukturfonds der Gemeinschaft in Verbindung mit dem Gedanken des "regionalen Zusammenhalts", umweltbezogene Themen, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und die damit verbundene Frage nach der Zukunft des ländlichen Raums, die operationellen Erfordernisse des einheitlichen Binnenmarkts und seine Erweiterung, der Europäische Wirtschaftsraum.

Zur genauen Definition der Problematik, zur Erarbeitung, Kontrolle und Bewertung der Politik sowie für die Bedürfnisse der Marktteilnehmer werden Informationen über eine Vielzahl neuer Gebietsgruppierungen benötigt, die zum Teil physischer Art (z.B. Wassereinzugsgebiete), zum Teil wirtschaftlicher Art (z. B. Anreise - möglicherweise grenzueberschreitend - zu den Arbeitsstellen) sind.

Die Kommission hat begonnen, ein geographisches Informationssystem zu entwickeln (Erwerb von spezieller Hardware und Software sowie von Fachwissen, Aufbau einer geographischen Informationsbasis (Kartierungsdaten) und Herstellung von Verbindungen mit geographisch kodierten Statistiken). Diese Tätigkeit wird noch entwickelt und erweitert werden, so daß den anderen Generaldirektionen der Kommission bestimmte zentrale Dienstleistungen angeboten werden können (analog zu den im statistischen Bereich erbrachten Dienstleistungen) und eine Zusammenarbeit mit den statistischen Diensten und den Kartierungsstellen in den Mitgliedstaaten eingeleitet werden kann. Auf gemeinsame Politiken in den Bereichen Copyright und Preisgestaltung wird hingearbeitet werden. Von besonderer Bedeutung für die künftige Entwicklung wird sein, daß die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre Daten mit detaillierten Ortsparametern zu versehen. Darüber hinaus wird sich die Kommission dafür einsetzen, daß die Fernerkundung als potentiell wichtige Quelle für geographisch kodierte Daten, deren geeigneter Platz indessen noch nicht genau feststeht, in das System der amtlichen Statistik einbezogen wird.