31988R2320

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2320/88 DER KOMMISSION vom 26. Juli 1988 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates hinsichtlich der Maßnahmen zur Marktprospektion -

Amtsblatt Nr. L 202 vom 27/07/1988 S. 0001 - 0017


VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 2320/88 DER KOMMISSION vom 26 . Juli 1988 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028 /86 des Rates hinsichtlich der Maßnahmen zur Marktprospektion

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates vom 18 . Dezember 1986 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur ( 1 ), insbesondere auf Artikel 29 Absatz 1, Artikel 30 Absatz 3 und Artikel 31 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Es ist angezeigt, die für einen Gemeinschaftszuschuß in Betracht kommenden Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von Fischereierzeugnissen festzulegen, die von Arten mit Überschüssen oder geringer Nutzung stammen .

Ferner ist es notwendig zu bestimmen, welche Ausgaben für diese Maßnahmen zuschußfähig sind .

Bei den in Betracht kommenden Vorhaben müssen die Anträge auf einen Gemeinschaftszuschuß die erforderlichen Angaben enthalten, um der Kommission eine Entscheidung zu ermöglichen, und in einheitlicher Form vorgelegt werden .

Die von den Mitgliedstaaten bei der Kommission einzureichenden Zahlungsanträge müssen bestimmte Angaben umfassen, aus denen hervorgeht, daß die Ausgaben mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 übereinstimmen .

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Strukturausschusses für die Fischwirtschaft - ( 2 ) ABl . Nr . L 376 vom 31 . 12 . 1986, S . 7 .

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :

TITEL I Zuschußfähige Maßnahmen Artikel 1 ( 1 ) Für einen Gemeinschaftszuschuß nach Artikel 29 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 kommen in der Gemeinschaft durchgeführte Maßnahmen zur Verbrauchsförderung und zur Absatzmarkt-Erschließung für Fischereierzeugnisse in Betracht, die von Arten mit Überschüssen oder geringerer Nutzung, nachstehend "Arten" genannt, stammen . Diese Maßnahmen können folgendes umfassen :

- Werbekampagnen,

- Verbrauchsuntersuchungen,

- Testaktionen zum Verbraucherverhalten,

- Messe - und Ausstellungsorganisation und -beteiligung,

- Marktstudien und Meinungsumfragen,

- Beratungen, Verkaufshilfen, Dienstleistungen für Groß - und Einzelhändler .

Vorstehende Maßnahmen müssen von ausreichendem Umfang sein, um den Verbrauch nachhaltig zu beeinflussen .

( 2 ) Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen müssen Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr betreffen und können sich auf Arten mit mengenmässigen Beschränkungen erstrecken, wenn bei diesen die Angebotsmengen zeitweise die Nachfragemengen übersteigen .

( 3 ) Bei den Entscheidungen nach Artikel 35 der Verordnung ( EWG) Nr . 4028/86 kann die Kommission jedoch einen Zuschuß auch für andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen zur Verbrauchsförderung gewähren, sofern die Bedingungen von Artikel 29 derselben Verordnung erfuellt sind .

Artikel 2 ( 1 ) Vorhaben, die zum Anwendungsbereich der Verordnung ( EWG ) Nr . 355/77 des Rates vom 15 . Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs - und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und für Erzeugnisse der Fischerei ( 3 ) gehören, sind von den Maßnahmen nach Artikel 1 ausgeschlossen .

( 2 ) Vorhaben, für die Zuschüsse im Rahmen anderer Gemeinschaftsmaßnahmen gewährt werden, sind von den Maßnahmen nach Artikel 1 gleichfalls ausgeschlossen .

TITEL II Definition der zuschußfähigen Ausgaben Artikel 3 ( 1 ) Bei den Maßnahmen nach Artikel 1 kommen für einen Zuschuß alle Ausgaben, ohne rückzahlbare Steuern in Betracht, die für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind . Ausgenommen hiervon sind jedoch sowohl die Gehälter und Spesen der Angestellten der durchführenden Einrichtung gemäß Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 als auch Sachinvestitionen in die Produktion der von den Maßnahmen betroffenen Erzeugnisse .

( 2 ) Für den Zuschuß kommen nur Ausgaben in Betracht, die nach dem Datum der Registrierung des Zuschussantrags bei der Kommission getätigt worden sind .

TITEL III Verfahren für die Einreichung und Prüfung der Vorhaben Artikel 4 ( 1 ) Die Zuschussanträge für Vorhaben zur Verbrauchsförderung sind bei der Kommission in der Form und mit den Angaben des Anhangs I dieser Verordnung einzureichen .

( 2 ) Die Anträge nach Absatz 1 müssen der Kommission in zweifacher Ausfertigung vorliegen . Die Belege und anderen Unterlagen als die Formulare des Anhangs I brauchen nur in einfacher Ausfertigung vorgelegt zu werden .

( 3 ) Die Anträge nach Absatz 1 werden am Tag ihres Eingangs bei der Kommission registriert .

Artikel 5 ( 1 ) Bei ihren Zuschussentscheidungen berücksichtigt die Kommission folgende Kriterien :

( 4 ) ABl . Nr . L 51 vom 23 . 2 . 1977, S . 1 .

- Marktsituation, Bestehen grösserer Überschüsse oder Ausmaß der Nutzung der betreffenden Arten,

- Qualität und Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen,

- Erfahrung der durchführenden Einrichtung,

- Erfolgsaussichten der Maßnahmen .

( 2 ) Die Kommission kann gegebenenfalls auf die Unterstützung spezialisierter Marktforschungs - und Werbeeinrichtungen oder Sachverständiger zurückgreifen, deren Unabhängigkeit gewährleistet sein muß .

TITEL IV Finanzielle und allgemeine Bestimmungen Artikel 6 ( 1 ) Der Gemeinschaftszuschuß wird an diejenigen öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Stellen gewährt, die letztendlich die Finanzlasten für die Durchführung des Vorhabens tragen .

( 2 ) Die Zahlungsanträge für den Zuschuß werden der Kommission über die zuständige einzelstaatliche Behörde zugeleitet, die der Mitgliedstaat zu diesem Zweck bestimmt hat . Sie sind in zweifacher Ausfertigung in der Form des Anhangs II dieser Verordnung vorzulegen . Ein ausführlicher Bericht ( Zwischen - oder Endbericht ) über die Durchführung und die Verwendung der Mittel ist beizufügen .

Die Zahlungen dürfen in ihrer Anzahl nicht die in der Zuschussentscheidung festgelegten Tranchen übersteigen .

Die Zuschußzahlungen erfolgen über die Stellen, die der betreffende Mitgliedstaat zu diesem Zweck bestimmt hat .

Artikel 7 Die zuständige Behörde übermittelt der Kommission innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine ausführliche Beschreibung der angewandten Kontrollmethoden zur Überprüfung der in den in Artikel 6 Absatz 2 erwähnten Zahlungsanträgen enthaltenen Angaben .

Artikel 8 Der Begünstigte nimmt spätestens zu dem in der Entscheidung über die Zuschußgewährung vorgesehenen Zeitpunkt eine Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen vor .

Artikel 9 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .

Brüssel, den 26 . Juli 1988 Für die Kommission António CARDOSO E CUNHA Mitglied der Kommission EWG:L202UMBA00.93 FF : 7UAL; SETUP : 01; Höhe : 1176 mm; 166 Zeilen; 7007 Zeichen;

Bediener : HELM Pr .: C;

Kunde : ................................

ANHANG I ANTRAG AUF EINEN GEMEINSCHAFTSZUSCHUSS FÜR MASSNAHMEN ZUR VERBRAUCHSFÖRDERUNG BEI FISCHEREIERZEUGNISSEN, DIE VON ARTEN MIT ÜBERSCHÜSSEN ODER GERINGER NUTZUNG STAMMEN Mitgliedstaat : .

Registrierungsdatum : .

( Wird von der Kommission ausgefuellt ) Vorhaben Nr .: .............../...............

I . VERWALTUNGSBOGEN FÜR DAS VORHABEN ( Vom Mitgliedstaat auszufuellen ) Bezeichnung des Vorhabens zur Verbrauchsförderung :

Von vorgenanntem Mitgliedstaat, hier vertreten durch (¹):

(¹) Bezeichnung der zuständigen Behörde .

EWG:L202UMBA01.93 FF : 7UAL; SETUP : 01; Höhe : 288 mm; 13 Zeilen; 598 Zeichen;

Bediener : HELM Pr .: B;

Kunde :

wird bestätigt, daß 1 .

er das Vorhaben zur Verbrauchsförderung befürwortet;

2 .

das Vorhaben zur Verbrauchsförderung von einer öffentlichen, halböffentlichen oder privaten repräsentativen Einrichtung des Fischereisektors in einem oder mehreren Mitgliedstaaten vorgeschlagen wird;

Name der Einrichtung(en ): .

.

.

3 .

das Vorhaben kollektive Maßnahmen betrifft, die nicht nach Handelsmarken ausgerichtet sind und nicht auf ein Produktionsland oder -gebiet Bezug nehmen? 4 .

der Begünstigte ausreichende berufliche Fachkenntnisse für die Durchführung des betreffenden Vorhabens besitzt;

5 .

die finanzielle Beteiligung des Mitgliedstaats an der Durchführung des Vorhabens von folgenden Behörden gewährt wird :

- Zentralbehörden;

- Regional - bzw . Lokalbehörden .

Die Beteiligung des Mitgliedstaats besteht aus - einem Kapitalzuschuß von .................................................. ( in Landeswährung );

- einer Zinsverbilligung oder einem Darlehen zum Vorzugszinssatz, die von .

.

zu folgenden Bedingungen gewährt werden ( entsprechend der Zuschussart ist der Vorzugszinssatz und die Darlehenslaufzeit und/oder die Darlehenslaufzeit sowie Satz und Dauer der Zinsverbilligung und/oder die Dauer eines etwaigen Tilgungsaufschubs zu bestätigen ):

Nr.Zinsverbilligter Darlehensbetrag Vorzugszinssatz des Darlehens Laufzeit des Darlehens Satz der Zinsverbilligung Dauer der Zinsverbilligung Tilgungs - aufschub .

.

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.

Sonstige Zuschussarten ( genaue Angabe ): .

.

.

Kapitalzuschussäquivalent ( in Landeswährung ): ..............................................................................

6 .

Für die Weiterleitung der Belege ist folgende Behörde oder Stelle zuständig :

.

.

.

Sachbearbeiter : Fernschreiber :

Dienst :

.

Telefon :

.

Sachbearbeiter :

.

Fernschreiber :

.

7 .

Das betreffende Vorhaben unterliegt folgender MwSt.-Art :

- Vollständig rückzahlbare MwSt .:

JA NEIN - Teilweise rückzahlbare MwSt .:

JA NEIN - Nicht rückzahlbare MwSt .:

JA NEIN - MwSt.-Befreiung :

JANEIN Bemerkungen : .

.

.

.

Datum : ..................................................

Unterschrift : .

Dienststempel EWG:L202UMBA02.95 FF : 7UAL; SETUP : 01; Höhe : 520 mm; 124 Zeilen; 2190 Zeichen;

Bediener : MARK Pr .: A;

Kunde : L 202 deutsch 02 Mitgliedstaat : .

Registrierungsdatum : .

Bezeichnung des Vorhabens :

( Wird von der Kommission ausgefuellt ) Vorhaben Nr .: .............../...............

II . ZUSCHUSSANTRAG TEIL A ( Vom Begünstigten auszufuellen ) 1 . . Begünstigter :

1.1 . Name oder Bezeichnung der Einrichtung oder Gesellschaft, von der das Vorhaben vorgeschlagen wird : .

.

.

.

1.2 . Strasse und Hausnummer oder Postfach : .

.

1.3 . Postleitzahl und Ort : .

.

1.4 . Telefon : .

1.5 . Fernschreiber : .

1.6 . Haupttätigkeit des Begünstigten : .

.

.

1.7 . Rechtsform : .

.

1.8 . Gründungsdatum ( nur für Gesellschaften ): .

.

2 . . Bank des Begünstigten oder Stelle, über die die Zahlungen erfolgen sollen :

2.1 . Name oder Bezeichnung : .

.

Niederlassung oder Zweigstelle : .

.

2.2 . Strasse und Hausnummer oder Postfach : .

.

2.3 . Postleitzahl und Ort : .

.

2.4 . Kontonummer des Begünstigten bei dieser Bank oder Stelle ( 1 ): .

.

.

3 . . Allgemeine Angaben :

3.1 . Datum des geplanten Vorhabenbeginns ( 2 ): .

3.2 . Geplante Vorhabendauer : .

3.3 . Hat der Begünstigte für dieses Vorhaben bereits einen Gemeinschaftszuschuß erhalten und, wenn ja, welchen ( 3 ): .

.

.

( 4 ) Gibt es bei dem Vorhaben mehrere Begünstigte, so ist die Nummer eines einzigen gemeinsamen Kontos oder eines Kontos auf den Namen eines der Begünstigten anzugeben . Für letzteres muß eine Bestätigung durch die übrigen Begünstigten erfolgen .

( 5 ) Das Datum des Eingangs des Vorhabens bei der Kommission, das in der dem Begünstigten zugesandten Empfangsbescheinigung vermerkt ist, stellt ein Bezugsdatum für die Genehmigung des Vorhabens dar . Die Durchführung des Vorhabens kann erst nach diesem Datum beginnen.

( 6 ) - Nach Titel IX ( Marktprospektion ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 .

- Im Rahmen einer anderen von der Gemeinschaft durchgeführten Maßnahme zur Verbrauchsförderung .

- Aus einem anderen Fonds oder einer anderen Finanzierungsquelle der Gemeinschaft .

EWG:L202UMBA03.94 FF : 7UAL; SETUP : 01; Höhe : 550 mm; 54 Zeilen; 1962 Zeichen;

Bediener : HELM Pr .: B;

Kunde :

FINANZIERUNGSPLAN FÜR DAS VORHABEN Gesamtkosten der Maßnahme ohne den rückzahlbaren Mehrwertsteueranteil :.

.

Kosten, für die der Zuschuß beantragt wird :

Kosten, für die der Zuschuß beantragt wird :

.

.

Beitrag des Mitgliedstaats :

.

Kapitalzuschuß :

.

Zinsverbilligtes Darlehen :

( Kapitalzuschussäquivalent ) .

Beantragter Gemeinschaftszuschuß :

.

Beitrag des Begünstigten,

davon :

- Eigenmittel :

.

- Darlehen :

.

- Eigene Sach - und Arbeitsleistungen :

.

Andere Beiträge :

.

.

.

Der bzw . die Unterzeichneten erklären, daß sie über die notwendigen Mittel verfügen, um ihren persönlichen Finanzierungsbeitrag zum Vorhaben leisten zu können .

Der bzw . die Unterzeichneten sind damit einverstanden, daß die Kommission die in dem eingereichten Vorhaben gemachten Angaben für statistische Zwecke verwendet .

Datum :

Datum :.

Unterschrift des oder der Begünstigten :

.

.

.

EWG:L202UMBA04 .95 FF : 7UAL; SETUP : 01; Höhe : 254 mm; 43 Zeilen; 915 Zeichen;

Bediener : HELM Pr .: B;

Kunde : 42184 L 202 TEIL B Erläuterungen für die allgemeine Beschreibung des Vorhabens ( sehr wichtig ) Die Prüfung des jeweiligen Vorhabens wird von den Dienststellen der Kommission anhand der nachstehenden Unterlagen vorgenommen, die dem Zuschussantrag beizufügen sind .

Jeder unvollständige Zuschussantrag ( z . B . ohne die zusammenfassende Beschreibung und/oder die Anhänge ) kann nicht genehmigt werden .

a ) Der Teil A des Anhangs ist ordungsgemäß auszufuellen .

b ) Zur eingehenden Beurteilung der Maßnahme ist eine zusammenfassende Beschreibung ( 7 ) beizufügen, die mindestens folgende Teile umfasst :

- Problemeinführung;

- klare Definition der angestrebten Ziele ( Prognosen, Zielgruppen, Strategien usw .);

- geplante Vorgehensweisen, gewählte Medien und beabsichtigtes Ergebnis, eingeholte Angebote;

- Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme;

- Mittelverwendungsplan, von mindestens drei Angeboten belegt, bei dem die verschiedenen Ausgaben nach Jahren aufgeschlüsselt sind . Die Angaben sind genau anzugeben und anhand von Voranschlägen und Honorartabellen oder ersatzweise begründeten Schätzungen nachzuweisen .

Die Kostenvoranschläge und anderen Belege sind dem Vorhaben beizufügen . Der Mittelverwendungsplan muß auch die Kosten für die Ermittlung der Ergebnisse der Maßnahme enthalten .

c ) Angaben, die der Kommission ein Urteil ermöglichen über die beruflichen und finanziellen Garantien der Verantwortlichen sowie ihrer Erfahrung und Spezialisierung auf dem betreffenden Gebiet .

( 8 ) Die zu erstellende zusammenfassende Beschreibung verlangt einen gewissen Arbeitsaufwand, ist jedoch von grosser Bedeutung für das eingereichte Vorhaben . Eine vollständige und sorgfältig abgefasste Beschreibung bildet für die Kommission eine der wichtigsten Unterlagen zur Prüfung und Beurteilung der Gründe und der Qualität der geplanten Verbrauchsförderungsmaßnahme, der Aussichten für eine erfolgreiche Durchführung und des Beitrags zu den Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik .

EWG:L202UMBA05.95 FF : 7UAL; SETUP : 01; Höhe : 254 mm; 35 Zeilen; 2025 Zeichen;

Bediener : WILU Pr .: C;

Kunde : 42184 L 202 ANHANG II MARKTPROSPEKTION BESCHEINIGUNG FÜR DIE AUSZAHLUNG EINES ZUSCHUSSTEILBETRAGS VORDRUCK 1a Vorhaben Nr .: ....................................................................... Bezeichnung : .

Begünstigter : .

Anschrift : .

................................................................................................................... (¹) als hierfür von den Behörden des Mitgliedstaats bezeichnete zwischengeschaltete Behörde erklärt hiermit, daß die Belege gemäß Aufzählung in der beigefügten Aufstellung ( Vordruck 3 ) geprüft worden sind .

AUFGRUND DIESER ÜBERPRÜFUNG WIRD FOLGENDES BESCHEINIGT :

1 . Mit der Durchführung der Arbeiten ist am ........................................ begonnen worden .

2 . Am .................................... beliefen sich die verauslagten tatsächlichen Gesamtkosten auf ...........................................................; davon betrugen die für einen Zuschuß in Betracht kommenden Ausgaben ohne den rückzahlbaren Mehrwertsteueranteil ............................................................ ( inLandeswährung ).

3 . Der vorstehende Ausgabenbetrag wurde entsprechend den Angaben im Anhang zu dieser Bescheinigung ( Vordruck 2 ) finanziert .

4 . Die durch die genannten Belege abgedeckten Arbeiten entsprechen dem der Kommission vorgelegten Vorhaben (ausgenommen die Arbeiten der Kategorien ......................................................., für die dies in Vordruck 4 dieser Bescheinigung begründet wird ).

5 . Die unter Berücksichtigung sämtlicher Beihilfen jeder Art berechnete finanzielle Beteiligung des Mitgliedstaats und die entsprechende finanzielle Beteiligung des Begünstigten sitmmen mit Artikel 30 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 überein bzw . werden mit diesem Artikel spätestens bei Abschluß der Arbeiten übereinstimmen .

6 . Die Begünstigte verpflichtet sich, die Arbeiten spätestens bis ................................. abzuschließen .

7 . Die im Anhang zur Zuschussentscheidung genannten besonderen Bedingugen sind eingehalten worden .

8 . Die geprüften Belege werden bei .

. aufbewahrt .

Datum und Ort ................................................................

Für die zuständige Behörde .( Unterschrift und Stempel ) (¹) Bezeichnung der zwischengeschalteten Behörde .

BESCHEINIGUNG FÜR DIE AUSZAHLUNG DES RESTBETRAGS ODER DES GESAMTEN ZUSCHUSSBETRAGS VORDRUCK 1b Vorhaben Nr .: ....................................................................... Bezeichnung : .

Begünstigter : .

Anschrift : .

................................................................................................................... (¹) als hierfür von den Behörden des Mitgliedstaats bezeichnete zwischengeschaltete Behörde erklärt hiermit, daß die Belege gemäß Aufzählung in der beigefügten beschreibenden Aufstellung ( Vordruck 3 ) geprüft worden sind .

AUFGRUND DIESER ÜBERPRÜFUNG WIRD FOLGENDES BESCHEINIGT :

1 . Die Durchführung der Arbeiten hat am ........................................ begonnen .

2 . Am .................................... sind die Arbeiten abgeschlossen worden .

3 . Die verauslagten tatsächlichen Gesamtkosten beliefen sich auf ............................................; die davon für einen Zuschuß in Betracht kommenden Ausgaben ohne den rückzahlbaren Mehrwertsteueranteil, belaufen sich auf ............................................ ( in Landeswährung ).

4 . Der vorstehende Ausgabenbetrag wurde entsprechend den Angaben im Anhang zu dieser Bescheinigung ( Vordruck 2 ) finanziert .

5 . Der vorstehende Ausgabenbetrag verteilt sich wie in der Belegauflistung des vorliegenden Zahlungsantrags ( Vordruck 3 ) angegeben auf die einzelnen Kategorien von Arbeiten .

6 . Von ................................................................................................... wurde festgestellt, daß die durchgeführten Arbeiten der Beschreibung in der Zuschussentscheidung der Kommission entsprechen; dies gilt nicht für die Arbeiten der Kategorien ...................................., für die dies in Vordruck 4 dieser Bescheinigung begründet wird .

7 . Die finanzielle Beteiligung des Mitgliedstaats und die entsprechende finanzielle Beteiligung des Begünstigten stimmen mit Artikel 30 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 überein .

8 . Die im Anhang zur Zuschussentscheidung genannten besonderen Bedingungen sind eingehalten worden .

9 . Die geprüften Belege werden bei .

. aufbewahrt .

Datum und Ort ................................................................

Für die zuständige Behörde .( Unterschrift und Stempel ) (¹) Bezeichnung der zwischengeschalteten Behörde .

ANHANG BETREFFEND DIE FINANZIERUNG DER GETÄTIGTEN AUSGABEN VORDRUCK 2 Finanzierung der bis .............................. getätigten Ausgaben .

Vorhaben Nr .: .

Durchführungsort : .

1 .

Beteiligung des/der Begünstigten :

- Eigenkapital :

.

- Sachleistungen (¹):

.

- Darlehen zu marktüblichen Zinssätzen (²):

.

2 .

Beteiligung des Mitgliedstaats :

- Kapitalzuschuß, gewährt am ........................................ :

.

- Kapitalzuschussäquivalent :

.

- sonstige Beihilfen ( mit genauer Angabe ):

.

.

3 .

Von der Kommission bereits erhalten :

.

Insgesamt :

4 .

Der Unterzeichnete verpflichtet sich, eine etwaige Differenz infolge einer geringeren Beteiligung der Kommission und/oder des Mitgliedstaats an der Finanzierung des betreffenden Vorhabens mit eigenen Mitteln oder mit Darlehen zu marktüblichen Bedingungen (²) zu decken.

Datum : ........................................

Unterschrift : .

( Begünstigter ) Bestätigung der zuständigen Behörde :

Datum, Unterschrift und Stempel :

.

.

.

(¹) Die Art der Berechnung ist anzugeben .

(²) Unter Darlehen zu marktüblichen Bedingungen sind Darlehen ohne Zinsverbilligung aus öffentlichen Mitteln zu verstehen .

AUFLISTUNG DER BUCHUNGSBELEGE VORDRUCK 3 ( Zeitraum vom ................... bis ...................) Kate - gorie Nr .

Vorgang Veranschlagte Kosten Buchungsbelege (¹) Nr .

Datum Ausgestellt von Gegenstand ( kurze Beschreibung ) Betrag ohne rückzahl - bare MwSt .

Zahlungs - weise (²) Datum der Zahlung (³) Geleistete Zahlungen ohne Dezimale und ohne rückzahlbare MwSt .

(¹) Alle die Durchführung des Vorhabens betreffenden Belege angeben .

(²) Zahlungsweise : 1 . Bank, 2 . Scheck, 3 . bar, 4 . andere ( bitte angeben ).

(³) Datum der tatsächlichen Zahlung, nicht Datum der Fälligkeit einer Schuld ( beispielsweise bei Zahlung durch Wechsel ).

Datum : .

Unterschrift des Begünstigten : .

Bestätigung der zuständigen Behörde :

Datum, Unterschrift und Stempel :

.

.

.

Vorhaben Nr .: .

ANHANG ZUR ERLÄUTERUNG VON ABWEICHUNGEN ZWISCHEN VORGESEHENEN UND DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN VORDRUCK 4 Ursprünglich vorgesehene Arbeiten und Maßnahmen Durchgeführte Arbeiten und Maßnahmen Kurze Beschreibung Kosten ohne rückzahlbare MwSt .

Kurze Beschreibung Kosten ohne rückzahlbare MwSt .

Begründung der Abweichungen (¹) (¹) Rechnungen und gegebenenfalls Schriftwechsel zwischen der Behörde und dem Begünstigten sind beigefügt .

Datum : .

Unterschrift des Begünstigten : .

Bestätigung der zuständigen Behörde :

Datum, Unterschrift und Stempel :

.

.

.

Vorhaben Nr .: .