31985D0373

85/373/Euratom: Beschluß des Rates vom 25. Juli 1985 in Ergänzung des Beschlusses 84/1/Euratom, EWG im Hinblick auf die Errichtung eines Tritium-Labors

Amtsblatt Nr. L 210 vom 07/08/1985 S. 0028 - 0028
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 5 S. 0007
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 5 S. 0007


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BESCHLUSS DES RATES

vom 25. Juli 1985

in Ergänzung des Beschlusses 84/1/Euratom, EWG im Hinblick auf die Errichtung eines Tritium-Labors

(85/373/Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7,

auf Vorschlag der Kommission (1), vorgelegt nach Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Technik,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Im Rahmen der gemeinsamen Wissenschafts- und Technologiepolitik ist das Mehrjahres-Forschungsprogramm eines der wichtigsten Mittel der Europäischen Atomgemeinschaft, zur Sicherheit und zur Entwicklung der Kernenergie sowie zur Erlangung und zur Verbreitung von Kenntnissen auf dem Kernsektor beizutragen.

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) soll während der Zeitraums 1984 - 1987 weiterhin eine zentrale Rolle in der gemeinschaftlichen Forschungstrategie spielen und Arbeiten von gemeinsamem Interesse durchführen unter Einsatz von Mitteln, deren Umfang dem des vorhergehenden Mehrjahresprogrammes entspricht.

Ganz allgemein soll das GFS-Programm den Schlußfolgerungen des Rates vom 10. März 1983 über die europäischen Forschungstätigkeiten von besonderer Bedeutung entsprechen.

Der Beschluß 84/1/Euratom, EWG des Rates vom 22. Dezember 1983 über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durchzuführendes Forschungsprogramm (1984 - 1987) (4) unterstreicht die besondere Rolle auf dem Gebiet der Fusionstechnologie und -sicherheit -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die im Beschluß des Rates 84/1/Euratom, EWG genannten Forschungsvorhaben von europäischer Bedeutung müssen die Errichtung eines Tritium-Labors in der Anstalt Ispra der Gemeinsamen Forschungsstelle zum Ziel haben.

Artikel 2

Bau und Betrieb des Tritium-Labors sind im Rahmen des Teilprogramms »Fusionstechnologie und -sicherheit" voll integrierter Bestandteil des Programms der Gemeinsamen Forschungsstelle für 1984 - 1987. Das in Anhang A des Beschlusses 84/1/Euratom, EWG aufgeführte Projekt »Studien über ein Versuchslaboratorium für Tritium" wird durch ein Projekt »Errichtung eines Tritium-Labors" ersetzt.

Artikel 3

Die Zeile »Spezifische Kredite für Vorhaben von europäischer Bedeutung" in Anhang B des Beschlusses 84/1/Euratom, EWG wird zum Programm »Kernfusion" in die Zeile »Fusionstechnologie und -sicherheit" übertragen.

Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 1985.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. POOS

(1) ABl. Nr. C 198 vom 27. 7. 1984, S. 6.

(2) ABl. Nr. C 25 vom 28. 1. 1985, S. 9.

(3) ABl. Nr. C 46 vom 18. 2. 1985, S. 72.

(4) ABl. Nr. L 3 vom 5. 1. 1984, S. 21.