31983D0101

83/101/EWG: Beschluß des Rates vom 28. Februar 1983 über den Abschluß des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus

Amtsblatt Nr. L 067 vom 12/03/1983 S. 0001 - 0002
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BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 1983 über den Abschluß des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus (83/101/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,

auf Vorschlag der Kommission (1),

(1) ABl. Nr. C 4 vom 8.1.1982, S. 3.

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

(2) ABl. Nr. C 334 vom 20.12.1982, S. 136.

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben am 22. November 1973 eine Erklärung über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz (3) abgegeben.

(3) ABl. Nr. C 112 vom 20.12.1973, S. 1.

In diesem Aktionsprogramm wird unterstrichen, daß die Gemeinschaft von der Verschmutzung der Meere sowohl wegen der ausschlaggebenden Rolle des Meeres bei der Erhaltung und der Entwicklung der Arten als auch wegen der Bedeutung der Schiffahrt und des Seetransports für die harmonische Wirtschaftsentwicklung der Gemeinschaft betroffen ist.

Dieses Aktionsprogramm sowie die Richtlinie 76/464/EWG des Rates vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (4) sehen vor, daß die Gemeinschaft Aktionen unternimmt, um die verschiedenen Arten der Meeresverschmutzung zu verringern.

(4) ABl. Nr. L 129 vom 18.5.1976, S. 23.

Das Übereinkommen zum Schutze des Mittelmeers gegen Verschmutzung sieht insbesondere die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Verhütung und Eindämmung der Verschmutzung infolge des Einbringens durch Schiffe und Luftfahrzeuge, infolge der Erforschung und Nutzbarmachung des Kontinentalschelfs, des Meeresbodens und seines Untergrundes sowie der Verschmutzung vom Lande aus vor.

Mit dem Beschluß 77/585/EWG (5) hat der Rat das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung sowie das Protokoll zur Verhütung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge gebilligt.

(5) ABl. Nr. L 240 vom 19.9.1977, S. 1.

Die Gemeinschaft hat an den Verhandlungen zum Abschluß des diesem Übereinkommen beigefügten Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus teilgenommen.

Die Gemeinschaft hat dieses Protokoll am 17. Mai 1980 unterzeichnet.

Die Genehmigung des genannten Protokolls erscheint als Beitrag im Rahmen des Gemeinsamen Marktes zur Erreichung eines der Ziele der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Lebensqualität erforderlich.

Da besondere Befugnisse für die Annahme dieses Beschlusses im Vertrag nicht vorgesehen sind, ist dessen Artikel 235 heranzuziehen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Protokoll über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die Hinterlegung der Urkunden nach Artikel 16 Absatz 4 des in Artikel 1 genannten Protokolls vor.

Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 1983.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F. ZIMMERMANN