31975D0298

75/298/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 2. April 1975 zur Genehmigung des Erwerbs der Aktienmehrheit der Stahlwerke Südwestfalen AG durch die Fried. Krupp Hüttenwerke AG (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 130 vom 21/05/1975 S. 0013 - 0020


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 2. April 1975 zur Genehmigung des Erwerbs der Aktienmehrheit der Stahlwerke Südwestfalen AG durch die Fried. Krupp Hüttenwerke AG (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (75/298/EGKS)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

auf Grund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere des Artikels 66,

auf Grund der Entscheidung Nr. 24/54 der Hohen Behörde vom 6. Mai 1954 betreffend eine Verordnung über die Tatbestandsmerkmale der Kontrolle eines Unternehmens auf Grund des Artikels 66 § 1 des Vertrages (1),

auf Grund des Antrags der Fried. Krupp Hüttenwerke AG vom 12. September 1974 auf Genehmigung des Erwerbs der Aktienmehrheit der Stahlwerke Südwestfalen AG,

nach Einholung der Äusserung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland,

in Erwägung folgender Gründe:

I

1. Die Fried. Krupp GmbH in Essen (Krupp) mit einem Stammkapital von 500 000 000 DM ist hauptsächlich ein Stahl verbrauchendes Unternehmen, das im Anlagen- und Maschinenbau, in der Schiffbauindustrie usw. tätig ist ; ferner ist das Unternehmen im Sinne des Artikels 80 des Vertrages auf dem Gebiet des Stahlvertriebs tätig.

2. Krupp ist mit 72 % am Grundkapital in Höhe von 573 000 000 DM der Fried. Krupp Hüttenwerke AG in Bochum (FKH) beteiligt. FKH ist ein Stahl erzeugendes Unternehmen im Sinne des Artikels 80 des Vertrages. Die National Iranian Steel Industries Co., Iran, hält 25,04 % des Grundkapitals der FKH ; die übrigen 3,96 % entfallen auf eine Reihe von Kleinaktionären. Krupp hat die Möglichkeit, die FKH im Sinne der Entscheidung Nr. 24/54 zu kontrollieren. Demnach sind Krupp und FKH im Sinne des Artikels 66 § 1 zusammengeschlossen.

3. Krupp oder FKH haben die Möglichkeit, mehrere Unternehmen, darunter die nachbezeichneten Unternehmen der Stahlproduktion, des Stahlhandels und des Stahlverbrauches allein oder gemeinsam mit anderen Aktionären zu kontrollieren: (1)Amtsblatt der EGKS vom 11.5.1954, S. 345.

>PIC FILE= "T0004908">

4. Demnach sind diese Unternehmen mit Krupp und FKH und miteinander zusammengeschlossen (Krupp-Konzern).

5. Im Jahre 1973 betrug der Aussenumsatzerlös 7 388 Millionen DM. Am 31. Dezember 1973 waren 76 100 Personen beschäftigt. Diese Zahlen entsprachen für FKH allein einem Aussenumsatzerlös von 2 617 Millionen DM bei 26 162 Beschäftigten.

6. Die Stahlwerke Südwestfalen AG in Hüttental-Geisweid (SSW) mit einem Grundkapital von 80 Millionen DM ist ein Stahl erzeugendes und Stahl vertreibendes Unternehmen. Die Anteile der SSW sind wie folgt aufgeteilt: >PIC FILE= "T0004909">

Die Hösch Werke AG (Hösch) ist ein Stahl erzeugendes Unternehmen. Die AGRICOLA Verwaltungsgesellschaft AG (AGRICOLA) und die Allianz Versicherungs-AG (Allianz) fallen nicht unter Artikel 80.

7. Die SSW hat u.a. das gesamte Stammkapital der nachbezeichneten Stahl erzeugenden oder Stahl verbrauchenden Unternehmen: >PIC FILE= "T0004910">

8. Die SSW hat die Möglichkeit, die vorbezeichneten Unternehmen zu kontrollieren. Demnach sind diese Unternehmen mit der SSW und miteinander zusammengeschlossen (SSW-Konzern).

9. In dem am 30. September 1973 ausgelaufenen Geschäftsjahr betrug der Aussenumsatzerlös des SSW-Konzerns 1 487 Millionen DM. Die Beschäftigtenzahl lag zu diesem Zeitpunkt bei etwa 15 000.

10. FKH hat unter der aufschiebenden Bedingung der vorherigen Genehmigung der Kommission Vereinbarungen über den Erwerb der Beteiligungen der AGRICOLA, der Allianz und der Hösch an der SSW geschlossen. Dieses Vorgehen bewirkt einen Zusammenschluß zwischen der FKH und der SSW und zwischen den Unternehmen des Krupp- und des SSW-Konzerns.

II

11. Für die Beurteilung der Stellung der Kruppund der SSW-Gruppe auf dem Stahlmarkt sind in erster Linie die Art und Menge der Produktion sowie die Produktions- und Marktanteile von Bedeutung.

12. Die Produktion von Roheisen, Rohstahl und Walzstahlfertigerzeugnissen des Krupp- und des SSW-Konzerns im Jahre 1973 ergibt sich aus der Tabelle auf der nachfolgenden Seite (FKH ist der alleinige Hersteller von EGKS-Eisen- und Stahlerzeugnissen im Krupp-Konzern).

>PIC FILE= "T0004911">

13. Aus Tabelle 1 ist ersichtlich, daß FKH insgesamt erheblich mehr Roheisen und Rohstahl produziert als SSW. Andererseits nimmt SSW eine bedeutende Stellung als Edelstahlhersteller ein : ihre Rohstahlproduktion besteht zu über 90 % aus Edelstahlqualitäten. Der Anteil der von SSW für Walzstahlfertigerzeugnisse hergestellten Edelstahlgüten liegt bei etwa 60 %, da SSW bestimmte Mengen Halbzeug aus Massenstahl zur Verarbeitung zu Walzstahlfertigerzeugnissen hinzukauft. SSW ist indessen als Hersteller von Stabstahl, Bandstahl und Kaltfeinblechen in Edelstahlgüten ebenso bedeutend oder sogar bedeutender als FKH.

Aus der nachbezeichneten Tabelle 2 ergibt sich der gemeinsame Anteil von FKH und SSW an der Gesamtproduktion a) der BRD, ihrem Hauptabsatzgebiet (77 % des Absatzes von FKH und 84 % von SSW) und b) der Neunergemeinschaft im Jahre 1973.

>PIC FILE= "T0004912">

14. Aus Tabelle 2 ist ersichtlich, daß FKH und SSW mit einer Ausnahme keinen besonders grossen Anteil an der Gesamtproduktion (d.h. Massen- und Edelstähle) irgendeiner der Hauptstahlerzeugnisgruppen haben werden. Diese Ausnahme ist Oberbaumaterial, wobei 44 % der Produktion der BRD und 16 % der Gemeinschaftsproduktion auf die FKH entfallen. Jedoch werden die Produktions- und Marktstellung der FKH/SSW bei dieser Erzeugnisgruppe durch das beabsichtigte Vorgehen nicht verändert, da SSW über keine Produktionsmöglichkeiten für Oberbaumaterial verfügt und demnach auf diesem Markt nicht auftritt.

15. Bei Stabstahl, Walzdraht, Bandstahl, Grob- und Feinblechen wird die Stellung der FKH durch die SSW verstärkt, jedoch wird ihr gemeinsamer Produktionsanteil an jedem dieser Erzeugnisse (alle Güten) in der BRD höchstens 14 % bzw. in der Gemeinschaft 5 % erreichen. Es ist angebracht, den Anteil der Beteiligten an der Produktion der Gemeinschaft insgesamt statt ihren Anteil in der Bundesrepublik Deutschland allein zu berücksichtigen, da auf dem Walzstahlmarkt im allgemeinen ein recht hoher Anteil der BRD durch die Einfuhren - in den Jahren 1972 und 1973 betrugen sie ein Drittel bis ein Viertel des Gesamtverbrauchs - vertreten wird. Die Gemeinschaft ist demnach im vorliegenden Falle der relevante Markt. Bei allen diesen Erzeugnissen stehen FKH/SSW im Wettbewerb mit anderen Erzeugern der Gemeinschaft (nahezu 150 bei Stabstahl, etwa 50 bei Walzdraht, jeweils etwa 30 bei Grobblechen und Bandstahl und etwa 20 bei Feinblechen). Ein weiterer Wettbewerb besteht durch Einfuhren von Stahlerzeugnissen aus Drittländern. Die deutschen Abnehmer verfügen somit über eine grosse Wahl unter den Anbietern.

16. So wie die Verhältnisse unter Punkt 14. und 15. für die Güten insgesamt beschrieben werden, liegen sie praktisch auch bei Massenstählen, da diese nahezu 90 % der Stahlproduktion der Gemeinschaft stellen (86 % in der Bundesrepublik). FKH/SSW haben für Massenstähle keine besonders starke Marktstellung und können demnach einen wirksamen Wettbewerb nicht verhindern. Es ist auch nicht damit zu rechnen, daß sich die Lage von FKH/SSW in den nächsten Jahren merklich verändern wird. Aus dem Bericht der Kommission über die Investitionen in den Kohle- und Stahlindustrien der Gemeinschaft 1974 ist ersichtlich, daß der Anteil der FKH/SSW an der Stahlkapazität der Gemeinschaft voraussichtlich nur geringfügig von 3,6 % im Jahre 1973 auf 3,9 % der Gesamtkapazität im Jahre 1977 anwachsen wird.

17. Die Marktstellung von FKH und SSW bei den Edelstählen erfordert hingegen eine eingehendere Be- trachtung, da beide Hersteller bedeutende Marktanteile vertreten.

18. Wie aus der vorbezeichneten Tabelle 2 ersichtlich ist, erzeugen FKH/SSW bedeutende Mengen verschiedener Edelstahlerzeugnisse. Auch hier ist ihr Hauptmarkt die Bundesrepublik Deutschland, auf die 85 % ihrer Edelstahlabsätze entfallen. In bezug auf die einzelnen Erzeugnisse aus Edelstahl sind FKH/SSW in der Bundesrepublik Deutschland an der Produktion von Walzdraht, Stabstahl, Bandstahl, warmgewalzten Breitflacherzeugnissen und kaltgewalzten Feinblechen zusammen mit 16 % bzw. 37 %, 30 %, 31 % und 65 % beteiligt ; in der Gemeinschaft betragen ihre entsprechenden Produktionsanteile bei diesen Erzeugnissen 6 % bzw. 12 %, 9 %, 9 % und 17 %.

19. Dementsprechend wird die Stellung von FKH und SSW zusammen bei den Edelstahlerzeugnissen, Walzdraht, Stabstahl, warmgewalzter Breitflachstahl und kaltgewalztes Feinblech in Tabelle 3 eingehender behandelt. Aus der Tabelle ist der Produktionsanteil der FKH/SSW und ihre Stellung unter den Gemeinschaftsproduzenten in drei Hauptgruppen der Edelstahlproduktion ersichtlich.

>PIC FILE= "T0004913">

20. Wie aus Tabelle 3 ersichtlich, fallen FKH/SSW bei unlegierten Stahlerzeugnissen nicht besonders ins Gewicht ; eine Ausnahme bildet Stabstahl, bei dem sie mit einem Anteil von 36 % der grösste Produzent der BRD sind. Ihr Anteil an der EG-Produktion beträgt nur 8 %, während drei weitere Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten mehr - und zwar jeweils etwa die zweifache Menge unlegierten Edelstabstahl herstellen. Ausserdem wird der Markt der BRD durch 12 weitere deutsche Hersteller von solchem Stabstahl und durch Einfuhren (6 %) versorgt. FKH/SSW sind mit einem Anteil von etwa 30 % auf dem deutschen Markt vertreten.

21. Bei legiertem Stabstahl wird FKH/SSW sowohl in der BRD (mit einem Produktionsanteil von 37 %) als auch in der Gemeinschaft insgesamt (Produktionsanteil 15 %) an erster Stelle stehen. Es folgen jedoch eine verhältnismässig grosse Anzahl weiterer Hersteller, darunter zehn deutsche. Die zehn grössten Unterneh- men der Gemeinschaft vertreten 71 % der EG-Produktion, gefolgt von etwa 50 Unternehmen kleinen Zuschnitts. Der deutsche Markt wird auch von Einfuhren von legiertem Stabstahl in einem verhältnismässig beachtlichen Ausmaß durchdrungen. Die Einfuhren dekken ungefähr ein Fünftel des Verbrauchs, während auf FKH/SSW etwa ein Drittel entfällt.

22. Bei legiertem warmgewalzten Bandstahl wird FKH/SSW mit 45 % an der Produktion der BRD, hingegen nur mit 18 % an der EG-Produktion beteiligt sein. Von den weiteren sechs deutschen Unternehmen sind drei von durchschnittlicher Grösse ; in der übrigen Gemeinschaft steht ein Unternehmen mit einem Anteil von 20 % des legierten warmgewalzten Bandstahls vor FKH/SSW. Dieses Erzeugnis erreicht in der Gemeinschaft einen verhältnismässig hohen Grad der Konzentration, wobei die zehn grössten Unternehmen 93 % der Produktion vertreten. Die Einfuhren in die BRD machen einen geringen Anteil der Marktversorgung aus (6 %), die beinahe zur Hälfte auf FKH/SSW entfällt. Der potentielle Wettbewerb bei diesem Erzeugnis ist jedoch ein bedeutender Faktor, da andere Unternehmen, die über Warmbreitbandstrassen verfügen, in der Lage sind, die Coils von diesen Strassen in Bandstahlbreiten aufzuspalten. Zwei weitere deutsche Unternehmen stehen mit ihrer Warmbreitbandkapazität noch vor FKH/SSW.

23. Auf dem Gebiet des legierten warmgewalzten Breitflachstahls (Blech und Coils zum Verkauf) stehen FKH/SSW nicht an erster Stelle der deutschen Erzeuger ; sie vertreten 31 % der deutschen Produktion und 9 % der Produktion der Gemeinschaft. Infolge von Einfuhren etwa gleich grossen Umfangs aus anderen Gemeinschaftsländern und dritten Ländern, die im Jahre 1973 nahezu 40 % der deutschen Marktversorgung ausmachten, sind sie einem starken Wettbewerb ausgesetzt. Bei rostfreien Güten ist FKH/SSW mit einem Anteil von 19 % der EG-Produktion vertreten, wird jedoch von einem anderen deutschen Unternehmen (29 % Anteil) weit übertroffen und gefolgt von einem weiteren deutschen Unternehmen mit einem Anteil von 10 %.

24. Bei legierten Kaltfeinblechen, die fast ausschließlich in rostfreien Güten abgesetzt werden, steht FKH/SSW mit einem Produktionsanteil von 65 % an erster Stelle der Unternehmen der BRD. Ein weiterer bedeutender Hersteller dieses Erzeugnisses hat einen Anteil von 31 %, die verbleibenden 4 % der deutschen Produktion verteilen sich auf 5 Unternehmen. Die zehn grössten Hersteller kaltgewalzter rostfreier Bleche vertreten 98 % der Produktion der Gemeinschaft. FKH/SSW stehen mit 17 % an zweiter Stelle dieser Hersteller nach einem Unternehmen, das mit 26 % der Produktion eine weit bedeutendere Stellung einnimmt. Der Markt dieses Erzeugnisses weist oligopolistische Entwicklungstendenzen auf, da die Kapazität einer modernen kostenersparenden Anlage für das Warm- und Kaltwalzen und die Zurichtung von rostfreien Feinblechen im Verhältnis zur Gesamtnachfrage relativ groß ist. Der zwischenstaatliche Handel der Gemeinschaft und die Einfuhren aus Drittländern sind bei rostfreien Feinblechen sehr bedeutend : Die Unternehmen der BRD führen etwa die Hälfte ihrer Produktion aus, und der deutsche Markt wird zu 42 % durch Einfuhren versorgt (16 % aus Gemeinschaftsländern ; 26 % aus Drittländern). FKH/SSW versorgen den Markt der BRD etwa zur Hälfte (1).

25. Einige Unternehmen ausserhalb der Gemeinschaft verfügen für rostfreie Stahlbleche über weitaus grössere Produktionskapazitäten als irgendein Unternehmen in der Gemeinschaft. Mit derart grossen Produktionsanlagen können bedeutende Ersparnisse erzielt werden, vorausgesetzt sie sind gut ausgelastet. Unter diesen Umständen ist die gemeinsame Kapazität von FKH/SSW nicht besonders groß ; ein anderes Unternehmen der Gemeinschaft verfügt tatsächlich bereits über eine grössere Kapazität. Die Ausweitung und Entwicklung ihrer Produktionsmöglichkeiten werden von FKH/SSW und anderen bedeutenden Herstellern von rostfreiem Stahl in der Gemeinschaft geplant, um am voraussichtlichen Wachstum der Gesamtnachfrage Anteil zu haben und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der - derzeit erheblichen - Einfuhr aus dritten Ländern zu verbessern. FKH/SSW wird ihren Anteil an der Produktionskapazität der Gemeinschaft am Ende dieser Entwicklungsphase voraussichtlich nicht erhöht haben, und es werden noch genügend bedeutende Unternehmen fortbestehen, um die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs zu sichern.

26. Zusammenfassend lässt sich die Produktions- und Marktstellung von FKH/SSW folgendermassen beschreiben: a) Im Massenstahl sind sie nicht groß genug, um den freien Wettbewerb im Gemeinsamen Markt beeinträchtigen zu können;

b) bei Edelstählen, insbesondere bei legiertem Stabstahl, warmgewalztem Bandstahl und rostfreien Kaltfeinblechen verfügen sie über eine starke Marktstellung. Jedoch ist sogar bei diesen drei Erzeugnissen der wirkliche und mögliche Wettbewerb durch andere Unternehmen der Mitgliedstaaten und/oder durch Einfuhren aus Drittländern stark genug, um sicherzustellen, daß FKH/SSW nicht in der Lage sein wird, eine eigene Preis- und Absatzpolitik ohne Rücksicht auf andere Marktteil- (1)Neben rostfreien kaltgewalzten Feinblechen erzeugen FKH/SSW auch eine unwesentliche Menge (9 000 t/Jahr) von rostfreien kaltgewalzten Blechen über 3 mm Stärke. FKH/SSW sind bei diesen Blechen mit einem Anteil von 39 % der Marktversorgung der BRD vertreten. Einfuhren sind jedoch bedeutend mit 33 %, und für viele Verwendungszwecke sind kaltgewalzte Bleche durch warmgewalzte Bleche substituierbar.

nehmer zu betreiben. Dies gilt sowohl für die BRD, ihr Hauptabsatzgebiet, als auch für andere Teile des gemeinsamen Stahlmarktes.

Ferner ist besonders zu erwähnen, daß diese Erzeugnisse trotz der hohen Produktionsanteile der Beteiligten bei den drei unter Buchstabe b) bezeichneten Erzeugnissen lediglich 15 % der Gesamtproduktion von Walzstahlfertigerzeugnissen der FKH/SSW betragen.

27. Das beabsichtigte Vorgehen wird demnach den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit geben, auf einem bedeutenden Teil des Marktes für Walzstahlerzeugnisse die Preise zu bestimmen, die Produktion oder die Verteilung zu kontrollieren oder zu beschränken oder einen wirklichen Wettbewerb zu verhindern. Jedoch liegt dieser Beurteilung die Feststellung zugrunde, daß FKH/SSW durch schriftliche Vereinbarungen mit Hösch zur Übernahme sämtlicher Anteile von Hösch an der SSW verpflichtet ist, sofern die Kommission eine vorherige Genehmigung erteilt. Sollte FKH aus irgendwelchen Gründen diese Aktien nicht erwerben, wäre eine erneute Prüfung notwendig, da Hösch en bedeutendes Stahl erzeugendes Unternehmen ist.

III

28. Im Jahre 1973 betrug der Eigenverbrauch des Krupp-Konzerns für die Verarbeitung seiner EGKS-Stahlerzeugnisse in andere als EGKS-Erzeugnisse etwa 500 000 Tonnen, davon 400 000 Tonnen Massenstähle und 100 000 Tonnen Edelstähle. Das entsprach etwa 17 % der Gesamtlieferungen von EGKS-Stahlerzeugnissen durch die FKH.

29. Der Eigenverbrauch des SSW-Konzerns zur Verarbeitung seiner EGKS-Stahlerzeugnisse in andere als EGKS-Erzeugnisse betrug etwa 100 000 Tonnen, hauptsächlich handelte es sich um Edelstahlgüten. Das entsprach etwa 11 % der Lieferungen von EGKS-Stahlerzeugnissen durch die SSW.

30. SSW kauft 200 000 bis 300 000 jato Halbzeug zur Verarbeitung in Fertigstahlerzeugnisse hinzu. FKH liefert bereits einen Teil dieser Menge und könnte infolge des beabsichtigten Vorgehens ihre Halbzeug-Lieferungen an die SSW erhöhen. Die Konzerne würden zusammen jedoch durch den Zusammenschluß nicht in die Lage versetzt, ihren Gesamteigenverbrauch an Fertigstahlerzeugnissen bedeutsam zu erhöhen, da die im SSW-Konzern verwendeten Edelstähle bereits von SSW und die im Krupp-Konzern verbrauchten Stähle entweder von der FKH geliefert werden - oder bei Bezuegen von ausserhalb - weder in den FKH- noch den SSW-Erzeugnisfächer fallen.

31. Demnach hätten die Konzerne zusammen nach dem Zusammenschluß einen Eigenverbrauch von etwa 600 000 Tonnen oder 15 % ihrer zusammengefassten Lieferungen von EGKS-Erzeugnissen zur Verarbeitung in andere als EGKS-Erzeugnisse. Die verbleibenden 85 % müssten sie ausserhalb absetzen.

32. Mehrere Gruppen in der Stahlindustrie der Gemeinschaft haben bereits einen grösseren Eigenverbrauch als Krupp und SSW ; in manchen Fällen verbrauchen sie etwa 1 Million Tonnen pro Jahr oder mehr. Bei vielen Unternehmen überschreitet der Eigenverbrauch 15 % ihrer Stahllieferungen, da es eine weitverbreitete Praxis ist, daß die Hersteller ihre eigenen Stahlfertigerzeugnisse weiterverarbeiten. Im Falle von Krupp wird sich der Grad der vertikalen Integration bei Zugrundelegung des Verhältnisses seiner Stahlerzeugung zum Eigenverbrauch in anschließenden Fertigungsstufen nach Eingliederung des SSW-Konzerns leicht verringern.

33. Unter diesen Umständen würde das beabsichtigte Vorgehen den beteiligten Unternehmen keine künstliche Vorzugsstellung verschaffen, die wesentliche Vorteile im Zugang zu den Versorgungsquellen und zu den Absatzmärkten mit sich bringen oder sie auf andere Weise dazu befähigen könnte, den aus der Anwendung des Vertrages sich ergebenden Wettbewerbsregeln zu entgehen.

IV

34. Es ist sicherzustellen, daß auf dem gemeinsamen Markt der legierten Stähle ein wirksamer Wettbewerb fortbesteht. In Anbetracht der bedeutenden Marktstellung des Krupp- und SSW-Konzerns, insbesondere hinsichtlich des legierten Stabstahls, des warmgewalzten Bandstahls und der rostfreien Feinbleche ist die Genehmigung mit folgenden Auflagen zu verbinden, nämlich: 1. Mitglieder der Verwaltungsorgane eines Stahl erzeugenden oder Stahl vertreibenden Unternehmens des Krupp- oder SSW-Konzerns dürfen nicht als Mitglieder von Verwaltungsorganen gleichartiger dritter Unternehmen in der Gemeinschaft tätig sein.

2. Sofern besondere Umstände dies rechtfertigen, kann die Kommission auf begründeten Antrag Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

3. Der Erwerb einer Beteiligung von 10 % oder mehr des Gesellschaftskapitals von Unternehmen der Produktion oder des Vertriebs von legiertem Stabstahl, legiertem warmgewalztem Bandstahl oder legierten kaltgewalzten Feinblechen innerhalb der Gemeinschaft durch ein Unternehmen des Krupp- oder SSW-Konzerns unterliegt der vorherigen Genehmigung der Kommission.

4. Der Erwerb einer Beteiligung von 10 % oder mehr des Gesellschaftskapitals von Unternehmen innerhalb der Gemeinschaft, die jährlich mehr als insgesamt 10 000 Tonnen legierten Stabstahl, legierten warmgewalzten Bandstahl und legierte kaltgewalzte Feinbleche verbrauchen, durch ein Unternehmen des Krupp- oder SSW-Konzerns unterliegt der vorherigen Genehmigung der Kommission.

35.Unter Berücksichtigung der vorbezeichneten Auflagen stellt die Kommission fest, daß der beabsichtigte Zusammenschluß den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit geben wird, auf einem bedeutenden Teil des Stahlmarktes die Preise zu bestimmen, die Produktion oder die Verteilung zu kontrollieren oder zu beschränken oder einen wirksamen Wettbewerb zu verhindern oder den aus der Anwendung des Vertrages sich ergebenden Wettbewerbsregeln zu entgehen, insbesondere durch Schaffung einer künstlichen Vorzugsstellung, die einen wesentlichen Vorteil im Zugang zu den Versorgungsquellen und zu den Absatzmärkten mit sich bringt.

Demnach entspricht das beabsichtigte Vorgehen den Genehmigungsvoraussetzungen des Artikels 66 § 2 und kann genehmigt werden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Erwerb der Mehrheit der Aktien der Stahlwerke Südwestfalen AG durch die Fried. Krupp Hüttenwerke AG wird genehmigt.

Artikel 2

Die Genehmigung wird mit folgenden Auflagen verbunden: 1. Mitglieder der Verwaltungsorgane eines Stahl erzeugenden oder Stahl vertreibenden Unternehmens des Krupp- oder SSW-Konzerns dürfen nicht als Mitglieder von Verwaltungsorganen gleichartiger dritter Unternehmen in der Gemeinschaft tätig sein.

2. Sofern besondere Umstände dies rechtfertigen, kann die Kommission auf begründeten Antrag Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

3. Der Erwerb einer Beteiligung von 10 % oder mehr des Gesellschaftskapitals von Unternehmen der Produktion oder des Vertriebs von legiertem Stabstahl, legiertem warmgewalztem Bandstahl oder legierten kaltgewalzten Feinblechen innerhalb der Gemeinschaft durch ein Unternehmen des Krupp- oder SSW-Konzerns unterliegt der vorherigen Genehmigung der Kommission.

4. Der Erwerb einer Beteiligung von 10 % oder mehr des Gesellschaftskapitals von Unternehmen innerhalb der Gemeinschaft, die jährlich mehr als insgesamt 10 000 Tonnen legierten Stabstahl, legierten warmgewalzten Bandstahl und legierte kaltgewalzte Feinbleche verbrauchen, durch ein Unternehmen des Krupp- oder SSW-Konzerns unterliegt der vorherigen Genehmigung der Kommission.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Fried. Krupp Hüttenwerke AG, Bochum, und an die Fried. Krupp GmbH, Essen, gerichtet.

Brüssel, den 2. April 1975

Für die Kommission

Der Präsident

François-Xavier ORTOLI