7.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 288/1


Mitteilung über die vorläufige Anwendung des bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung

Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika haben einander den Abschluss der Verfahren notifiziert, die für die vorläufige Anwendung des bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung erforderlich sind (1). Folglich wird das Abkommen nach dessen Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a ab dem 7. November 2017 vorläufig angewandt.

Gemäß Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2017/1792 des Rates (2) über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens wird das Abkommen nach den darin enthaltenen Bestimmungen nach Maßgabe seiner Artikel 9 und 10 vorläufig angewandt, bis die für den Abschluss des Abkommens erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.


(1)  ABl. L 258 vom 6.10.2017, S. 4.

(2)  ABl. L 258 vom 6.10.2017, S. 1.