18.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 161/1


Unterrichtung über das Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

Das am 27. Juni 2014 in Brüssel unterzeichnete Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (1) tritt nach Artikel 464 Absatz 2 des Abkommens am 1. Juli 2016 in Kraft, da die letzte Ratifikations- oder Genehmigungsurkunde am 23. Mai 2016 hinterlegt wurde.


(1)  ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4.