19.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 214/1 |
Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Das Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (1), tritt am 3. April 2014 in Kraft.
(1) ABl. L 89 vom 25.3.2014, S. 7.