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29.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 350/58 |
Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Das am 24. Juni 2008 in Brüssel unterzeichnete Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wird gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls am 1. Januar 2010 in Kraft treten, d.h. an demselben Tag, an dem auch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit in Kraft tritt.