10.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 323/11


Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung und Rechtshilfe

Die am 25. Juni 2003 in Washington unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung und Rechtshilfe (1) werden gemäß Artikel 22 des Abkommens über Auslieferung und Artikel 18 des Abkommens über Rechtshilfe am 1. Februar 2010 in Kraft treten.


(1)  ABl. L 181 af 19.7.2003, S. 27.