29.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 24/51


Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten, da das Verfahren nach Artikel 22 des Abkommens am 12. November 2007 abgeschlossen worden ist.