22002D0481

2002/481/EG: Beschluss Nr. 3/2002 des Assoziationsrates EU-Slowakische Republik vom 7. Mai 2002 über die Verlängerung des mit Beschluss Nr. 3/97 des Assoziationsrates eingeführten Systems der doppelten Kontrolle für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

Amtsblatt Nr. L 166 vom 25/06/2002 S. 0022 - 0022


Beschluss Nr. 3/2002 des Assoziationsrates EU-Slowakische Republik

vom 7. Mai 2002

über die Verlängerung des mit Beschluss Nr. 3/97 des Assoziationsrates eingeführten Systems der doppelten Kontrolle für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

(2002/481/EG)

DER ASSOZIATIONSRAT -

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kontaktgruppe nach Artikel 10 des Protokolls Nr. 2 zu dem am 1. Februar 1995 in Kraft getretenen Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits(1) ist in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2001 übereingekommen, dem durch Artikel 104 des Abkommens eingesetzten Assoziationsrat zu empfehlen, das 1998 mit Beschluss Nr. 3/1997 des Assoziationsrates, verlängert durch dessen Beschluss Nr. 1/1999 für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1999, verlängert durch dessen Beschluss Nr. 1/2000 für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000 und verlängert durch Beschluss Nr. 1/2001 für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001, eingeführte System der doppelten Kontrolle für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 zu verlängern.

(2) Der Assoziationsrat will unter Berücksichtigung aller zweckdienlichen Angaben dieser Empfehlung folgen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das mit Beschluss Nr. 3/97 des Assoziationsrates eingeführte System der doppelten Kontrolle soll für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 weiter gelten. In der Präambel sowie in Artikel 1 Absätze 1 und 3 des Beschlusses wird der Zeitraum "1. Januar bis 31. Dezember 2001" durch "1. Januar bis 31. Dezember 2002" ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab 1. Januar 2002.

Geschehen zu Brüssel am 7. Mai 2002.

Im Namen des Assoziationsrates

Der Präsident

E. Kukan

(1) ABl. L 359 vom 31.12.1994, S. 2.