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DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/320 |
PROTOKOLL (Nr. 35)
ÜBER ARTIKEL 40.3.3 DER VERFASSUNG IRLANDS
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN
SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt sind:
Die Verträge, der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft sowie die Verträge und Akte zur Änderung oder Ergänzung der genannten Verträge berühren nicht die Anwendung des Artikels 40.3.3 der irischen Verfassung in Irland.