12006E066

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Konsolidierte Fassung) - Dritter Teil - Die Politiken der Gemeinschaft - TITEL IV - Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr - Artikel 66

Amtsblatt Nr. C 321 E vom 29/12/2006 S. 0069 - 0069
Amtsblatt Nr. C 325 vom 24/12/2002 S. 0060 - Konsolidierte Fassung
Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0203 - Konsolidierte Fassung


Artikel 66

Der Rat beschließt gemäß dem Verfahren des Artikels 67 Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Dienststellen der Behörden der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten.

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